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   BSG, 25.05.2005 - B 11a/11 AL 81/04 R   

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https://dejure.org/2005,92
BSG, 25.05.2005 - B 11a/11 AL 81/04 R (https://dejure.org/2005,92)
BSG, Entscheidung vom 25.05.2005 - B 11a/11 AL 81/04 R (https://dejure.org/2005,92)
BSG, Entscheidung vom 25. Mai 2005 - B 11a/11 AL 81/04 R (https://dejure.org/2005,92)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com

    Minderung des Arbeitslosengeldes - verspätete Meldung - frühzeitige Arbeitssuche - Ausschluss der Minderung bei unverschuldeter Unkenntnis von der Obliegenheitspflicht

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf ungemindertes Arbeitslosengeld; Beurteilung der Voraussetzungen für eine Minderung; Pflichten von Personen mit endendem Versicherungspflichtverhältnis; Meldepflichten als Obliegenheiten; Begriff der Unverzüglichkeit; Voraussetzung für die Entschuldbarkeit ...

  • Judicialis

    SGB III § 37b; ; SGB III § 140

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Minderung des Arbeitslosengeldes bei verspäteter Meldung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Arbeitslosengeld - Sanktionen bei verspäteter Meldung nicht immer gerechtfertigt!

  • nomos.de PDF, S. 54 (Kurzinformation)

    Minderung des Arbeitslosengeldes wegen verspäteter Meldung

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Unkenntnis schützt vor Kürzung des Arbeitslosengeldes

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 95, 8
  • NJW 2005, 3803
  • NZS 2006, 219
 
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Wird zitiert von ... (224)Neu Zitiert selbst (17)

  • BSG, 16.09.1999 - B 7 AL 32/98 R

    Arbeitslosenhilfe - Sperrzeit - Anschluß aus einer Bildungsmaßnahme

    Auszug aus BSG, 25.05.2005 - B 11a/11 AL 81/04 R
    Über die ausdrücklich geregelten Fälle einer Rechtsfolgenbelehrung hinaus hat der 7. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) auch für den Tatbestand der Sperrzeit wegen Abbruchs einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme (§ 144 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB III) angenommen, dass eine Sperrzeit ohne eine allgemeine Belehrung des Arbeitslosen über die Rechtsfolgen eines Abbruchs einer Maßnahme durch ihn oder eines Ausschlusses von der Maßnahme nicht eintritt (BSGE 84, 270, 276 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 19).

    In der letztgenannten Entscheidung ist zudem als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal der Sperrzeit wegen Abbruchs einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme ein Verschulden des Arbeitslosen vorausgesetzt worden (BSGE 84, 270, 274 f = SozR 3-4100 § 119 Nr. 19).

    Eine derartige Obliegenheitsverletzung setze zwangsläufig - auch unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten - den Vorwurf eines individuellen Verschuldens voraus, und zwar nach einem subjektiven Verschuldensmaßstab (BSGE 84, 270, 275 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 19).

  • BSG, 13.05.1987 - 7 RAr 90/85

    Erlöschen eines Anspruchs - Arbeitslosengeld - Arbeitslosenhilfe - Sperrzeit -

    Auszug aus BSG, 25.05.2005 - B 11a/11 AL 81/04 R
    Es ist Zweck des Erfordernisses der Rechtsfolgenbelehrung, dem Arbeitslosen die sich aus seinem Verhalten ergebenden Konsequenzen vor Augen zu führen und ihn in allgemeiner Form vorzuwarnen (BSGE 61, 289, 293 = SozR 4100 § 119 Nr. 31).

    Vielmehr liegt eine wirksame Rechtsfolgenbelehrung nur vor, wenn sie konkret, richtig und vollständig ist und dem Arbeitslosen in verständlicher Form zutreffend erläutert, welche unmittelbaren und konkreten Auswirkungen aus dem versicherungswidrigen Verhalten resultieren (vgl zur Sperrzeit wegen Arbeitsablehnung BSGE 53, 13, 15 = SozR 4100 § 119 Nr. 18; BSGE 61, 289, 294 = SozR 4100 § 119 Nr. 31).

  • BVerfG, 10.02.1987 - 1 BvL 15/83

    Verfassungswidrigigkeit des § 120 Abs. 1 AFG

    Auszug aus BSG, 25.05.2005 - B 11a/11 AL 81/04 R
    Die vom BVerfG in seiner Entscheidung zu Meldeversäumnissen (BVerfGE 74, 203 = SozR 4100 § 120 Nr. 2) entwickelten Grundsätze seien auch im vorliegenden Fall einschlägig.
  • LAG Düsseldorf, 29.09.2004 - 12 Sa 1323/04

