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   AG Köln, 14.11.2018 - 118 C 526/17   

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https://dejure.org/2018,38210
AG Köln, 14.11.2018 - 118 C 526/17 (https://dejure.org/2018,38210)
AG Köln, Entscheidung vom 14.11.2018 - 118 C 526/17 (https://dejure.org/2018,38210)
AG Köln, Entscheidung vom 14. November 2018 - 118 C 526/17 (https://dejure.org/2018,38210)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • christmann-law.de

    Femtosekundenlaser-Behandlung des Auges ist von privater Krankenversicherung zu zahlen

  • christmann-law.de (Kurzinformation und Volltext)

    Femtosekundenlaserbehandlung der Augen nach GOÄ 5855 analog abrechenbar, aber nur bis 1,8fach

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.02.2006 - IV ZR 131/05

    Zulässigkeit einer Klage Feststellung der Eintrittspflicht in der privaten

    Auszug aus AG Köln, 14.11.2018 - 118 C 526/17
    Mit dem Begriff der medizinischen Notwendigkeit einer Heilbehandlung wird - für den durchschnittlichen Versicherungsnehmer erkennbar - zur Bestimmung des Versicherungsfalls ein objektiver, vom Vertrag zwischen Arzt und Patient unabhängiger Maßstab eingeführt (vgl. nur BGH NJW-RR 2006, 678 m.w.N.).

    Steht danach die Eignung einer Behandlung, eine Krankheit zu heilen oder zu lindern oder ihren Verschlimmerungen entgegenzuwirken fest (OLG Köln, VersR 2000, 43), nach medizinischen Erkenntnissen fest, folgt daraus auch grundsätzlich die Eintrittspflicht des Versicherers (BGH VersR 2006, 535).

  • OLG Hamm, 09.06.1999 - 20 U 185/98

    Eintritt des Unfalls i.S. des Rechts der Unfallversicherung

    Auszug aus AG Köln, 14.11.2018 - 118 C 526/17
    Steht danach die Eignung einer Behandlung, eine Krankheit zu heilen oder zu lindern oder ihren Verschlimmerungen entgegenzuwirken fest (OLG Köln, VersR 2000, 43), nach medizinischen Erkenntnissen fest, folgt daraus auch grundsätzlich die Eintrittspflicht des Versicherers (BGH VersR 2006, 535).
  • AG Wesel, 18.07.2019 - 5 C 259/18
    Teilweise übernehmen Gerichte auch ohne weitere Begründung die Auffassung des Sachverständigen, bei dem Einsatz des Femtosekundenlasers handle es sich um eine mit der von der GOÄ-Nr. 5855 erfassten ärztlichen Leistung vergleichbare Leistung (vgl. AG Köln vom 14.11.2018 - 118 C 526/17).
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