Weitere Entscheidungen unten: EuGH, 11.07.1985 | Generalanwalt beim EuGH, 06.06.1985

Rechtsprechung
   BayObLG, 13.11.1984 - BReg. 3 Z 60/83, BReg. 3 Z 119/83   

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https://dejure.org/1984,1128
BayObLG, 13.11.1984 - BReg. 3 Z 60/83, BReg. 3 Z 119/83 (https://dejure.org/1984,1128)
BayObLG, Entscheidung vom 13.11.1984 - BReg. 3 Z 60/83, BReg. 3 Z 119/83 (https://dejure.org/1984,1128)
BayObLG, Entscheidung vom 13. November 1984 - BReg. 3 Z 60/83, BReg. 3 Z 119/83 (https://dejure.org/1984,1128)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Einstufung jeder GmbH & Co. KG sowie ihrer Komplementär-GmbH als Handelsgesellschaft und Vollkaufmann

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kaufmann; GmbH; GmbH & Co. KG; Gesellschaft; Beschränkte; Haftung; Komplementär

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kaufmann; GmbH; GmbH & Co. KG; Gesellschaft; Beschränkte; Haftung; Komplementär

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kaufmann; GmbH; GmbH & Co. KG; Gesellschaft; Beschränkte; Haftung; Komplementär

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 982
  • ZIP 1985, 613
  • MDR 1985, 325
  • DNotZ 1986, 44
  • WM 1985, 457
  • BB 1985, 544
  • BB 1985, 78
  • DB 1985, 271
  • Rpfleger 1985, 67
  • BayObLGZ 1984, 273
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.07.1972 - II ZR 111/70

    Kaufmannseigenschaft eines Bauunternehmers

    Auszug aus BayObLG, 13.11.1984 - BReg. 3 Z 60/83
    Hat das Unternehmen Ä wie hier Ä nicht die Kaufmannseigenschaft nach § 1 HGB , muß es aber nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb haben (§ 2 HGB ), so wird die KG nach außen hin erst mit Eintragung wirksam, weil ihr Gewerbe erst dadurch zum Handelsgewerbe wird (BGHZ 59, 179/181 ..).
  • OLG Stuttgart, 27.02.2002 - 9 U 205/01

    Vorgründungsgesellschaft einer GmbH: Rechtsform und Vertretungsregelung

    In einem solchen Fall muss jedoch die Gewähr bestehen oder es müssen wenigstens zuverlässige Anhaltspunkte dafür gegeben sein, dass das Unternehmen in Kürze eine die Firmenbezeichnung rechtfertigende Einrichtung und Ausgestaltung erfährt, bloße Zukunftserwartungen genügen nicht (BayObLG, NJW 1985, 982, 983).
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Rechtsprechung
   EuGH, 11.07.1985 - 119/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,2021
EuGH, 11.07.1985 - 119/83 (https://dejure.org/1985,2021)
EuGH, Entscheidung vom 11.07.1985 - 119/83 (https://dejure.org/1985,2021)
EuGH, Entscheidung vom 11. Juli 1985 - 119/83 (https://dejure.org/1985,2021)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Appelbaum / Kommission

    BEAMTE - EINSTELLUNG - GLEICHBEHANDLUNG

  • EU-Kommission

    Appelbaum / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Unterschiedliche Behandlung von Bediensteten trotz gleicher Besoldungsgruppe und Dienstaltersstufe; Unterscheidung zwischen Bediensteten mit Sondervertrag und anderen Bediensteten; Indienstnahme und Ernennung von Sondervertragsbediensteten ; Arbeitsrechtliche Stellung ...

  • Judicialis

    Verordnung Nr. 3332/82 EWG

  • rechtsportal.de

    Verordnung Nr. 3332/82 EWG
    BEAMTE - EINSTELLUNG - GLEICHBEHANDLUNG - [BEAMTENSTATUT , ARTIKEL 5 ABSATZ 3]

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Beamte - Einstufung in die Besoldungsgruppe und in die Diestaltersstufe.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 13.12.1984 - 129/82

    Lux / Rechnungshof

    Auszug aus EuGH, 11.07.1985 - 119/83
    Da nach Artikel 5 Absatz 3 des Statuts, dem der Gerichtshof für das Recht des öffentlichen Dienstes eine entscheidende Bedeutung beigemessen hat (Urteil vom 13. Dezember 1984 in den verbundenen Rechtssachen 129 und 274/82, Lux/Rechnungshof, Slg. 1984, 4127), "für Einstellung ... der Beamten der gleichen Laufbahngruppe oder der gleichen Sonderlaufbahn ... jeweils die gleichen Voraussetzungen" gelten, stellt sich die Frage, ob die rechtliche und tatsächliche Situation des Klägers zum Zeitpunkt seiner Einstellung eine solche Differenzierung gegenüber der Einstellung der Bediensteten am Sitz der EGZ rechtfertigte.
  • EuG, 08.11.1990 - T-56/89

    Brigitte Bataille u. a. gegen Europäisches Parlament. - Beamte - Verdoppelung des

    54 Das Parlament hebt unter Hinweis auf zwei Urteile des Gerichtshofes vom 11. Juli 1985 in den Rechtssachen 119/83 ( Appelbaum/Kommission, Slg. 1985, 2423 ) und 66/83 bis 68/83 und 136/83 bis 140/83 ( Hattet u. a./Kommission, Slg. 1985, 2459 ) hervor, daß der Grundsatz der Gleichbehandlung nur für gleiche oder gleichartige Situationen gelte.