    Schadensersatz bei Nichtbeachtung der Informationsobliegenheit nach § 2 Abs. 2

    Auszug aus BSG, 25.05.2005 - B 11a/11 AL 81/04 R
    Insbesondere kann unentschieden bleiben, ob sich ein Arbeitgeber, der - wie der Arbeitgeber des Klägers - den Arbeitnehmer nicht entsprechend § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGB III über die Verpflichtung unverzüglicher Meldung beim ArbA informiert, dem Arbeitnehmer deswegen ggfs zum Schadensersatz verpflichtet ist (vgl hierzu etwa LAG Hamm vom 7. September 2004 - 19 Sa 1248/04 - und vom 23. Dezember 2004 - 11 Sa 1210/04 - LAG Düsseldorf vom 29. September 2004 - 12 Sa 1323/04 = NZA-RR 2005, 104).
  • BSG, 10.12.1981 - 7 RAr 24/81

    Sperrzeit - Arbeitsablehnung - Rechtsfolgenbelehrung - Arbeitsangebot

    Auszug aus BSG, 25.05.2005 - B 11a/11 AL 81/04 R
    Vielmehr liegt eine wirksame Rechtsfolgenbelehrung nur vor, wenn sie konkret, richtig und vollständig ist und dem Arbeitslosen in verständlicher Form zutreffend erläutert, welche unmittelbaren und konkreten Auswirkungen aus dem versicherungswidrigen Verhalten resultieren (vgl zur Sperrzeit wegen Arbeitsablehnung BSGE 53, 13, 15 = SozR 4100 § 119 Nr. 18; BSGE 61, 289, 294 = SozR 4100 § 119 Nr. 31).
  • LAG Hamm, 23.12.2004 - 11 Sa 1210/04

    Keine Schadensersatzpflicht des Arbeitgebers wegen fehlender Information des

    Auszug aus BSG, 25.05.2005 - B 11a/11 AL 81/04 R
    Insbesondere kann unentschieden bleiben, ob sich ein Arbeitgeber, der - wie der Arbeitgeber des Klägers - den Arbeitnehmer nicht entsprechend § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGB III über die Verpflichtung unverzüglicher Meldung beim ArbA informiert, dem Arbeitnehmer deswegen ggfs zum Schadensersatz verpflichtet ist (vgl hierzu etwa LAG Hamm vom 7. September 2004 - 19 Sa 1248/04 - und vom 23. Dezember 2004 - 11 Sa 1210/04 - LAG Düsseldorf vom 29. September 2004 - 12 Sa 1323/04 = NZA-RR 2005, 104).
  • BSG, 14.11.2002 - B 13 RJ 39/01 R

    Altersrente für langjährig Versicherte - Hinweispflicht des

    Auszug aus BSG, 25.05.2005 - B 11a/11 AL 81/04 R
    Mit seiner Auffassung, die unverschuldete Unkenntnis von der Obliegenheit zur frühzeitigen Meldung führe nicht zu Rechtsnachteilen beim Arbeitslosen, setzt sich der Senat schließlich auch nicht in Widerspruch zur Rechtsprechung des BSG, wonach die Versäumung von Antragsfristen grundsätzlich unabhängig von der Kenntnis des Betroffenen zum Ausschluss von einer Berechtigung - zB der Möglichkeit Beiträge nachzuentrichten - führt (vgl etwa BSG SozR 3-5070 § 21 Nr. 9; SozR 3-2600 § 115 Nr. 9; SozR 3-2200 § 1246 Nr. 46 mwN).
  • BSG, 22.03.2001 - B 12 RJ 2/00 R

    Antragsfrist für Nachentrichtung von Beiträgen nach dem WGSVG

    Auszug aus BSG, 25.05.2005 - B 11a/11 AL 81/04 R
    Mit seiner Auffassung, die unverschuldete Unkenntnis von der Obliegenheit zur frühzeitigen Meldung führe nicht zu Rechtsnachteilen beim Arbeitslosen, setzt sich der Senat schließlich auch nicht in Widerspruch zur Rechtsprechung des BSG, wonach die Versäumung von Antragsfristen grundsätzlich unabhängig von der Kenntnis des Betroffenen zum Ausschluss von einer Berechtigung - zB der Möglichkeit Beiträge nachzuentrichten - führt (vgl etwa BSG SozR 3-5070 § 21 Nr. 9; SozR 3-2600 § 115 Nr. 9; SozR 3-2200 § 1246 Nr. 46 mwN).
  • SG Frankfurt/Oder, 01.04.2004 - S 7 AL 42/04

    Minderung des Arbeitslosengeldes wegen Nichterfüllung der Verpflichtung zur

    Auszug aus BSG, 25.05.2005 - B 11a/11 AL 81/04 R
    Der Kläger hält das Urteil für zutreffend und führt ergänzend aus, die Entscheidung sei jedenfalls im Ergebnis richtig, weil die in § 140 SGB III angeordnete Minderung des Anspruchs auf Alg verfassungswidrig sei (Hinweis auf Spellbrink in Eicher/Schlegel, SGB III, § 140 RdNr 42 ff; Vorlagebeschluss des SG Frankfurt vom 1. April 2004 - S 7 AL 42/04 = info also 2005, 18 ff).
  • BSG, 23.03.1994 - 5 RJ 24/93

