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   OVG Rheinland-Pfalz, 22.03.2005 - 12 A 11342/04.OVG   

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https://dejure.org/2005,9435
OVG Rheinland-Pfalz, 22.03.2005 - 12 A 11342/04.OVG (https://dejure.org/2005,9435)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22.03.2005 - 12 A 11342/04.OVG (https://dejure.org/2005,9435)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22. März 2005 - 12 A 11342/04.OVG (https://dejure.org/2005,9435)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostentragung für einen Feuerwehreinsatz; Beurteilung der groben Fahrlässigkeit bei der Verursachung eines Scheunenbrandes durch einen Neunjährigen; Anforderungen an die Annahme grober Fahrlässigkeit bei Kindern

  • Judicialis

    LBKG § 37; ; LBKG § 37 Abs. 1; ; LBKG § 37 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 276; ; BGB § 276 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Neunjähriger Junge zündete Scheune an - er muss den Feuerwehreinsatz nicht bezahlen - OVG: Neunjähriger handelte nicht grob fahrlässig

  • 123recht.net (Kurzinformation, 5.4.2005)

    Scheune abgebrannt - Neunjähriger handelte nicht grob fahrlässig // Bei Kindern auf die Verstandesreife abstellen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 1185
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.02.1984 - VI ZR 132/82

    Deliktsfähigkeit und Verschulden Minderjähriger

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.03.2005 - 12 A 11342/04
    Dies werde aus der thematisch eng verwandten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 28. Februar 1984 (NJW 1984, 1958 f.) deutlich; dort hätten zwei Minderjährige einen Scheunenbrand verursacht, weil eine von diesen angezündete Kerze umgefallen sei und das Stroh entzündet habe.

    Das unterscheidet diesen Fall maßgeblich von dem Sachverhalt, welcher dem von dem Verwaltungsgericht herangezogenen Urteil des Bundesgerichtshofs vom 28. Februar 1984 (NJW 1984, 1958 f.) zugrunde lag.

  • VG Koblenz, 24.03.2004 - 2 K 2208/03

    Junge muss Kosten für Feuerwehreinsatz tragen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.03.2005 - 12 A 11342/04
    Unter teilweiser Abänderung des aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 24. März 2004 ergangenen Urteils des Verwaltungsgerichts Koblenz - 2 K 2208/03.KO - wird der Bescheid der Beklagten vom 4. März 2003 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides des Kreisrechtsausschusses bei der Kreisverwaltung B. vom 22. Juli 2003 in vollem Umfang aufgehoben.
  • VG Koblenz, 30.01.2008 - 5 K 1334/07

    Teures Rauchen in der Scheune

    Bei Kindern ist auf die Verstandesreife abzustellen, die allgemein in der entsprechenden Altersgruppe zu erwarten ist (u.a. BGH, Urteil vom 28. Februar 1984, NJW 1984, S. 1985; OVG Rheinland-Pfalz, Urteile vom 28. November 1996 - 12 A 11547/96.OVG - und vom 22. März 2005 - 12 A 11342/04.OVG).

    So wurde in der Rechtsprechung die Einsichtfähigkeit bei anderen solchen Scheunenbrandfällen, ausgelöst beispielsweise durch Zündeln, für Kinder geringeren Alters durchweg bejaht (vgl. BGH, Urteil vom 28. Februar 1984 - VI ZR 132/82 -, NJW 1984, S. 1958; OVG Rheinland-Pfalz, Urteile vom 13. Dezember 1996 - 12 A 11517/96.OVG - und vom 22. März 2005 - 12 A 11342/04.OVG - vgl. auch die Urteile des Verwaltungsgericht Koblenz vom 26. November 2003 - 2 K 1265/03.KO - und 24. März 2004 - 2 K 2208/03.KO - Verwaltungsgericht Sigmaringen, Urteil vom 05. Februar 2003 - 5 K 310/02 - Verwaltungsgericht Ansbach, Urteil vom 25. März 2004 - AN 5 K 03.00830 -).

  • VG München, 05.08.2015 - M 7 K 14.3249

    Erfolglose Klage gegen Kostenauferlegung eines Feuerwehreinsatzes nach grob

    Von grob fahrlässigem Handeln ist auszugehen, wenn einfachste, ganz nahe liegenden Überlegungen nicht angestellt werden und dasjenige unbeachtet bleibt, was unter den gegebenen Umständen des konkreten Einzelfalles jedem einleuchten müsste, wobei sich der Begriff der Fahrlässigkeit nach objektiven und nicht nach personalen individuellen Merkmalen des jeweils Handelnden bestimmt (BayVGH, a. a. O.; OVG RP, U. v. 22. März 2005 - 12 A 11342/04 - juris Rn. 19 m. w. N.; Forster/Pemler/Remmele, BayFwG, 40. Erg.lfg. Januar 2015, Art. 28 Rn. 49).
  • VGH Bayern, 02.10.2014 - 4 ZB 14.1562

    Feuerwehr; Kostenersatz; Garagenbrand nach Anbohren eines gefüllten Benzintanks;

    Dabei bestimmt sich der Begriff der Fahrlässigkeit nach objektiven und nicht nach personalen individuellen Merkmalen des jeweils Handelnden (ebenso: OVG RhPf, U.v. 22.3.2005 - 12 A 11342/04 - NJW-RR 2005, 1185 = juris Rn 19 m.w.N.).
  • VG München, 05.08.2015 - M 7 K 14.5186

    Inanspruchnahme für Kosten eines gemeindlichen Feuerwehreinsatzes

    Von grob fahrlässigem Handeln ist auszugehen, wenn einfachste, ganz nahe liegenden Überlegungen nicht angestellt werden und dasjenige unbeachtet bleibt, was unter den gegebenen Umständen des konkreten Einzelfalles jedem einleuchten müsste, wobei sich der Begriff der Fahrlässigkeit nach objektiven und nicht nach personalen individuellen Merkmalen des jeweils Handelnden bestimmt (BayVGH, a. a. O.; OVG RP, U. v. 22. März 2005 - 12 A 11342/04 - juris Rn. 19 m. w. N.; Forster/Pemler/Remmele, BayFwG, 40. Erg. Lfg. Januar 2015, Art. 28 Rn. 49).
  • VG Koblenz, 22.08.2017 - 4 K 84/17

    Schülerbeförderungskosten für einen besonders gefährlichen Schulweg

    Ebenso ist auf die von der Polizeiinspektion S. ebenfalls zutreffend dargelegte verminderte Aufmerksamkeitsspanne der Grundschulkinder Rücksicht zu nehmen (vgl. zur Aufmerksamkeitsspanne eines neunjährigen Jungen: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22. März 2005 - 12 A 11342/04.OVG - AS 32, 157 unter Hinweis auf das dort eingeholte Sachverständigengutachten).
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