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   OVG Rheinland-Pfalz, 25.10.2000 - 12 A 11136/00   

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OVG Rheinland-Pfalz, 25.10.2000 - 12 A 11136/00 (https://dejure.org/2000,9212)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25.10.2000 - 12 A 11136/00 (https://dejure.org/2000,9212)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25. Oktober 2000 - 12 A 11136/00 (https://dejure.org/2000,9212)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Kostenerstattung zwischen Sozialhilfeträgern - Ausschlussfrist (§ 111 SGB aF)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB X § 2 Abs. 3 S. 2, S. 3 § 102 Abs. 2 § 111
    Sozialhilferecht: Ausschlussfrist bei Kostenerstattung zwischen Sozialhilfeträgern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)

  • OVG Thüringen, 26.05.2004 - 3 KO 76/04

    Zur Anwendbarkeit des § 2 Abs. 3 S. 2 SGB X im Sozialhilferecht; Abtretung;

    Der Ansicht des Beklagten, durch die Neuregelung der Zuständigkeit in § 97 BSHG und die Beschränkung der Kostenerstattung auf den Fall des § 103 Abs. 1 S. 1 BSHG, § 97 Abs. 2 S. 3 BSHG n. F. sollte eine anderweitige Kostenerstattung und damit die Anwendung der §§ 2 Abs. 3, 102 ff. SGB X ausgeschlossen werden, ist nicht zu folgen (vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. Oktober 2000 - 12 A 11136/00 - FEVS 52, 237; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 18. September 2003 - 1 L 124/03 - zitiert nach Juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19. Dezember 2002 - 16 A 30/01 - ZfSH/SGB 2003, 475; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 2. Dezember 2003 - 3 L 291/02 -).

    Der Senat schließt sich damit der einheitlichen Rechtsprechung an (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. Oktober 2000 - 12 A 11136/00 - FEVS 52, 237; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19. Dezember 2002 - 16 A 30/01 - ZfSH/SGB 2003, 475; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 18. September 2003 - 1 L 124/03 - zitiert nach Juris; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 2. Dezember 2003 - 3 L 291/02 -):.

    Ferner ist auch nicht zu entscheiden, ob allein das Weiterleisten durch die nunmehr unzuständige Behörde des Heimortes für das Entstehen des Kostenerstattungsanspruches des § 2 Abs. 3 S. 2 SGB X ausreicht oder ergänzend erforderlich ist, dass das Landessozialamt bzw. der Kläger diese Hilfe in dem Bewusstsein gewährte, hierfür örtlich nicht mehr zuständig zu sein, und ob dem nunmehr zuständigen Leistungsträger, hier dem Beklagten, bekannt sein musste, dass er leistungspflichtig ist (vgl. dazu: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. Oktober 2000 - 12 A 11136/00 -, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19. Dezember 2002 - 16 A 30/01 -, a. a. O.).

    § 111 SGB X ist - wie das Verwaltungsgericht zu Recht angenommen hat - auf den Anspruch nach § 2 Abs. 3 S. 2 BSHG anzuwenden (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. Oktober 2000 - 12 A 11136/00 - a. a. O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19. Dezember 2002 - 16 A 30/01 - a. a. O.; Hauck, Kommentar zum SGB X, Band 3, Stand: Januar 2000, K § 111 Rn. 12).

    Denn der Verweis auf § 102 Abs. 2 SGB X an Stelle des wortgleichen § 43 Abs. 3 SGB X - der Umfang des Erstattungsanspruches richtet sich nach den für den vorleistenden Träger geltenden Vorschriften - bedeutet nur eine Privilegierung gegenüber den anderen Regelungen zum Umfang des Anspruches in § 103 Abs. 2, 104 Abs. 3 und § 105 Abs. 2 SGB X, wonach sich der Umfang an den für den zuständigen Leistungsträger geltenden Vorschriften orientiert (vgl. zum Ganzen: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. Oktober 2000 - 12 A 11136/00 - a. a. O.; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 2. Dezember 2003 - 3 L 291/02 -).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.12.2003 - 3 L 290/02

    Erstattung von Eingliederungshilfe

    § 111 SGB X sei nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 25. Oktober 2000 - 12 A 11136/00 - auch auf die Erstattung gem. § 2 Abs. 3 SGB X anzuwenden.