    Wie der Gerichtshof entschieden hat, liegt bei einer solchen Fallgestaltung ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz dann vor, wenn die rechtliche und tatsächliche Situation der Betreffenden die fragliche Differenzierung nicht rechtfertigt ( siehe die Urteile des Gerichtshofes vom 11. Juli 1985 in der Rechtssache 119/83, Appelbaum/Kommission, Slg. 1985, 2423, 2454, und in den Rechtssachen 66/83 bis 68/83 und 136/83 bis 140/83, Hattet u. a./Kommission, Slg. 1985, 2459, 2469, und vom 13. Dezember 1989 in der Rechtssache C-100/88, Oyowe u. a./Kommission, Slg. 1989, 4285 ).

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.06.1989 - 286/83

    Albert Alexis und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Die Rechtssache 119/83, Appelbaum/Kommission, stellt einen besonderen Fall dieser zweiten Gruppe von Rechtssachen dar.

    Alle diese Rechtssachen hat der Gerichtshof durch seine Urteile vom 11. Juli 1985 entschieden (Slg. 1985, 2423, 2459, 2523).

  • EuGH, 11.01.2001 - C-389/98

    Gevaert / Kommission

    5 und 6; zu den Einstellungsbedingungen Urteile vom 11. Juli 1985 in den verbundenen Rechtssachen 66/83 bis 68/83 und136/83 bis 140/83, Hattet u. a./Kommission, Slg. 1985, 2459, Randnr. 24, und in der Rechtssache 119/83, Appelbaum/Kommission, Slg. 1985, 2423, Randnr. 25).
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.04.2008 - C-71/07

    Campoli / Kommission - Rechtsmittel - Dienstbezüge - Ruhegehalt - Anwendung des

    Für den Bereich des öffentlichen Dienstes der Gemeinschaft vgl. z. B. Urteil des Gerichtshofs vom 11. Juli 1985, Appelbaum/Kommission (119/83, Slg. 1985, 2423), und Urteil des Gerichts vom 7. Februar 1991, Tagaras/Gerichtshof (T-18/89 und T-24/89, Slg. 1991, II-53, Randnr. 68).
  • EuG, 07.02.1991 - T-18/89

    Harissios Tagaras gegen Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften. - Beamter -

    68 Was den Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung angeht, den der Kläger rügt, so ist darauf hinzuweisen, daß es nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes gegen den in Artikel 5 Absatz 3 des Statuts niedergelegten Grundsatz verstösst, wenn zwei Personengruppen, deren tatsächliche und rechtliche Lage sich nicht wesentlich unterscheiden, bei ihrer Einstellung unterschiedlich behandelt werden (Urteile vom 11. Juli 1985 in der Rechtssache 119/83, Appelbaum/Kommission, Slg. 1985, 2423, und vom 11. Juli 1985 in den verbundenen Rechtssachen 66/83 bis 68/83 und 136/83 bis 140/83, Hattet u.a./Kommission, Slg. 1985, 2459).
  • EuGH, 11.01.2001 - C-459/98

    Martínez del Peral Cagigal / Kommission

    5 und 6; zu den Einstellungsbedingungen Urteile vom 11. Juli 1985 in den verbundenen Rechtssachen 66/83 bis 68/83 und 136/83 bis 140/83, Hattet u. a./Kommission, Slg. 1985, 2459, Randnr. 24, und in der Rechtssache 119/83, Appelbaum/Kommission, Slg. 1985, 2423, Randnr. 25).
  • EuGöD, 11.02.2009 - F-7/08

    Schönberger / Parlament - Öffentlicher Dienst - Beamte - Beförderung -

    Schließlich verstößt es nach ständiger Rechtsprechung gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung, wenn zwei Personengruppen, deren tatsächliche und rechtliche Lage sich nicht wesentlich unterscheiden, unterschiedlich behandelt werden (Urteil des Gerichtshofs vom 11. Juli 1985, Appelbaum/Kommission, 119/83, Slg. 1985, 2423, Randnr. 25; Urteil des Gerichts erster Instanz vom 7. Februar 1991, Tagaras/Gerichtshof, T-18/89 und T-24/89, Slg. 1991, II-53, Randnr. 68) und wenn unterschiedliche Sachverhalte gleichbehandelt werden (Urteil des Gerichtshofs vom 4. Februar 1982, Buyl u. a./Kommission, 817/79, Slg. 1982, 245, Randnr. 29).
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.06.1986 - 92/85

