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   LG Köln, 27.11.2015 - 117 Qs 3/15   

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https://dejure.org/2015,36452
LG Köln, 27.11.2015 - 117 Qs 3/15 (https://dejure.org/2015,36452)
LG Köln, Entscheidung vom 27.11.2015 - 117 Qs 3/15 (https://dejure.org/2015,36452)
LG Köln, Entscheidung vom 27. November 2015 - 117 Qs 3/15 (https://dejure.org/2015,36452)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Burhoff online

    Kostengrundentscheidung, Verfahrenskosten, notwendige Auslagen

  • Burhoff online

    Freispruch, Kostenentscheidung, Verfahrenskosten, notwendige Auslagen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung der Auferlegung der Verfahrenskosten hinsichtlich Kostentragung der notwendigen Auslagen durch die Staatskasse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Köln, 14.01.2013 - 2 Ws 308/11

    Fehlende Grundentscheidung zu den notwendigen Auslagen; Verwirkung der Gehörsrüge

    Auszug aus LG Köln, 27.11.2015 - 117 Qs 3/15
    Zur Begründung wies sie auf die Entscheidung des OLG Köln vom 14.01.2013 (2 Ws 308/11) hin.

    Werden der Staatskasse - wie vorliegend - nur die Verfahrenskosten auferlegt, so darf dies selbst dann nicht dahingehend ausgelegt werden, dass davon auch die notwendigen Auslagen des Angeklagten umfasst sind, wenn es sich zweifelsfrei um einen Fall des § 467 Abs. 1 StPO handelt (Beschluss des OLG Köln vom 14.01.2013, 2 Ws 308/11; KG, NStZ-RR 2004, 190; LG Koblenz, NSt-RR 2003, 191; Meyer-Goßner, aaO, § 464 Rz. 12 und § 467, Rz 20 mwN; a.A. OLG Naumburg, NStZ-RR 2001, 189, allerdings für den hier nicht gegebenen Fall, dass in den Gründen ausdrücklich § 467 Abs. 1 StPO benannt wird; inzwischen überholt: OLG Köln, JurBüro 1985, 1206).

    So liegt der Fall hier, da die Bezirksrevisorin die für eine richtige Sachentscheidung maßgeblichen Erwägungen bereits frühzeitig vor Beschlussfassung mitgeteilt, insbesondere auch ausdrücklich auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln vom 14.01.2013 (2 Ws 308/11) hingewiesen hat.

  • KG, 26.02.2004 - 5 Ws 696/03

    Strafverfahren: Umdeutung eines Kostenfestsetzungsantrages in eine sofortige

    Auszug aus LG Köln, 27.11.2015 - 117 Qs 3/15
    Werden der Staatskasse - wie vorliegend - nur die Verfahrenskosten auferlegt, so darf dies selbst dann nicht dahingehend ausgelegt werden, dass davon auch die notwendigen Auslagen des Angeklagten umfasst sind, wenn es sich zweifelsfrei um einen Fall des § 467 Abs. 1 StPO handelt (Beschluss des OLG Köln vom 14.01.2013, 2 Ws 308/11; KG, NStZ-RR 2004, 190; LG Koblenz, NSt-RR 2003, 191; Meyer-Goßner, aaO, § 464 Rz. 12 und § 467, Rz 20 mwN; a.A. OLG Naumburg, NStZ-RR 2001, 189, allerdings für den hier nicht gegebenen Fall, dass in den Gründen ausdrücklich § 467 Abs. 1 StPO benannt wird; inzwischen überholt: OLG Köln, JurBüro 1985, 1206).

    Denn dass von dem Begriff "Verfahrenskosten" die notwendigen Auslagen nicht umfasst sein können, ergibt sich bereits daraus, dass § 464 Abs. 1 und Abs. 2 StPO eindeutig zwischen Verfahrenskosten einerseits und notwendigen Auslagen andererseits unterscheidet (KG, NStZ-RR 2004, 190).

  • OLG Köln, 10.02.2012 - 2 Ws 55/12

    Kostentragungspflicht des Angeklagten bei erstmaliger Verurteilung in der

    Auszug aus LG Köln, 27.11.2015 - 117 Qs 3/15
    Denn in Fällen nicht richtiger Sachbehandlung kann dem Beschuldigten ausnahmsweise nicht das Risiko aufgebürdet werden, dass eine sachlich richtige Entscheidung nicht auf Anhieb getroffen wird (vgl. dazu OLG Köln, Beschluss vom 10.02.2012, 2 Ws 55/12).
  • OLG Karlsruhe, 17.12.1996 - 2 Ws 214/96
    Auszug aus LG Köln, 27.11.2015 - 117 Qs 3/15
    Nach diesen Grundsätzen ist eine Korrektur der hier getroffenen Kostenentscheidung ausgeschlossen, weil die verkündete Urteilsformel selbst in sich widerspruchsfrei und eindeutig war (OLG Karlsruhe, NStZ-RR 1997, 157).
  • OLG Düsseldorf, 04.09.1997 - 1 Ws 694/97
    Auszug aus LG Köln, 27.11.2015 - 117 Qs 3/15
    Etwas anderes gilt aber ausnahmsweise dann, wenn durch das eingelegte Rechtsmittel eine Entscheidung beseitigt werden soll, die offensichtlich gesetzeswidrig ergangen ist bzw. auf einem Irrtum des Gerichts beruht (OLG Düsseldorf, NStZ-RR 1998, 159, 2000, 223).
  • LG Koblenz, 01.02.2003 - 1 Qs 178/02

    Auslegung einer Kostengrundentscheidung: "Die Kosten des Verfahrens werden der

    Auszug aus LG Köln, 27.11.2015 - 117 Qs 3/15
    Auf der gleichen Linie liegt, dass § 464a Abs. 1 StPO die Kosten des Verfahrens nur als Gebühren und Auslagen der Staatskasse definiert (LG Koblenz, NStZ-RR 2003, 191).
  • OLG Naumburg, 17.01.2001 - 1 Ws 13/01

    Auslegung der Kosten- und Auslagenentscheidung bei "Freispruch auf Kosten der

    Auszug aus LG Köln, 27.11.2015 - 117 Qs 3/15
    Werden der Staatskasse - wie vorliegend - nur die Verfahrenskosten auferlegt, so darf dies selbst dann nicht dahingehend ausgelegt werden, dass davon auch die notwendigen Auslagen des Angeklagten umfasst sind, wenn es sich zweifelsfrei um einen Fall des § 467 Abs. 1 StPO handelt (Beschluss des OLG Köln vom 14.01.2013, 2 Ws 308/11; KG, NStZ-RR 2004, 190; LG Koblenz, NSt-RR 2003, 191; Meyer-Goßner, aaO, § 464 Rz. 12 und § 467, Rz 20 mwN; a.A. OLG Naumburg, NStZ-RR 2001, 189, allerdings für den hier nicht gegebenen Fall, dass in den Gründen ausdrücklich § 467 Abs. 1 StPO benannt wird; inzwischen überholt: OLG Köln, JurBüro 1985, 1206).
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