    Die Kammer schließe sich insoweit der vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil vom 25. Oktober 2000 - 12 A 11136/00 - vertretenen Rechtsauffassung an.

    Das Verwaltungsgericht habe in Anlehnung an die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. Oktober 2000 - 12 A 11136/00 - zu Recht entschieden, dass die Ausschlussfrist des § 111 SGB X auch auf den Erstattungsanspruch des § 2 Abs. 3 SGB X Anwendung finde.

    Der Senat sieht nach allem keine Hinderungsgründe für die Anwendung des § 111 SGB X auf den Erstattungsanspruch des § 2 Abs. 3 SGB X und befindet sich damit in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. Oktober 2000 - 12 A 11136/00 -, ZFSH/SGB 3/2001, S. 163.

  • BVerwG, 20.05.2014 - 5 C 33.13

    Kriegsopferfürsorge; Träger der Kriegsopferfürsorge; örtlicher Träger; örtliche

    Ob § 2 Abs. 3 Satz 2 SGB X zudem voraussetzt, dass die nunmehr unzuständige Behörde in dem Bewusstsein weitergeleistet hat, hierfür nicht mehr zuständig zu sein, bedarf keiner Klärung (ablehnend VG Frankfurt (Oder), Urteil vom 5. Juni 2007 - 6 K 1273/05 - juris Rn. 19; offenlassend OVG Koblenz, Urteil vom 25. Oktober 2000 - 12 A 11136/00 - FEVS 52, 237 ).

    Offenbleiben kann zudem, ob der Erstattungsanspruch erst von dem Zeitpunkt an besteht, in dem dem eigentlich zuständigen Leistungsträger bekannt ist, dass die Voraussetzungen für seine Leistungspflicht vorliegen (ablehnend VG Frankfurt (Oder), Urteil vom 5. Juni 2007 a.a.O.; zurückhaltend OVG Münster, Urteil vom 19. Dezember 2002 - 16 A 30/01 - FEVS 55, 58 ; offenlassend OVG Koblenz, Urteil vom 25. Oktober 2000 a.a.O. S. 239).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2002 - 16 A 30/01

    Anwendbarkeit des § 2 Abs. 3 Satz 2 Zehntes Sozialgesetzbuch (SGB X) im

    Soweit das OVG Rh.-Pf. (Urteil vom 25.10.2000 - 12 A 11136/00 -, FEVS 52, 237, 238 f.) die Frage aufgeworfen hat, ob § 2 Abs. 3 Satz 2 SGB X über den Wortlaut hinaus Schranken immanent sind, kann dies auch hier dahingestellt bleiben.

    Demnach gelten für den hier in Rede stehenden Erstattungsanspruch wie für alle sozialrechtlichen Erstattungsansprüche die ergänzenden Regelungen der §§ 107 bis 114 SGB X (vgl. OVG Rh.-Pf., Urteil vom 25.10.2000 - 12 A 11136/00 -, FEVS 52, 237), also insbesondere die Bagatellgrenze gemäß § 110 Satz 2 SGB X in Höhe von 50 DM (bzw. ab 1.1.2002: 50 Euro).