    Rentenversicherung - Berufsunfähigkeit - Ausländische Rente - Rentenbezugszeit -

    Auszug aus BSG, 25.05.2005 - B 11a/11 AL 81/04 R
    Mit seiner Auffassung, die unverschuldete Unkenntnis von der Obliegenheit zur frühzeitigen Meldung führe nicht zu Rechtsnachteilen beim Arbeitslosen, setzt sich der Senat schließlich auch nicht in Widerspruch zur Rechtsprechung des BSG, wonach die Versäumung von Antragsfristen grundsätzlich unabhängig von der Kenntnis des Betroffenen zum Ausschluss von einer Berechtigung - zB der Möglichkeit Beiträge nachzuentrichten - führt (vgl etwa BSG SozR 3-5070 § 21 Nr. 9; SozR 3-2600 § 115 Nr. 9; SozR 3-2200 § 1246 Nr. 46 mwN).
  • LAG Hamm, 07.09.2004 - 19 Sa 1248/04

    In der Regel kein Schadensersatzanspruch, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer

  • BGH, 14.06.1994 - XI ZR 210/93

    Wirksamkeit einer formularmäßigen Sicherungsabtretung von Lohn- und

  • BGH, 01.12.1981 - VI ZR 200/80

    Unzulässige Verwendung der Interpretation einer mehrdeutigen Äußerung des

  • BSG, 25.10.1988 - 7 RAr 70/87

    Sozialleistung Versagung - Anfechtungsklage

  • BSG, 25.04.1978 - 5 RJ 66/77

    Versagung der Rente - Erlaß eines Bescheids - Schriftlicher Hinweis - Bezug zum

  • BSG, 20.03.1980 - 7 RAr 21/79

    Meldeaufforderung - Mitwirkungsverlangen - Rechtsfolgenbelehrung - Unterlassene

  • RG, 12.10.1936 - IV 137/36

    1. Kann der Vertrag, durch den ein Kind von einem Ehepaar als gemeinschaftliches

  • BSG, 29.04.2015 - B 14 AS 19/14 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Minderung des Arbeitslosengeld II wegen

    Denn die Feststellung der Obliegenheitsverletzung und die Änderung der Leistungsbewilligung sind materiell so aufeinander bezogen, dass die rechtzeitige Anfechtung des Minderungsbescheides ein Aufhebungsbegehren im Hinblick auf den Umsetzungsverwaltungsakt einschließt, um einer effektiven Rechtsschutzgewährung im Lichte des Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG) Rechnung zu tragen (vgl insoweit zur Rechtslage nach dem SGB III: BSG Urteil vom 25.5.2005 - B 11a/11 AL 81/04 R - BSGE 95, 8 = SozR 4-4300 § 140 Nr. 1, RdNr 9; BSG Urteil vom 18.8.2005 - B 7a AL 4/05 R - SozR 4-1500 § 95 Nr. 1 RdNr 5 ff) .
  • BSG, 12.12.2018 - B 12 R 15/18 R

    Erhebung von Säumniszuschlägen auf nachgeforderte Sozialversicherungsbeiträge für

    Während "Kenntnis" nach seinem Wortsinn das Wissen von einer Tatsache bedeutet (Duden Onlinewörterbuch, Stichwort Kenntnis recherchiert am 23.10.2018) , ist dem Begriff der "Zahlungspflicht" über das Wissen der sie begründenden Tatsachen hinaus eine rechtliche Wertung iS des Erkennens einer konkreten Verhaltensanforderung immanent (ähnlich zur Meldepflicht im SGB III BSG Urteil vom 25.5.2005 - B 11a/11 AL 81/04 R - BSGE 95, 8 RdNr 19 = SozR 4-4300 § 140 Nr. 1, RdNr 26) .
  • BSG, 09.11.2010 - B 4 AS 27/10 R

    Absenkung des Arbeitslosengeld II - wiederholtes Meldeversäumnis -

    Wegen der strukturellen Ähnlichkeit des § 31 SGB II zu den Sperrzeittatbeständen des § 144 Abs. 1 Satz 2 SGB III ist auch im Rahmen des § 31 Abs. 2 SGB II die subjektive Vorwerfbarkeit des Verhaltens als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal zu prüfen (Rixen in Eicher/Spellbrink, SGB II, 2. Aufl 2008, § 31 RdNr 8; vgl zum Sperrzeitenrecht des SGB III: BSGE 84, 270, 275 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 19 S 97; BSGE 93, 105 = SozR 4-4300 § 144 Nr. 8, RdNr 11; BSGE 95, 8 = SozR 4-4300 § 140 Nr. 1, RdNr 21 f; so ausdrücklich für die Sperrzeit bei Verletzung der Meldepflicht nach § 144 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 SGB II: Coseriu in Eicher/Schlegel, SGB III, § 144 RdNr 446, Stand Juni 2010).
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