Rechtsprechung
OVG Rheinland-Pfalz, 22.05.1990 - 12 A 10186/90 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wert des Beschwerdegegenstandes; Nichtzulassungsbeschwerde; Zulassung der Berufung
Verfahrensgang
- VG Koblenz, 24.04.1987 - 10 K 101/86
- OVG Rheinland-Pfalz, 22.05.1990 - 12 A 10186/90
- OVG Rheinland-Pfalz, 22.11.1990 - 12 A 11538/90
- OVG Rheinland-Pfalz, 06.12.1990 - 12 A 11538/90
Papierfundstellen
- NVwZ 1991, 277
- DÖV 1990, 1070
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 28.02.1985 - 2 C 14.84
Berufungsgericht - Entscheidung - Annahme - Berufung - Streitgegenstand - …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.05.1990 - 12 A 10186/90
Auf das Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 71, 73) kann sich das Verwaltungsgericht nicht berufen. - BVerwG, 20.08.1986 - 8 B 26.86
Entlastung - Objektive Klagehäufung - Beschwerdegegenstand
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.05.1990 - 12 A 10186/90
Im einzelnen wird der Wert des Beschwerdegegenstandes durch die Beschwer des Rechtsmittelführers und - falls dieser den ihn beschwerenden Teil der Entscheidung nur teilweise anficht - durch den Rechtsmittelantrag des Beschwerdeführers bestimmt (vgl. hierzu Bundesverwaltungsgericht in NVwZ 1987, 219 = DVBl 1986, 1211; BGH in NJW 1984, 371;… Albers in Baumbach-Lauterbach, Kommentar zur ZPO, 48. Auflage, § 511 a Anm. 3A). - OVG Berlin, 25.03.1965 - II B 59.64
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.05.1990 - 12 A 10186/90
Das Oberverwaltungsgericht Berlin (in NJW 1965, 1151) hat einen Fall höherer Gewalt bei einer falschen, irreführenden und für die Fristversäumnis ursächlichen Rechtsmittelbelehrung angenommen.
- BGH, 24.01.1984 - IX ZR 86/82
Zulässigkeit der Revision in nicht als solche erkannter Güterrechtssache
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.05.1990 - 12 A 10186/90
Das Rechtsschutzinteresse für die Nichtzulassungsbeschwerde der Beklagten kann auch nicht mit einem Hinweis auf die neue Zivilgerichtsrechtsprechung verneint werden, nach der dann, wenn das Oberlandesgericht nicht über die Zulassung der Revision entschieden hat, weil es irrtümlich der Auffassung war, daß die Revision ohne besondere Zulassung zulässig ist, die Revisionsinstanz die eingelegte Revision ohne besondere Zulassung als zugelassen zu behandeln hat, falls sie die Zulassungsvoraussetzungen als gegeben ansieht (BGHZ 90, 1 = NJW 1984, 1188 und BGH in NJW 1986, 3143;… vgl. auch Kopp, Kommentar zur Verwaltungsgerichtsordnung, 8. Auflage, § 132 VwGO Rdnr. 33 a, und Artikel 2 § 4 EntlG Nr. 3). - BVerfG, 04.04.1984 - 1 BvR 276/83
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung der Revisionswürdigkeit
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.05.1990 - 12 A 10186/90
Diese dem Gesetzeswortlaut widersprechende Gesetzesauslegung findet ihre Begründung in der verfassungsrechtlichen Forderung, daß die Prüfung der Revisionswürdigkeit in jedem Fall sichergestellt sein muß (BVerfGE 66, 336 = NJW 1984, 2346). - BGH, 13.05.1986 - VI ZR 96/85
Irrtümliche Annahme einer zulassungsfreien Revision durch das Berufungsgericht
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.05.1990 - 12 A 10186/90
Das Rechtsschutzinteresse für die Nichtzulassungsbeschwerde der Beklagten kann auch nicht mit einem Hinweis auf die neue Zivilgerichtsrechtsprechung verneint werden, nach der dann, wenn das Oberlandesgericht nicht über die Zulassung der Revision entschieden hat, weil es irrtümlich der Auffassung war, daß die Revision ohne besondere Zulassung zulässig ist, die Revisionsinstanz die eingelegte Revision ohne besondere Zulassung als zugelassen zu behandeln hat, falls sie die Zulassungsvoraussetzungen als gegeben ansieht (BGHZ 90, 1 = NJW 1984, 1188 und BGH in NJW 1986, 3143;… vgl. auch Kopp, Kommentar zur Verwaltungsgerichtsordnung, 8. Auflage, § 132 VwGO Rdnr. 33 a, und Artikel 2 § 4 EntlG Nr. 3). - BGH, 10.10.1983 - III ZR 87/83
Berechnung des Wertes einer Beschwer bei Vorliegen eines Hauptantrages und …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.05.1990 - 12 A 10186/90
Im einzelnen wird der Wert des Beschwerdegegenstandes durch die Beschwer des Rechtsmittelführers und - falls dieser den ihn beschwerenden Teil der Entscheidung nur teilweise anficht - durch den Rechtsmittelantrag des Beschwerdeführers bestimmt (vgl. hierzu Bundesverwaltungsgericht in NVwZ 1987, 219 = DVBl 1986, 1211; BGH in NJW 1984, 371;… Albers in Baumbach-Lauterbach, Kommentar zur ZPO, 48. Auflage, § 511 a Anm. 3A).
- VGH Baden-Württemberg, 04.03.1997 - 6 S 1262/95
Rechtsmittel: Wert des Beschwerdegegenstandes
Der Wert im Sinne der genannten Bestimmung richtet sich nicht, wie der Kläger meint, nach dem Begehren und damit dem Gegenstandswert der 1. oder 2. Instanz, sondern allein nach der den Rechtsmittelführer aus dem angefochtenen Urteil treffenden Beschwer (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.08.1986, NVwZ 1987, 219 zu § 4 Abs. 1 EntlG; Beschl. d. 10. Senats v. 19.09.1995 - 10 S 2646/94 -, DVBl. 1996, 110; OVG RhPf, Beschl. v. 22.05.1990, NVwZ 1991, 277;… Redeker/v. Oertzen, VwGO, 11. Aufl., § 131 RdNr. 9).Der Wert des Beschwerdegegenstandes ergibt sich dabei aus den Berufungsanträgen, mit denen die ganze oder teilweise Beseitigung der erlittenen Beschwer verlangt wird (…vgl. OVG NW a.a.O.; OVG RhPf, Beschl. v. 22.05.1990, NVwZ 1991, 277 sowie Zöller, ZPO, § 511 a RdNr. 4).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.11.1998 - 16 A 753/97
Anwendbarkeit weiterer Änderungsvorschriften und Erstattungsvorschriften neben § …
Der Wert des Beschwerdegegenstandes übersteigt jedoch trotz der Beschränkung der Berufung auf eine bloße Teilanfechtung der vorinstanzlichen Entscheidung - vgl. dazu OVG Koblenz, Beschluß vom 22. Mai 1990 - 12 A 10186/90 -, NVwZ 1991, 277 m.w.N. - den Betrag von 1.000 Deutsche Mark.