    M. Hamai gegen Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - Ernennung,

    Stets ist Artikel 5 Absatz 3 des Beamtenstatuts zu beachten, der, wie der Gerichtshof wiederholt entschieden hat, "für das Recht des europäischen öffentlichen Dienstes von wesentlicher Bedeutung ist" (Urteile in den Rechtssachen 9/81, Williams/Rechnungshof, Slg. 1982, 3301, Randnr. 21 der Entscheidungsgründe; 129 und 274/82, Lux/Rechnungshof, Slg. 1984, 4127, Randnr. 20 der Entscheidungsgründe; Urteil vom 11. Juli 1985 in der Rechtssache 119/83, Appelbaum/ Kommission, Slg. 1985, 2423 Randnr. 25 der Entscheidungsgründe).
  • EuG, 27.03.1990 - T-62/89

    Jose Manuel Pinto Teixeira gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    31 Was schließlich die angebliche Verpflichtung der Kommission zur Überprüfung der Einstufung des Klägers bei der EGZ betrifft, so ist daran zu erinnern, daß der Gerichtshof in mehreren Rechtssachen ( siehe die Urteile vom 11. Juli 1985 in der Rechtssache 119/83, Appelbaum/Kommission, Slg. 1985, 2447; vom 11. Juli 1985 in den verbundenen Rechtssachen 87/77, 130/77, 22/83, 9/84 und 10/84, Salerno u. a./Kommission und Rat, Slg. 1985, 2523; vom 5. Oktober 1988 in den verbundenen Rechtssachen 314/86 und 315/86, De Szy-Tarisse und Feyärts/Kommission, Slg. 1988, 6013; vom 13. Juli 1989 in der Rechtssache 286/83, Alexis u. a./Kommission, Slg. 1989, 2445; und vom 13. Juli 1989 in der Rechtssache 161/86, Jäger/Kommission, Slg. 1989, 2467 ) ausgeführt hat, daß die EGZ eine Vereinigung belgischen Rechts ist und daher nicht als eine Verwaltungseinheit der Kommission angesehen werden kann.
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.10.1989 - 100/88

    Augustin Oyowe und Amadou Traore gegen Kommission der Europäischen

    3 Z 60/83">119/83, Appelbaum Slg. 1985, 2423, verbundene Rechtssachen 66 bis 68 und 136 bis 140/83, Rechtssache Hattet u.a., Slg. 1985, 2459.
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 06.06.1985 - 119/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,11841
Generalanwalt beim EuGH, 06.06.1985 - 119/83 (https://dejure.org/1985,11841)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 06.06.1985 - 119/83 (https://dejure.org/1985,11841)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 06. Juni 1985 - 119/83 (https://dejure.org/1985,11841)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Edmund Appelbaum gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Beamte - Einstufung in die Besoldungsgruppe und in die Diestaltersstufe

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • EuGH, 11.07.1985 - 22/83

    Dienstbezüge für Bedienstete der Europäischen Gemeinschaft ; Festlegung von

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.06.1985 - 119/83
    Dies gilt vor allem für die Rechtssachen 22/83 sowie 9 und 10/84.3) Schließlich ist die Problematik der Übernahme der aufgrund eines Sondervertrags bei der Gesellschaft tätigen Bediensteten als Beamte der Kommission zu behandeln, bei der es um ihre Einstufung geht.

    1. Ich komme nun zur Behandlung des zweiten von den Klägern vorgetragenen Problems (vor allem in der Rechtssache 22/83) Die Kläger begehren die Nichtigerklärung der Verordnung Nr. 3332/82 des Rates über eine besondere Übergangsregelung für die Ernennung von 56 am Sitz der Gesellschaft tätigen Bediensteten zu Beamten der Kommission, soweit ihnen dieser Status darin nicht ab ihrer Einstellung bei der Gesellschaft verliehen worden ist.

    Deshalb halte ich die Klage in der Rechtssache 22/83 für zulässig.

    Zusammenfassend schlage ich Ihnen vor, die Klage in der Rechtssache 22/83 zwar für zulässig zu erklären, sie aber als unbegründet abzuweisen.

    Die Kläger haben die Rechtssachen 9 und 10/84 für den Fall anhängig gemacht, daß Sie ihre Klage in der Rechtssache 22/83 als unzulässig abweisen.

    Die Argumente sind die gleichen wie in der Rechtssache 22/83.

    Die beim Gerichtshof eingereichten Klageanträge entsprechen bis auf einen Punkt denen in den Rechtssachen 22/83 und 9/84.

