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   AG Köln, 04.11.2015 - 118 C 327/15   

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https://dejure.org/2015,76691
AG Köln, 04.11.2015 - 118 C 327/15 (https://dejure.org/2015,76691)
AG Köln, Entscheidung vom 04.11.2015 - 118 C 327/15 (https://dejure.org/2015,76691)
AG Köln, Entscheidung vom 04. November 2015 - 118 C 327/15 (https://dejure.org/2015,76691)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.05.2007 - IV ZB 26/06

    Kostenentscheidung bei übereinstimmender Erledigung eines selbständigen

    Auszug aus AG Köln, 04.11.2015 - 118 C 327/15
    Kommt es bereits während des selbstständigen Beweisverfahrens zu einer Erledigung des Hauptsacheanspruches, so ist umstritten, ob Erledigungserklärungen abgegeben werden können oder ob darin eine Antragsrücknahme mit der Kostenfolge nach § 269 Abs. 3 S. 2 ZPO gesehen werden muss (vgl. BGH, MDR 2007, 1150).

    Auch das Oberlandesgericht Düsseldorf befürwortet die Möglichkeit eines materiell-rechtlichen Erstattungsanspruchs (Beschluss vom 11.09.2002, Az. 5 W 26/02).  Der Bundesgerichtshof hat im Beschluss vom 09.05.2007 (Az. IV ZB 26/06), in welchem er eine Kostenentscheidung im selbstständigen Beweisverfahren gemäß § 91 a ZPO analog nach beiderseitiger Erledigungserklärung ablehnte, den Grundsatz betont, dass sich die Kostentragungspflicht grundsätzlich nach dem materiellen Ergebnis des Hauptsacheprozesses und der Notwendigkeit der Kosten für die Rechtsverfolgung beurteilt.

  • OLG Düsseldorf, 11.09.2002 - 5 W 26/02

    Verfahrensrecht - Kostengrundentscheidung im selbständigen Beweisverfahren

    Auszug aus AG Köln, 04.11.2015 - 118 C 327/15
    Auch das Oberlandesgericht Düsseldorf befürwortet die Möglichkeit eines materiell-rechtlichen Erstattungsanspruchs (Beschluss vom 11.09.2002, Az. 5 W 26/02).  Der Bundesgerichtshof hat im Beschluss vom 09.05.2007 (Az. IV ZB 26/06), in welchem er eine Kostenentscheidung im selbstständigen Beweisverfahren gemäß § 91 a ZPO analog nach beiderseitiger Erledigungserklärung ablehnte, den Grundsatz betont, dass sich die Kostentragungspflicht grundsätzlich nach dem materiellen Ergebnis des Hauptsacheprozesses und der Notwendigkeit der Kosten für die Rechtsverfolgung beurteilt.
  • LG Köln, 10.11.2016 - 1 S 222/15
    Die Berufung des Beklagten vom 09.11.2015 gegen das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 04.11.2015 - 118 C 327/15 - wird zurückgewiesen.

    Das Amtsgericht Köln hat mit Urteil vom 04.01.2015 - 118 C 327/15 - der Klage stattgegeben.

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