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   OVG Rheinland-Pfalz, 13.12.2001 - 12 A 11167/01.OVG   

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https://dejure.org/2001,6597
OVG Rheinland-Pfalz, 13.12.2001 - 12 A 11167/01.OVG (https://dejure.org/2001,6597)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13.12.2001 - 12 A 11167/01.OVG (https://dejure.org/2001,6597)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13. Dezember 2001 - 12 A 11167/01.OVG (https://dejure.org/2001,6597)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in einem Verfahren wegen der Heranziehung zu Straßenreinigungsgebühren; Anwendung eines rechtmäßigen Gebührenbemessungsmaßstabs bei der Festsetzung von Straßenreinigungsgebühren; Begrenzung der Gestaltung von Abgabentatbeständen ...

  • RA Kotz

    VG Mainz; ?; 3 K 671/00.MZ
    Straßenreinigungsgebühren: Streit um die Heranziehung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Maßstab für Straßenreinigungsgebühr ist nicht unbedingt die Frontlänge des Grundstücks

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Straßenreinigungsgebühr // Reinhaltung der gesamten Straße und nicht eines Straßenabschnitts entscheidend

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2002, 600
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 09.12.1993 - 8 NB 5.93

    Zulässigkeit der kumulativen Heranziehung von Vorderliegergrundstücken und

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.12.2001 - 12 A 11167/01
    Die dadurch gewährleistete Gleichbehandlung von Anlieger- und Hinterliegergrundstücken begegnet auch nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts keinen Bedenken im Hinblick auf die Wahrung des Gleichheitssatzes (Beschlüsse vom 19. März 1981, a.a.O.; 8. Dezember 1986, Buchholz 410.84 Nr. 60; 9. Dezember 1993, KStZ 1994, 152).

    Das Maß der baulichen Nutzung der anliegenden oder erschlossenen Grundstücke steht nämlich zum Reinigungsbedürfnis öffentlicher Straßen nicht in so evidenter Beziehung, dass seine Vernachlässigung als willkürlich erschiene (BVerwG, KStZ 1994, 152 m.w.N.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.04.2004 - 12 A 11902/03

    Abgabenrecht, Abrechnungseinheit, Abrechnungsgebiet, Anlieger,

    Dabei fingiert § 17 Abs. 3 Satz 3 LStrG eine Inanspruchnahme der Straßenreinigung durch die in Satz 2 genannten Personen, denn grundsätzlich wird die Straßenreinigung gemäß § 17 Abs. 3 Satz 1 LStrG durch die Gemeinde als ihr obliegende eigene Pflicht durchgeführt (vgl. zum Ganzen OVG Rh-Pf, Urteil vom 13. Dezember 2001 - 12 A 11167/01.OVG -, AS 29, 245, 246 f.).

    Wie das Verwaltungsgericht zutreffend entschieden hat, bedurfte es weder der Anknüpfung an das Maß der baulichen Nutzung anliegender oder erschlossener Grundstücke (vgl. dazu OVG Rh-Pf, Urteil vom 13. Dezember 2001, a.a.O., 249), noch des Ausschlusses unbebauter Grundstücke von der sachlichen Gebührenpflicht.

    Nach ständiger Rechtsprechung ist es grundsätzlich mit dem Gleichheitssatz vereinbar, anliegende Grundstücke und erschlossene Hinterliegergrundstücke nach Maßgabe des jeweiligen Gebührenmaßstabs auch hinsichtlich der Gebührenhöhe gleich zu behandeln (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Dezember 1986, NVwZ 1987 S. 503; OVG Rh-Pf, Urteil vom 13. Dezember 2001, a.a.O., 248).

    Neben der Berücksichtigung fiktiver Frontlängen unter Anwendung des so genannten Projektionsverfahrens (vgl. dazu OVG Rh-Pf, Urteil vom 13. Dezember 2001, a.a.O., 248 f.) werden auch andere Maßstäbe für zulässig erachtet, sofern sie grundstücksbezogen sind und sich z.B. an der Grundstücksfläche orientieren (vgl. Driehaus, a.a.O., Rn. 486, m.w.N.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.2011 - 6 C 10959/10

    Satzung der Stadt Kaiserslautern über Straßenreinigungsgebühr teilweise unwirksam

    Dabei ist zu beachten, dass § 17 Abs. 3 Satz 3 LStrG eine Inanspruchnahme der Straßenreinigung durch den in Satz 2 genannten Personenkreis fingiert, da sie grundsätzlich gemäß § 17 Abs. 3 Satz 1 LStrG durch die Gemeinde als ihr obliegende eigene Pflicht durchgeführt wird (OVG RP, Urteil vom 13. Dezember 2001 - 12 A 11167/01.OVG -, AS 29, 245 m.w.N.).