    Dennoch schlage ich Ihnen vor, der Einrede der Kommission nicht stattzugeben, da Sie über diese Rechtssachen nur zu entscheiden haben, wenn Sie die Klage in der Rechtssache 22/83 als unzulässig abweisen.

    Hierzu ist es meines Erachtens wichtig, den Zusammenhang zwischen den Klagen in den Rechtssachen 22/83 und 9 und 10/84 zu berücksichtigen.

    Zur Begründethut Zur Begründetheit verweisen die Kläger auf ihre Klagegründe in der Rechtssache 22/83.

    Im Gegensatz zu den vorhin behandelten Rechtssachen der Bediensteten am Sitz der Gesellschaft (Rechtssachen 22/83 sowie 9 und 10/84) war für diese Gruppe keine besondere Übergangsregelung wie die Ratsverordnung Nr. 3332/82 getroffen worden.

    Außerdem verweisen die Kläger auf ihre entsprechenden Argumente in den verbundenen Rechtssachen 87, 130/77 und 22/83.

    1) In den verbundenen Rechtssachen 87 und 130/77, Salerno und Ane u. a. - die Klage für zulässig zu erklären, aber als unbegründet abzuweisen; 2) in der mit den vorigen Rechtssachen verbundenen Rechtssache 22/83, Boissin u. a.

    - die Klage für zulässig zu erklären, aber als unbegründet abzuweisen; 3) in den davon getrennten Rechtssachen 9 und 10/84, Boissin und Salerno - falls Sie die Klage in der Rechtssache 22/83 nicht für zulässig halten, die Klage für zulässig zu erklären, aber als unbegründet abzuweisen;.

  • EuGH, 11.07.1985 - 140/83

    Festsetzung einer Dienstaltersstufe ; Besoldungsansprüche eines Beamten der

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.06.1985 - 119/83
    Dies betrifft die Rechtssachen 66 bis 68/83, 136 bis 140/83 und 119/83.

    In den Rechtssachen 66 bis 68 und 136 bis 140/83 sowie 119/83 haben die Sondervertragsbediensteten unter anderem mit derselben Begründung Klage gegen ihre jeweilige Ernennung zu Beamten der Kommission erhoben.

    Die Übernahme der Bediensteten aufgrund eines Sondervertrags der Gesellschaft als Beamte der Kommission (Rechtssachen 66 bis 68/83, 136 bis 140/83 sowie 119/83), die zuvor als das dritte Problem genannt worden ist.

    V.l. Einleitung Ich komme schließlich zu den Rechtssachen 66 bis 68/83, 136 bis 140/83 sowie 119/83. In allen geht es um das Problem der Einstufung von ehemaligen, aufgrund eines Sondervertrags bei der Gesellschaft tätigen Bediensteten infolge ihrer Ernennung zu Beamten der Kommission.

    Die Klägerin Lacourt - Rechtssache 140/83 - wurde nach ihrer am 12. November 1972 erfolgten Einstellung bei der Gesellschaft in der Besoldungsgruppe 33, Dienstaltersstufe 3, was der Besoldungsgruppe C 3, Dienstaltersstufe 3, bei der Kommission entspricht, der Generaldirektion VIII zur Verfügung gestellt.

    A 5/4 15/7 A 5/7 A 5/3 A 4/4 136/83 1.4.71 22/3 B 2/3 16/5 A 6/6 A 6/3 A 5 137/83 13.7.75 32/3 C 2/3 32/6 C 2/6 C 4/3 C 3 138/83 1.4.72 33/2 C 3/6 33/6 C 3/6 C 4/3 C 3 139/83 10.10.74 32/3 C 2/3 32/6 C 2/6 C 4/3 C 3 140/83 12.11.72 33/3 C 3/3 33/8 C 3/8 C 4/3 C 3 119/83 (1964-.

    Anträge der Kläger In den Rechtssachen 66 bis 68/83 und 136 bis 140/83 beantragen die Kläger, 1) festzustellen, daß sie seit Abschluß des Vertrages mit der Gesellschaft als bei der Kommission angestellt anzusehen sind, und zwar.

    in der Rechtssache 137/83: die Klägerin Delbaere seit dem 13. Juli 1975, in der Rechtssache 138/83: die Klägerin Feyaerts seit dem 1. April 1972, in der Rechtssache 139/83: die Klägerin Textier seit dem 1. Oktober 1974 und in der Rechtssache 140/83: die Klägerin Lacourt seit dem 12. November 1972; 2) die ihrer Ernennung zu Beamten auf Probe vorausgegangenen Verfahrensmaßnahmen samt und sonders für nichtig zu erklären und diese Ernennungen selbst aufzuheben, allerdings nur soweit sie eine Rückstufung hinsichtlich der Besoldungsgruppe beziehungsweise der Dienstaltersstufe enthalten; 3) die Beklagte zu verurteilen, die Kläger auf der Grundlage der von ihr selbst in dem Dokument 61/IX/81 niedergelegten Grundsätze folgendermaßen einzustufen:.

    die Klägerin in der Rechtssache 139/83 in die Besoldungsgruppe C 3 und die Klägerin in der Rechtssache 140/83 in die Besoldungsgruppe C 3;.

