Rechtsprechung
LG Essen, 02.04.2002 - 12 O 484/01 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,43746) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- LG Essen, 02.04.2002 - 12 O 484/01
- OLG Hamm, 05.03.2003 - 8 U 130/02
Wird zitiert von ...
- OLG Bremen, 20.02.2003 - 2 U 38/02
Rechtsmissbräuchlich Mehrfachverfolgung eines wettbewerbsrechtlichen …
In dem dem vorliegenden Rechtsstreit voraufgegangenen Verfahren wegen einstweiliger Verfügung hat der Senat die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts vom 29. November 2001 (12 0 438/01 und 12 0 484/01) durch Urteil vom 16. Mai 2002 (2 U 148/01) zurückgewiesen und die Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs als nicht gemäß § 13 Abs. 5 UWG unzulässig angesehen, weil sich nicht habe feststellen lassen, dass die Klägerin mit der getrennten Einleitung zweier Eilverfahren beim Landgericht Bremen überwiegend sachfremde Ziele verfolgt und durch die Vermehrung des mit der Rechtsverteidigung verbundenen Kostenrisikos der Verfügungsbeklagten sowie die Bindung personeller und finanzieller Kräfte eine unangemessene Belastung beider Verfügungsbeklagter herbeigeführt habe; eher habe es sich um eine Achtlosigkeit des Prozessbevollmächtigten der Klägerin gehandelt, der bei Einleitung der Verfügungsverfahren das Kosteninteresse des Prozessgegners nicht in Betracht gezogen habe.