    Die durch diese Regelungen festgelegte Kombination aus fiktivem Frontmetermaßstab und Projektionsverfahren ist rechtlich unbedenklich (vgl. bereits OVG RP, Urteil vom 14. April 1981 - 6 A 44/80 -, AS 18, 359, Urteil vom 13. Dezember 2001 - 12 A 11167/01 -, AS 29, 245; Urteil vom 29. September 2009 - 6 A 10556/09.OVG - BVerwG, Beschluss vom 15. März 2002 - 9 B 16.02 - NVwZ-RR 2002, 599).

  • OVG Schleswig-Holstein, 17.08.2018 - 2 LB 82/18

    Erhebung von Straßenreinigungsgebühren; Parallelverschiebung von

    (vgl. dazu etwa BVerwG, Beschluss vom 15. März 2002 - 9 B 16.02 -, juris, Rn. 7, vorgehend OVG Koblenz, Urteil vom 13. Dezember 2001 - 12 A 11167/01 -, juris Rn. 15 zu einem auf Grundstücke angewandten Projektionsverfahren, bei denen eine unterschiedlich hohe Straßenreinigungsgebühr allein deswegen anfällt, weil die Grundstücksgrenzen in unterschiedlichen Winkeln auf die Straßenmittelachse treffen).

    Nach der Rechtsprechung grenzen sogenannte Hinter- oder Hammergrundstücke (wie der Griff eines Hammers) oder aber Pfeifenstielgrundstücke (pfeifenstielartig) regelmäßig lediglich mit einer schmalen Zuwegung an die gereinigte Straße an und liegen im Übrigen ganz überwiegend hinter einem anderen Anliegergrundstück (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Januar 1970 - IV C 151.68 -, juris, Rn. 8; OVG Lüneburg, Urteil vom 30. Januar 2017 - 9 LB 214/16 -, juris, Rn. 28; OVG Koblenz, Urteil vom 13. Dezember 2001 - 12 A 11167/01 -, juris, Rn. 15; Lichtenfeld in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand: März 2018; § 6, Rn. 763 mit Verweis auf OVG Lüneburg, Urteil vom 24. Januar 1990 9 L 95/89 - UA Seite 12f.).

  • VG Leipzig, 08.07.2013 - 6 K 583/11

    Rechtliche Ausgestaltung des Gebührenmaßstabs bei der Berechnung von

    Lediglich bei Hinterliegergrundstücken und Hammergrundstücken (§ 2 Abs. 1 Satz 2, § 5 Abs. 2 b) StrGebS) kann es zu Problemen kommen, weil Fiktionen und Projektionen erforderlich sind (BVerwG, Beschl. v. 9.12.1993, KStZ 1994, 152; Beschl. v. 15.3.2002, NVwZ-RR 2002, 599; SächsOVG, NK-Urt. v. 17.6.1998, SächsVBl. 1998, 240; OVG Lüneburg, Urt. v. 11.5.2000, NVwZ-RR 2001, 184; OVG Koblenz, Urt. v. 13.12.2001, NVwZ-RR 2002, 600; VGH Kassel, Beschl. v. 16.6.1998, KStZ 2001, 15).

    Aus Gründen der Vereinfachung und der Verwaltungspraktikabilität ist gerade bei relativ geringfügigen Gebühren eine pauschalierende Betrachtungsweise möglich (OVG Koblenz, Urt. v. 13.12.2001, NVwZ-RR 2002, 600; OVG Lüneburg, Urt. v. 11.5.2000, NVwZ-RR 2001, 184; VGH Kassel, Beschl. v. 16.6.1998, KStZ 2001, 15; BVerwG, Beschl. v. 15.3.2002, NVwZ 2002, 599; Beschl. v. 19.3.1981, NJW 1981, 2314; Beschl. v. 9.12.1993, KStZ 1994, 152; Kirchhoff, Die Kalkulation kommunaler Gebühren, 1997, S. 68 f).

    In solchen Fällen ist es aber nicht angezeigt, einen im Wesentlichen praktikablen Bemessungsmaßstab für unwirksam zu erachten (BVerwG, Beschl. v. 9.12.1993, KStZ 1994, 152; OVG Koblenz, Urt. v. 13.12.2001, NVwZ-RR 2002, 600; OVG Lüneburg, Urt. v. 11.5.2000, NVwZ-RR 2001, 184; VGH Kassel, Beschl. v. 16.6.1998, KStZ 2001, 15).

  • VG Koblenz, 27.06.2005 - 8 K 2545/04

    Streit um die Heranziehung zu Straßenreinigungsgebühren und zu Vorausleistungen

    Darüber hinaus ist seit langem anerkannt, dass die Eigentümer und Besitzer von erschlossenen Hinterliegergrundstücken grundsätzlich in gleicher Weise wie diejenigen der unmittelbar an die Straße angrenzenden Grundstücke von der Reinigung der Straße, durch die sie erschlossen werden, profitieren (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.12.2001 - 12 A 11167/01 .OVG -, HessVGH, DVBl. 1984, Seite 778; Driehaus, a.a.O., § 6, Rdnr. 698 b).