    Zur Zulässigkeit der Klagen In den Rechtssachen 66 bis 68/83 und 136 bis 140/83 hat die Kommission drei Zulässigkeitsprobleme aufgeworfen, von denen sie später eines wieder fallenließ.

    Meines Erachtens hätte die Kommission aus denselben Gründen diese Einrede in den Rechtssachen 66 bis 68/83 und 136 bis 140/83 fallenlassen müssen.

    Die Klagegründe in den Rechtssachen 66 bis 68/83 und 136 bis 140/83 sowie in der Rechtssache 119/83 lassen sich auf dieselben, vorhin bereits genannten drei Hauptfragen reduzieren.

    4) in den verbundenen Rechtssachen 66 bis 68/83 und 136 bis 140/83, Hattet u. a., und der damit nicht verbundenen Rechtssache 119/83, Appelbaum - die Klagen für zulässig zu erklären; - die Ernennungen der Kläger zu Beamten auf Probe und danach zu Beamten auf Lebenszeit wegen Verstoßes gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung im Zusammenhang mit der besonderen Übergangsregelung für die Bediensteten am Sitz der Gesellschaft aufzuheben, jedoch nur, soweit diese Entscheidungen die Einstufung in die Besoldungsgruppe und Dienstaltersstufe betreffen;.

  • EuGH, 11.07.1985 - 68/83

    Festsetzung einer Dienstaltersstufe ; Besoldungsansprüche eines Beamten der

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.06.1985 - 119/83
    Dies betrifft die Rechtssachen 66 bis 68/83, 136 bis 140/83 und 119/83.

    Die Übernahme der Bediensteten aufgrund eines Sondervertrags der Gesellschaft als Beamte der Kommission (Rechtssachen 66 bis 68/83, 136 bis 140/83 sowie 119/83), die zuvor als das dritte Problem genannt worden ist.

    V.l. Einleitung Ich komme schließlich zu den Rechtssachen 66 bis 68/83, 136 bis 140/83 sowie 119/83. In allen geht es um das Problem der Einstufung von ehemaligen, aufgrund eines Sondervertrags bei der Gesellschaft tätigen Bediensteten infolge ihrer Ernennung zu Beamten der Kommission.

    Der Kläger de Szy-Tarrisse - Rechtssache 68/83 - wurde nach seiner Ende 1984 erfolgten Einstellung bei der Gesellschaft am 18. Februar 1975 in der Besoldungsgruppe 15, Dienstaltersstufe 4, was der Besoldungsgruppe A 5, Dienstaltersstufe 4, entspricht, der Generaldirektion VIII zur Verfügung gestellt.

    21.12.70 15/4 A 5/4 15/8 A 5/8 Bl/3 A 4/4 67/83 7.1.74 32/6 C 2/6 31/5 C 1/5 C 4/3 C l 68/83 (Ende 74).

    Anträge der Kläger In den Rechtssachen 66 bis 68/83 und 136 bis 140/83 beantragen die Kläger, 1) festzustellen, daß sie seit Abschluß des Vertrages mit der Gesellschaft als bei der Kommission angestellt anzusehen sind, und zwar.

    in der Rechtssache 66/83: der Kläger Hattet seit dem 21. Dezember 1970, in der Rechtssache 67/83: die Klägerin Gerard seit dem 7. Januar 1974, in der Rechtssache 68/83: der Kläger de Szy-Tarrisse seitdem 18. Februar 1975, in der Rechtssache 136/83: der Kläger Dona seit dem 1. April 1971,.

    den Kläger in der Rechtssache 68/83 in die Besoldungsgruppe A 4, Dienstaltersstufe 4,.

    Zur Zulässigkeit der Klagen In den Rechtssachen 66 bis 68/83 und 136 bis 140/83 hat die Kommission drei Zulässigkeitsprobleme aufgeworfen, von denen sie später eines wieder fallenließ.

    Meines Erachtens hätte die Kommission aus denselben Gründen diese Einrede in den Rechtssachen 66 bis 68/83 und 136 bis 140/83 fallenlassen müssen.

    Die Klagegründe in den Rechtssachen 66 bis 68/83 und 136 bis 140/83 sowie in der Rechtssache 119/83 lassen sich auf dieselben, vorhin bereits genannten drei Hauptfragen reduzieren.

