Rechtsprechung
OVG Rheinland-Pfalz, 21.10.2004 - 12 A 11140/04.OVG |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Analoge Anwendung einer Erstattungsregelung; Anspruch auf Erstattung bei Fehlen eines gewöhnlichen Aufenthalts; Geltendmachung des Anspruchs gegenüber der Behörde in deren Bereich sich der Hilfeempfänger vor der Aufnahme in die Einrichtung tatsächlich aufgehalten hat; ...
- Judicialis
AsylbLG § 10; ; AsylbLG § 10 a; ; AsylbLG § ... 10 a Abs. 1; ; AsylbLG § 10 a Abs. 1 Satz 2; ; AsylbLG § 10 a Abs. 1 Satz 3; ; AsylbLG § 10 a Abs. 2; ; AsylbLG § 10 a Abs. 2 Satz 1; ; AsylbLG § 10 a Abs. 2 Satz 3; ; AsylbLG § 10 a Abs. 3; ; AsylbLG § 10 b; ; AsylbLG § 10 b Abs. 1; ; BSHG § 97; ; BSHG § 97 Abs. 1; ; BSHG § 97 Abs. 2; ; BSHG § 103; ; BSHG § 103 Abs. 1; ; BSHG § 103 Abs. 1 Satz 2; ; BSHG § 103 Abs. 3; ; BSHG § 107
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Koblenz, 08.04.2004 - 5 K 2905/03
- OVG Rheinland-Pfalz, 21.10.2004 - 12 A 11140/04.OVG
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 06.02.2003 - 5 C 9.02
Bagatellgrenze" bei der Kostenerstattung; Ausnahme bei vorläufiger …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.10.2004 - 12 A 11140/04
Damit gibt es im Asylbewerberleistungsgesetz keine Veranlassung für eine Übernahme der Vorschriften der §§ 103 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 Satz 2 BSHG, welche in Fällen der vorliegenden Art, in denen ein gewöhnlicher Aufenthalt nicht vorhanden ist, dem örtlichen Sozialhilfeträger einen Erstattungsanspruch gegen den jeweiligen überörtlichen Träger zubilligt (vgl. Urteil des Senats vom 15. November 2001 - 12 A 10801/01.OVG - ZFSH/SGB 2002, 280, bestätigt durch Urteil des BVerwG vom 6. Februar 2003 - 5 C 9.02 - FEVS 54, 385). - OVG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2000 - 16 B 738/00
Übernahme von Kosten für eine vollstationäre Unterbringung eines Asylbewerbers; …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.10.2004 - 12 A 11140/04
Der von der Klägerin zitierte Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 23. Juni 2000 (- 16 B 738/00 -) geht in einer nicht entscheidungstragenden Passage davon aus, dass Sinn und Zweck der dem § 97 Abs. 2 BSHG nachgebildeten Regelung des § 10 a Abs. 2 AsylbLG, der Schutz des Anstaltsorts sei und dass dieser nur dann gewährleistet sei, wenn bei einem fehlenden gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Aufnahme in die Einrichtung hilfsweise auf den tatsächlichen Aufenthalt i.S.d. § 10 a Abs. 2 AsylbLG abgestellt werde. - OVG Rheinland-Pfalz, 15.11.2001 - 12 A 10851/01
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.10.2004 - 12 A 11140/04
Vielmehr sieht hierfür § 103 Abs. 1 Satz 2 BSHG vor, dass der örtliche Sozialhilfeträger die Erstattung der von ihm aufgewandten Kosten von dem überörtlichen Träger der Sozialhilfe verlangen kann, zu dessen Bereich der örtliche Träger gehört (vgl. Urteil des Senats vom 15. November 2001 - 12 A 10851/01.OVG - a.a.O.).
- SG Gießen, 16.06.2009 - S 18 AY 9/08
Asylbewerberleistung - Kostenerstattung - örtlich zuständiger Leistungsträger - …