    Ein Ermessen verbleibt den Gemeinden allerdings noch hinsichtlich der Frage, ob sie nur die Eigentümer oder die Besitzer oder beide als Gebührenschuldner bestimmen und wie sie den Gebührenmaßstab hinsichtlich der Veranlagung von angrenzenden und von erschlossenen Grundstücken im Einzelnen ausgestalten (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.12.2001, a.a.O.).

  • VG Koblenz, 27.06.2005 - 8 K 2493/04

    Berücksichtigung von Hinterliegergrundstücken bei Erlass einer

    Darüber hinaus ist seit langem anerkannt, dass die Eigentümer und Besitzer von erschlossenen Hinterliegergrundstücken grundsätzlich in gleicher Weise wie diejenigen der unmittelbar an die Straße angrenzenden Grundstücke von der Reinigung der Straße, durch die sie erschlossen werden, profitieren (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.12.2001 - 12 A 11167/01.OVG -, HessVGH, DVBl. 1984, Seite 778; Driehaus, a.a.O., § 6, Rdnr. 698 b).

    Ein Ermessen verbleibt den Gemeinden allerdings noch hinsichtlich der Frage, ob sie nur die Eigentümer oder die Besitzer oder beide als Gebührenschuldner bestimmen und wie sie den Gebührenmaßstab hinsichtlich der Veranlagung von angrenzenden und von erschlossenen Grundstücken im Einzelnen ausgestalten (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.12.2001, a.a.O.).

  • VG Koblenz, 27.06.2005 - 8 K 2555/04

    Heranziehung zu Straßenreinigungsgebühren auf Grund gemeindlicher Satzung;

    Darüber hinaus ist seit langem anerkannt, dass die Eigentümer und Besitzer von erschlossenen Hinterliegergrundstücken grundsätzlich in gleicher Weise wie diejenigen der unmittelbar an die Straße angrenzenden Grundstücke von der Reinigung der Straße, durch die sie erschlossen werden, profitieren (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.12.2001 - 12 A 11167/01 .OVG -, HessVGH, DVBl. 1984, Seite 778; Driehaus, a.a.O., § 6, Rdnr. 698 b).

    Ein Ermessen verbleibt den Gemeinden allerdings noch hinsichtlich der Frage, ob sie nur die Eigentümer oder die Besitzer oder beide als Gebührenschuldner bestimmen und wie sie den Gebührenmaßstab hinsichtlich der Veranlagung von angrenzenden und von erschlossenen Grundstücken im Einzelnen ausgestalten (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.12.2001, a.a.O.).

  • VG Minden, 14.01.2005 - 5 K 567/04

    Satzung der Stadt Detmold über die Straßenreinigung und die Erhebung von

    Beschluss vom 15.03.2002 - 9 B 16/02 - in NVwZ-RR 2002, 599- 600 zu OVG Koblenz, Urteil vom 13.12.2001 - 12 A 11167/01 -, in KStZ.

    (s. Mustersatzung Rheinland-Pfalz und OVG Koblenz 13.12.2001 - 12 A 11167/01- KStZ 2002, 193 f; bestätigt durch BVerwG, Beschl. vom 15.03.2002 - a.a.O.).

  • VG Minden, 14.01.2005 - 5 K 5579/03

    Satzung der Stadt Detmold über die Straßenreinigung und die Erhebung von

    Beschluss vom 15.03.2002 - 9 B 16/02 - in NVwZ-RR 2002, 599-600 zu OVG Koblenz, Urteil vom 13.12.2001 - 12 A 11167/01 -, in KStZ.

    (s. Mustersatzung Rheinland -Pfalz und OVG Koblenz 13.12.2001 - 12 A 11167/01- KStZ 2002, 193 f; bestätigt durch BVerwG Beschl. Vom 15.03.2002 - aaO).

  • VG Trier, 26.03.2020 - 10 K 4644/19

    Straßenreinigungsgebühren Jenny-Marx-Straße rechtmäßig

    Schon deshalb ist ein reiner Frontmetermaßstab nicht zwingend geboten (siehe nur OVG RP im Urteil vom 13. Dezember 2001 - 12 A 11167/01, OVG -), aber eben auch nicht verboten; vielmehr steht der Gemeinde insoweit ein Wahlrecht zu (vgl. OVG RP, Urteil vom 9. Februar 2006, a.a.O.).
  • VG Koblenz, 15.12.2008 - 4 K 73/08

    Straßenreinigungsgebühren entsprechend dem Frontmetermaßstab

  • VG Cottbus, 18.01.2012 - 6 L 79/11

    Straßenreinigungsgebühren: Quadratwurzel der Grundstücksfläche als Maßstab,

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