    4) in den verbundenen Rechtssachen 66 bis 68/83 und 136 bis 140/83, Hattet u. a., und der damit nicht verbundenen Rechtssache 119/83, Appelbaum - die Klagen für zulässig zu erklären; - die Ernennungen der Kläger zu Beamten auf Probe und danach zu Beamten auf Lebenszeit wegen Verstoßes gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung im Zusammenhang mit der besonderen Übergangsregelung für die Bediensteten am Sitz der Gesellschaft aufzuheben, jedoch nur, soweit diese Entscheidungen die Einstufung in die Besoldungsgruppe und Dienstaltersstufe betreffen;.

  • EuGH, 11.07.1985 - 130/77

    Dienstbezüge für Bedienstete der Europäischen Gemeinschaft ; Festlegung von

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.06.1985 - 119/83
    1) Ist die Gesellschaft nur eine Fiktion, da sie in Wirklichkeit eine Verwaltungseinheit der Kommission darstellt, so daß die Kläger zwar von der Gesellschaft angestellt, tatsächlich aber Beamte der Kommission waren? Diese Frage wird vor allem in den Rechtssachen 87 und 130/77 aufgeworfen, wird aber in allen anderen Rechtssachen ebenfalls gestellt.

    Die Frage der fiktiven Rechtspersönlichkeit der Gesellschaft und die sich daraus ergebende Frage, ob die Kläger nicht trotz ihrer Einstellung bei der Gesellschaft in Wirklichkeit Beamte der Kommission sind (betrifft vor allem die Rechtssachen 87 und 130/77, Salerno, Ane u. a.).

    Zu der ersten hier von mir behandelten Frage, ob die Gesellschaft eine Fiktion ist, haben die Kläger jedoch nur in den ersten beiden Rechtssachen 87 und 130/77 Argumente vorgetragen, auf die sie im weiteren zwar stets verwiesen haben, die aber vor allem die Bediensteten am Sitz der Gesellschaft betreffen.

    Gegen die ablehnende Beschwerdeentscheidung erhoben Salerno in der Rechtssache 87/77 durch Klageschrift, die am 7. Juli 1977 in das Register der Kanzlei des Gerichtshofes eingetragen worden ist, und anschließend die 28 Kläger in der Rechtssache 130/77 mit Klageschrift, die am 27. Oktober 1977 in das Register der Kanzlei des Gerichtshofes eingetragen worden ist, Klage.

    In den Rechtssachen 87 und 130/77 richtet sich die Klage dazu wie gesagt gegen die "Angleichungs"-Entscheidung vom 4. November 1976 des Verwaltungsrats der Gesellschaft.

    Zulässigkeitsprobleme In den Rechtssachen 87 und 130/77 hat die Kommission vier Einreden der Unzulässigkeit erhoben.

    Außerdem verweisen die Kläger auf ihre entsprechenden Argumente in den verbundenen Rechtssachen 87, 130/77 und 22/83.

    1) In den verbundenen Rechtssachen 87 und 130/77, Salerno und Ane u. a. - die Klage für zulässig zu erklären, aber als unbegründet abzuweisen; 2) in der mit den vorigen Rechtssachen verbundenen Rechtssache 22/83, Boissin u. a.

  • EuGH, 11.07.1985 - 137/83

    Festsetzung einer Dienstaltersstufe ; Besoldungsansprüche eines Beamten der

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.06.1985 - 119/83
    Die Klägerin Delbaere - Rechtssache 137/83 - wurde nach ihrer am 13. Juli 1975 erfolgten Einstellung bei der Gesellschaft in der Besoldungsgruppe 32, Dienstaltersstufe 3, was der Besoldungsgruppe C 2, Dienstaltersstufe 3, bei der Kommission entspricht, der Generaldirektion VIII zur Verfügung gestellt.

    A 5/4 15/7 A 5/7 A 5/3 A 4/4 136/83 1.4.71 22/3 B 2/3 16/5 A 6/6 A 6/3 A 5 137/83 13.7.75 32/3 C 2/3 32/6 C 2/6 C 4/3 C 3 138/83 1.4.72 33/2 C 3/6 33/6 C 3/6 C 4/3 C 3 139/83 10.10.74 32/3 C 2/3 32/6 C 2/6 C 4/3 C 3 140/83 12.11.72 33/3 C 3/3 33/8 C 3/8 C 4/3 C 3 119/83 (1964-.

    in der Rechtssache 137/83: die Klägerin Delbaere seit dem 13. Juli 1975, in der Rechtssache 138/83: die Klägerin Feyaerts seit dem 1. April 1972, in der Rechtssache 139/83: die Klägerin Textier seit dem 1. Oktober 1974 und in der Rechtssache 140/83: die Klägerin Lacourt seit dem 12. November 1972; 2) die ihrer Ernennung zu Beamten auf Probe vorausgegangenen Verfahrensmaßnahmen samt und sonders für nichtig zu erklären und diese Ernennungen selbst aufzuheben, allerdings nur soweit sie eine Rückstufung hinsichtlich der Besoldungsgruppe beziehungsweise der Dienstaltersstufe enthalten; 3) die Beklagte zu verurteilen, die Kläger auf der Grundlage der von ihr selbst in dem Dokument 61/IX/81 niedergelegten Grundsätze folgendermaßen einzustufen:.

    die Klägerin in der Rechtssache 137/83 in die Besoldungsgruppe C 3;.