  • OVG Berlin, 10.02.2005 - 6 B 21.03

    Erstattung von nach einem Zuständigkeitswechsel erbrachten Sozialhilfeleistungen

    Inhaltlich stellt der Kostenerstattungsanspruch des § 2 Abs. 3 Satz 2 SGB X vielmehr einen solchen eines Leistungsträgers gegen einen anderen dar, der deshalb unter systematischen Gesichtspunkten anstatt im Ersten Abschnitt des Ersten Kapitels ebenso im Zweiten Abschnitt des Dritten Kapitels seinen Platz hätte finden können (so zutreffend OVG Koblenz, Urteil vom 25. Oktober 2000 - 12 A 11136.00 - FEVS 52, 237 ff, 239 f.; OVG Weimar, Urteil vom 26. Mai 2004 - 3 KO 76.04 - juris, 6 f. ).
  • VGH Hessen, 08.08.2013 - 10 A 1988/12

    Zuständigkeit Kriegsopferfürsorge

    Nach § 111 Satz 1 SGB X - der auch auf den Erstattungsanspruch nach § 2 Abs. 3 Satz 2 SGB X Anwendung findet (OVG Rh.-Pf., Urteil vom 25. Oktober 2000 - 12 A 11136/00 - FEVS 52, 237; OVG Berlin, Urteil vom 10. Februar 2005 - 6 B 21.03 - FEVS 57, 537) - ist der Anspruch auf Erstattung ausgeschlossen, wenn der Erstattungsberechtigte ihn nicht spätestens zwölf Monate nach Ablauf des letzten Tages, für den die Leistung erbracht wurde, geltend macht.
  • VG Neustadt, 02.10.2015 - 4 K 708/15

    Kostenerstattungsanspruch gegen Jugendhilfeträger für Unterbringung in

    Zwar ist in der Rechtsprechung bis zum Urteil des BVerwG vom 19. August 2010 im Wesentlichen einheitlich diese Auffassung zum auf den Leistungsabschnitt bezogenen Fristenlauf vertreten worden (so auch das OVG Rheinland-Pfalz, Urteile vom 30. März 2000 - 12 A 12373/99.OVG - und 25. Oktober 2000 - 12 A 11136/00.OVG - BSG, Urteil vom 6. April 1989 - 2 RU 34/88 -, jeweils juris).
  • OVG Sachsen, 23.11.2004 - 4 B 200/03

    Übernahme der durch eigenes Einkommen nicht gedeckten Kosten zur

    Zur Begründung bezieht er sich im wesentlichen auf die Darlegungen in dem Urteil vom 28.11.2002 und zudem auf nach seiner Ansicht vergleichbare Entscheidungen des OVG Rheinland-Pfalz vom 25.10.2000 - 12 A 11136/00 - und des OVG Sachsen-Anhalt vom 2.12.2003 - 3 L 290/02 -.
  • VG Frankfurt/Oder, 05.06.2007 - 6 K 1273/05

    Kostenerstattungsanspruch des örtlich unzuständigen Trägers bei Heimunterbringung

    In dem Umstand, dass § 2 Abs. 3 Satz 2 SGB X seit der Änderung durch Art. 11 § 17 des Gesetzes vom 4. November 1982 auf § 102 Abs. 2 SGB X verweist - und nicht mehr auf § 43 Abs. 3 SGB I a. F. - lässt sich der gesetzgeberische Wille erblicken, dass die Erstattung im Falle der Weiterleistung nach Zuständigkeitsänderung nicht von einem bestimmten Bewusstsein abhängig sein soll (vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 25. Oktober 2000 - 12 A 11136/00 -, juris; OVG Münster, Urteil vom 19. Dezember 2002 - 16 A 30/01 -, juris).
  • VG Leipzig, 28.11.2002 - 2 K 2342/99

    Erstattungspflicht von Sozialhilfeleistungen; Zulässigkeit einer

    Die Verweisung in § 2 Abs. 3 Satz 3 SGB X ermöglicht somit die Anwendung einer Spezialvorschrift zum Umfang des Erstattungsanspruches ohne die Geltung der "allgemeinen" Verfahrensvorschriften der §§ 107 ff. SGB X auszuschließen (vgl. OVG Rh.-Pf., Urt. v. 25.10.200, FEVS 52, 237 [240]).
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