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   EuGH, 29.03.1979 - 119/77   

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https://dejure.org/1979,566
EuGH, 29.03.1979 - 119/77 (https://dejure.org/1979,566)
EuGH, Entscheidung vom 29.03.1979 - 119/77 (https://dejure.org/1979,566)
EuGH, Entscheidung vom 29. März 1979 - 119/77 (https://dejure.org/1979,566)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Nippon Seiko / Rat

    1 . ANFECHTUNGSKLAGE - ZULÄSSIGKEITSVORAUSSETZUNGEN - NATÜRLICHE ODER JURISTISCHE PERSONEN - ALS VERORDNUNG ERGANGENE ENTSCHEIDUNG - DEN KLAEGER INDIVIDUELL BETREFFENDE ENTSCHEIDUNG

  • EU-Kommission

    Nippon Seiko / Rat

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeitsvoraussetzungen der Anfechtungsklage; Beteiligtenfähigkeit einer natürlichen oder juristischen Person; Als Verordnung ergangene Entscheidung; Den Kläger individuell und unmittelbar betreffende Entscheidung; An namentlich bezeichnete Adressaten gerichtete ...

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. ANFECHTUNGSKLAGE - ZULÄSSIGKEITSVORAUSSETZUNGEN - NATÜRLICHE ODER JURISTISCHE PERSONEN - ALS VERORDNUNG ERGANGENE ENTSCHEIDUNG - DEN KLAEGER INDIVIDUELL BETREFFENDE ENTSCHEIDUNG - [EWG-VERTRAG , ARTIKEL 173 ABSATZ 2]

Sonstiges

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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 05.05.1977 - 101/76

    Koniklijke Scholten Honig / Rat und Kommission

    Auszug aus EuGH, 29.03.1979 - 119/77
    Die Tatsache, daß die Waren genau benannt seien, könne kein Grund sein, der Verordnung nicht den Charakter einer allgemeinen Rechtsnorm zuzuerkennen (Urteil vom 5. Mai 1977 in der Rechtssache 101/76, Koninklijke Scholten Honig/Rat und Kommission, Slg. 1977, 808).
  • EuGH, 20.10.1977 - 119/77

    Nippon Seiko / Rat und Kommission

    Auszug aus EuGH, 29.03.1979 - 119/77
    Am 20. Oktober 1977 hat der Präsident des Gerichtshofes im Wege der einstweiligen Anordnung durch Beschluß unter anderem die Anwendung von Artikel 3 der Verordnung Nr. 1778/77 des Rates auf die Klägerinnen ausgesetzt, sofern und solange die klagenden Gesellschaften für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen in Höhe der Beträge weiterhin Sicherheit leisteten, deren Zahlung sie gemäß dem vorgenannten Artikel 3 schuldeten (Slg. 1977, 1867).
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Rechtsprechung
   EuGH, 20.10.1977 - 119/77 R   

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https://dejure.org/1977,1075
EuGH, 20.10.1977 - 119/77 R (https://dejure.org/1977,1075)
EuGH, Entscheidung vom 20.10.1977 - 119/77 R (https://dejure.org/1977,1075)
EuGH, Entscheidung vom 20. Oktober 1977 - 119/77 R (https://dejure.org/1977,1075)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Wird zitiert von ... (4)

  • EuGH, 09.11.1977 - 121/77

    Nachi Fujikoshi / Rat

    Er verweist in diesem Zusammenhang auf die Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 14. Oktober 1977 in der Rechtssache 113/77 R und 113/77 R-Int und vom 20. Oktober 1977 in der Rechtssache 119/77 R. Mit diesen Beschlüssen ist die Anwendung von Artikel 3 der Verordnung Nr. 1778/77 auf die - von dieser Bestimmung ebenfalls betroffenen - japanischen Gesellschaften NTN Toyo Bearing Co. Ltd. (Rechtssache 113/77 R und 113/77 R-Int) und Nippon Seiko K.K. (Rechtssache 119/77 R) sowie auf deren europäische Tochtergesellschaften ausgesetzt worden für die aufgrund von Artikel 3 der Verordnung Nr. 1778/77 geschuldeten, aber noch nicht entrichteten Beträge, sofern und solange diese Gesellschaften weiterhin in Höhe dieser Beträge Sicherheit leisten.

    Für den genannten Teilbetrag ist zugunsten dieser Antragstellerin weiterhin zu berücksichtigen, daß der Präsident des Gerichtshofes in den Beschlüssen vom 14. und vom 20. Oktober 1977 in den Rechtssachen 113/77 R und 113/77 R-Int sowie 119/77 R entsprechenden Anträgen bereits stattgegeben hat.

  • EuG, 07.11.1995 - T-168/95

    Eridania Zuccherifici Nazionali SpA und andere gegen Rat der Europäischen Union.

    Die Rechtsprechung erkenne jedoch an, daß dem Betroffenen ein schwerer und nicht wiedergutzumachender Schaden drohe, wenn die Wiedererlangung erheblicher Beträge beim Fehlen einer Aussetzungsmaßnahme ungewiß wäre (Beschluß des Präsidenten des Gerichtshofes vom 20. Oktober 1977 in der Rechtssache 119/77 R, Nippon Seiko u. a./Rat und Kommission, Slg. 1977, 1867).
  • EuGH, 29.03.1979 - 119/77

    Nippon Seiko / Rat

    Am 20. Oktober 1977 hat der Präsident des Gerichtshofes im Wege der einstweiligen Anordnung durch Beschluß unter anderem die Anwendung von Artikel 3 der Verordnung Nr. 1778/77 des Rates auf die Klägerinnen ausgesetzt, sofern und solange die klagenden Gesellschaften für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen in Höhe der Beträge weiterhin Sicherheit leisteten, deren Zahlung sie gemäß dem vorgenannten Artikel 3 schuldeten (Slg. 1977, 1867).
  • EuGH, 16.12.1980 - 258/80

    Rumi / Kommission

    Unter diesen Umständen würde die mit der Rückwirkung verbundene Verschlechterung der Bilanz der Unternehmen eine nicht unerhebliche zusätzliche Belastung schaffen, von der der Gerichtshof, zum Beispiel im Beschluß des Präsidenten vom 20. Oktober 1977 in der Rechtssache 119/77 R (Nippon Seiko/Rat und Kommission, Slg. 1977, 1867), entschieden habe, daß sie zu einer Freistellung derjenigen Unternehmen führen müsse, die eine Aussetzungsmaßnahme beantragt hätten.
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Rechtsprechung
   EuGH, 14.10.1977 - 119/77 R   

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https://dejure.org/1977,1690
EuGH, 14.10.1977 - 119/77 R (https://dejure.org/1977,1690)
EuGH, Entscheidung vom 14.10.1977 - 119/77 R (https://dejure.org/1977,1690)
EuGH, Entscheidung vom 14. Oktober 1977 - 119/77 R (https://dejure.org/1977,1690)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Rechtsprechung
   FG Bremen, 03.11.1977 - I 119/77 Er   

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https://dejure.org/1977,14472
FG Bremen, 03.11.1977 - I 119/77 Er (https://dejure.org/1977,14472)
FG Bremen, Entscheidung vom 03.11.1977 - I 119/77 Er (https://dejure.org/1977,14472)
FG Bremen, Entscheidung vom 03. November 1977 - I 119/77 Er (https://dejure.org/1977,14472)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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