  • EuGH, 11.07.1985 - 136/83

    Festsetzung einer Dienstaltersstufe ; Besoldungsansprüche eines Beamten der

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.06.1985 - 119/83
    Der Kläger Dona- Rechtssache 136/83 - wurde nach seiner am 1. April 1971 erfolgten Einstellung bei der Gesellschaft in der Besoldungsgruppe 22, Dienstaltersstufe 3, was der Besoldungsgruppe B 2, Dienstaltersstufe 3, entspricht, der Generaldirektion VIII zur Verfügung gestellt.

    A 5/4 15/7 A 5/7 A 5/3 A 4/4 136/83 1.4.71 22/3 B 2/3 16/5 A 6/6 A 6/3 A 5 137/83 13.7.75 32/3 C 2/3 32/6 C 2/6 C 4/3 C 3 138/83 1.4.72 33/2 C 3/6 33/6 C 3/6 C 4/3 C 3 139/83 10.10.74 32/3 C 2/3 32/6 C 2/6 C 4/3 C 3 140/83 12.11.72 33/3 C 3/3 33/8 C 3/8 C 4/3 C 3 119/83 (1964-.

    in der Rechtssache 66/83: der Kläger Hattet seit dem 21. Dezember 1970, in der Rechtssache 67/83: die Klägerin Gerard seit dem 7. Januar 1974, in der Rechtssache 68/83: der Kläger de Szy-Tarrisse seitdem 18. Februar 1975, in der Rechtssache 136/83: der Kläger Dona seit dem 1. April 1971,.

    den Kläger in der Rechtssache 136/83 in die Besoldungsgruppe A 5;.

  • EuGH, 11.07.1985 - 138/83

    Festsetzung einer Dienstaltersstufe ; Besoldungsansprüche eines Beamten der

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.06.1985 - 119/83
    Die Klägerin Feyaerts - Rechtssache 138/83 - wurde nach ihrer am 1. April 1972 erfolgten Einstellung bei der Gesellschaft in der Besoldungsgruppe 33, Dienstaltersstufe 2, was der Besoldungsgruppe C 3, Dienstaltersstufe 3, bei der Kommission entspricht, der Generaldirektion VIII zur Verfügung gestellt.

    A 5/4 15/7 A 5/7 A 5/3 A 4/4 136/83 1.4.71 22/3 B 2/3 16/5 A 6/6 A 6/3 A 5 137/83 13.7.75 32/3 C 2/3 32/6 C 2/6 C 4/3 C 3 138/83 1.4.72 33/2 C 3/6 33/6 C 3/6 C 4/3 C 3 139/83 10.10.74 32/3 C 2/3 32/6 C 2/6 C 4/3 C 3 140/83 12.11.72 33/3 C 3/3 33/8 C 3/8 C 4/3 C 3 119/83 (1964-.

    in der Rechtssache 137/83: die Klägerin Delbaere seit dem 13. Juli 1975, in der Rechtssache 138/83: die Klägerin Feyaerts seit dem 1. April 1972, in der Rechtssache 139/83: die Klägerin Textier seit dem 1. Oktober 1974 und in der Rechtssache 140/83: die Klägerin Lacourt seit dem 12. November 1972; 2) die ihrer Ernennung zu Beamten auf Probe vorausgegangenen Verfahrensmaßnahmen samt und sonders für nichtig zu erklären und diese Ernennungen selbst aufzuheben, allerdings nur soweit sie eine Rückstufung hinsichtlich der Besoldungsgruppe beziehungsweise der Dienstaltersstufe enthalten; 3) die Beklagte zu verurteilen, die Kläger auf der Grundlage der von ihr selbst in dem Dokument 61/IX/81 niedergelegten Grundsätze folgendermaßen einzustufen:.

    die Klägerin in der Rechtssache 138/83 in die Besoldungsgruppe C 3;.

  • EuGH, 11.07.1985 - 67/83

    Festsetzung einer Dienstaltersstufe ; Besoldungsansprüche eines Beamten der

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.06.1985 - 119/83
    Die Klägerin Gerard - Rechtssache 67/83 - trat am 7. Januar 1974 in der Besoldungsgruppe 32, Dienstaltersstufe 6, was der Besoldungsgruppe C 2, Dienstaltersstufe 6, entspricht, in den Dienst der Gesellschaft, um Sekretariatsarbeiten zu erledigen.

