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   LG Hildesheim, 22.11.2001 - 118/01   

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https://dejure.org/2001,66011
LG Hildesheim, 22.11.2001 - 118/01 (https://dejure.org/2001,66011)
LG Hildesheim, Entscheidung vom 22.11.2001 - 118/01 (https://dejure.org/2001,66011)
LG Hildesheim, Entscheidung vom 22. November 2001 - 118/01 (https://dejure.org/2001,66011)
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Wird zitiert von ... (2)

  • FG Hamburg, 25.08.2015 - 3 K 200/15

    FGO/AO/ErbStG/BewG: I. Ungeordnete Nichtigkeitsklage; entgegenstehende

    d) I 226/00 = III 118/01 weitere Klage wegen Schenkungsteuer auf Darlehensschenkung (vgl. oben b bb, c) vertagt am 16. Juni 2000 (Protokoll {nicht I 126/00, Schreibversehen} Rb-A Bl. 122, 129, FG-Anlbd. 3 K 200/15 Bl. 87, 94), am 14. Juli 2000 (Protokoll, Rb-A Bl. 137, 140, FG-Anlbd. 3 K 200/15 Bl. 96, 99), erörtert am 5. Oktober 2000 (Protokoll, Rb-A Bl. 168, 169 ff., FG-Anlbd. 3 K 200/15 Bl. 100, 101 ff.), weiter erörtert am 12. Oktober 2000 (Protokoll, FG-Anlbd. 3 K 200/15 Bl. 107 ff.), nach Senatswechsel (FG-Anlbd. 3 K 200/15 Bl. 114) weiter erörtert und übereinstimmend für erledigt erklärt am 10. April 2001 aufgrund betragsmäßiger tatsächlicher Verständigung und Abhilfezusage (wie AdV-Antrag und vorgenannte Klage, oben b bb, c; Protokoll, FG-Anlbd. 3 K 200/15 Bl. 115 ff.).

    Die vorbezeichneten Schenkungsteuer-Festsetzungen auf die Grundstücksschenkung gemäß Bescheid vom 12. Oktober 2000 (oben 9) und fortbestehendem Erbbauzins-Jahreswert-Steuerbescheid vom 28. Oktober 1999 (oben VII 3, 5) wurden auch nicht aufgehoben durch die Vorerwerb-Berücksichtigung der Grundstücksschenkung nach § 14 ErbStG bei der nachfolgenden Besteuerung der Darlehensschenkung (vgl. oben vor I); insbesondere nicht durch die gemäß damaliger Fassung der Vorschrift auf null reduzierte Schenkungsteuer - auf die Darlehensschenkung - und durch die diesbezügliche ausdrückliche Aufhebung des - die Darlehensschenkung betreffenden - Schenkungsteuerbescheids vom 1. Dezember 2000 mittels des Bescheids vom 19. April 2001 (StNr. .../.../..., dortige Rb-A Bl. 164, FG-Anlbd. 3 K 200/15 Bl. 122) nach tatsächlicher Verständigung in den FG-Verfahren I 192/00 = III 114/01, I 123/00 = III 106/01, I 226/00 = III 118/01 (oben Ib bb, c, d).

  • FG Hamburg, 09.02.2012 - 3 K 232/11

    Erlöschen der Schenkungsteuer wegen Rückgabe der Schenkung/Verzögerungsrüge

    Im gerichtlichen Erörterungstermin vom 5. Oktober 2000, der zugleich einige weitere Verfahren des Klägers betraf (I 123/00 = III 106/01, I 192/00 = III 114/01, I 226/00 = III 118/01, vgl. daneben I 283/00), stimmten die Beteiligten überein, dass im Bescheid vom 28. Oktober 1999 versehentlich ein in der Steuererklärung falsch bzw. doppelt eingetragener Einheitswert übernommen worden sei.
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