    21.12.70 15/4 A 5/4 15/8 A 5/8 Bl/3 A 4/4 67/83 7.1.74 32/6 C 2/6 31/5 C 1/5 C 4/3 C l 68/83 (Ende 74).

    in der Rechtssache 66/83: der Kläger Hattet seit dem 21. Dezember 1970, in der Rechtssache 67/83: die Klägerin Gerard seit dem 7. Januar 1974, in der Rechtssache 68/83: der Kläger de Szy-Tarrisse seitdem 18. Februar 1975, in der Rechtssache 136/83: der Kläger Dona seit dem 1. April 1971,.

    die Klägerin in der Rechtssache 67/83 in die Besoldungsgruppe C 1 ;.

  • EuGH, 11.07.1985 - 139/83

    Festsetzung einer Dienstaltersstufe ; Besoldungsansprüche eines Beamten der

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.06.1985 - 119/83
    Die Klägerin Textier- Rechtssache 139/83 - wurde nach ihrer am 1. Oktober 1974 erfolgten Einstellung bei der Gesellschaft in der Besoldungsgruppe 32, Dienstaltersstufe 3, was der Besoldungsgruppe C 2, Dienstaltersstufe 3, bei der Kommission entspricht, der Generaldirektion VIII zur Verfügung gestellt.

    A 5/4 15/7 A 5/7 A 5/3 A 4/4 136/83 1.4.71 22/3 B 2/3 16/5 A 6/6 A 6/3 A 5 137/83 13.7.75 32/3 C 2/3 32/6 C 2/6 C 4/3 C 3 138/83 1.4.72 33/2 C 3/6 33/6 C 3/6 C 4/3 C 3 139/83 10.10.74 32/3 C 2/3 32/6 C 2/6 C 4/3 C 3 140/83 12.11.72 33/3 C 3/3 33/8 C 3/8 C 4/3 C 3 119/83 (1964-.

    in der Rechtssache 137/83: die Klägerin Delbaere seit dem 13. Juli 1975, in der Rechtssache 138/83: die Klägerin Feyaerts seit dem 1. April 1972, in der Rechtssache 139/83: die Klägerin Textier seit dem 1. Oktober 1974 und in der Rechtssache 140/83: die Klägerin Lacourt seit dem 12. November 1972; 2) die ihrer Ernennung zu Beamten auf Probe vorausgegangenen Verfahrensmaßnahmen samt und sonders für nichtig zu erklären und diese Ernennungen selbst aufzuheben, allerdings nur soweit sie eine Rückstufung hinsichtlich der Besoldungsgruppe beziehungsweise der Dienstaltersstufe enthalten; 3) die Beklagte zu verurteilen, die Kläger auf der Grundlage der von ihr selbst in dem Dokument 61/IX/81 niedergelegten Grundsätze folgendermaßen einzustufen:.

    die Klägerin in der Rechtssache 139/83 in die Besoldungsgruppe C 3 und die Klägerin in der Rechtssache 140/83 in die Besoldungsgruppe C 3;.

  • EuGH, 11.07.1985 - 9/84

    Dienstbezüge für Bedienstete der Europäischen Gemeinschaft ; Festlegung von

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.06.1985 - 119/83
    Wie sich aus dem Sachverhalt ergibt, wurde die Klage in der Rechtssache 9/84 eingereicht, nachdem die Kläger am 10. März 1983 von der Kommission aufgrund der Verordnung Nr. 3332/82 des Rates mit Wirkung vom 1. Januar 1983 zu Beamten ernannt worden waren.

    Die beim Gerichtshof eingereichten Klageanträge entsprechen bis auf einen Punkt denen in den Rechtssachen 22/83 und 9/84.

    Die späteren Klagen sind jedoch eingereicht worden, nachdem die Kommission die individuellen Ernennungen vorgenommen (Rechtssache 9/84) beziehungsweise gerade abgelehnt hatte (Rechtssache 10/84).

  • EuGH, 11.07.1985 - 66/83

    Hattet / Kommission

  • EuGH, 26.02.1981 - 64/80

    Giuffrida u.a. / Rat

  • EuGH, 06.10.1982 - 9/81

    Williams / Rechnungshof

  • EuGH, 13.05.1971 - 41/70

    International Fruit Company u.a. / Kommission

  • EuGH, 11.07.1974 - 177/73

    Reinarz / Kommission

  • EuGH, 11.07.1974 - 5/74
  • EuGH, 13.12.1984 - 129/82

    Lux / Rechnungshof

  • EuGH, 16.07.1981 - 33/80

    Albini / Rat und Kommission

  • EuGH, 26.09.1984 - 216/83

    Les Verts / Kommission und Rat

  • EuGH, 11.07.1985 - 87/77

    Salerno u.a. / Kommission und Rat

  • EuGH, 13.05.1970 - 39/69

    Fournier / Kommission

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