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   OVG Rheinland-Pfalz, 10.01.2005 - 12 A 11605/04.OVG   

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https://dejure.org/2005,20229
OVG Rheinland-Pfalz, 10.01.2005 - 12 A 11605/04.OVG (https://dejure.org/2005,20229)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10.01.2005 - 12 A 11605/04.OVG (https://dejure.org/2005,20229)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10. Januar 2005 - 12 A 11605/04.OVG (https://dejure.org/2005,20229)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Übernahme der erforderlichen Kosten einer Bestattung gem. § 15 BSHG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Misshandelte Ehefrau muss nicht die Bestattungskosten ihres Mannes tragen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 22.02.2001 - 5 C 8.00

    Bestattungskosten, Übernahme von - durch den Träger der Sozialhilfe -,

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.01.2005 - 12 A 11605/04
    Von daher hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem vom Verwaltungsgericht zitierten Urteil vom 22. Februar 2001 - 5 C 8.00 - BVerwGE 114, 57 = FEVS 52, 441 die Frage aufgeworfen, ob die eigenständige rechtliche Natur des Anspruchs aus § 15 BSHG und die eigenständige Leistungsvoraussetzung der Unzumutbarkeit nicht einen Rückgriff auf § 1 Abs. 2, § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1 BSHG und auf die Regelungen des Einkommenseinsatzes ausschließen und stattdessen die Bildung eigenständiger, spezifisch normbezogener Maßstäbe erfordern (a.a.O. S. 60 bzw. 444).

    Soweit zufolge des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Februar 2001 (a.a.O. S. 60 bzw. 443) in diesem Fall der Sozialhilfeträger verlangen kann, dass ihm der - wirtschaftlich wertlose - Anspruch nach § 1968 BGB vom nach § 15 BSHG Verpflichteten abgetreten wird, so bedeutet dies keine Abwälzung des Kosten- und Prozessrisikos (das die Beklagte mithin anerkennt) durch Abtretung.

  • OVG Schleswig-Holstein, 04.06.1998 - 1 L 18/98

    Bestattungskosten; Billigkeitsentscheidung; Unbestimmter Rechtsbegriff

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.01.2005 - 12 A 11605/04
    Dies entspricht ferner den vom Verwaltungsgericht in diesem Zusammenhang zitierten Urteilen des Hessischen VGH vom 10. Februar 2004 - 10 UE 2497/03 - FEVS 55, 400 [402] und des OVG Nordrhein-Westfalen vom 13. Februar 2004 - 16 A 11060/02 - SAR 2004, 92, das ausführlich begründet, dass die allgemeine Einkommensgrenze entsprechend § 79 Abs. 1 BSHG zugrunde zu legen und der etwaige Einkommensüberschuss je nach der Enge der Beziehung des Verpflichteten zum Verstorbenen ganz oder teilweise einzusetzen ist; den zutreffenden weiteren Nachweisen im Urteil des Hessischen VGH ist zu entnehmen, dass gleicher Ansicht u. a. auch das OVG Schleswig-Holstein (Urteil vom 4. Juni 1998 - 1 L 18/98) und das Niedersächsische OVG (Urteil vom 8. Mai 1995 - 12 L 6679/93 - NVwZ-RR 1996, 400 f.) sind.
  • VGH Hessen, 10.02.2004 - 10 UE 2497/03

    Bestattungskosten - Traueranzeige -; Einkommenseinsatz

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.01.2005 - 12 A 11605/04
    Dies entspricht ferner den vom Verwaltungsgericht in diesem Zusammenhang zitierten Urteilen des Hessischen VGH vom 10. Februar 2004 - 10 UE 2497/03 - FEVS 55, 400 [402] und des OVG Nordrhein-Westfalen vom 13. Februar 2004 - 16 A 11060/02 - SAR 2004, 92, das ausführlich begründet, dass die allgemeine Einkommensgrenze entsprechend § 79 Abs. 1 BSHG zugrunde zu legen und der etwaige Einkommensüberschuss je nach der Enge der Beziehung des Verpflichteten zum Verstorbenen ganz oder teilweise einzusetzen ist; den zutreffenden weiteren Nachweisen im Urteil des Hessischen VGH ist zu entnehmen, dass gleicher Ansicht u. a. auch das OVG Schleswig-Holstein (Urteil vom 4. Juni 1998 - 1 L 18/98) und das Niedersächsische OVG (Urteil vom 8. Mai 1995 - 12 L 6679/93 - NVwZ-RR 1996, 400 f.) sind.
  • OVG Niedersachsen, 08.05.1995 - 12 L 6679/93

    Sozialhilfe; Kosten einer Beerdigung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.01.2005 - 12 A 11605/04
    Dies entspricht ferner den vom Verwaltungsgericht in diesem Zusammenhang zitierten Urteilen des Hessischen VGH vom 10. Februar 2004 - 10 UE 2497/03 - FEVS 55, 400 [402] und des OVG Nordrhein-Westfalen vom 13. Februar 2004 - 16 A 11060/02 - SAR 2004, 92, das ausführlich begründet, dass die allgemeine Einkommensgrenze entsprechend § 79 Abs. 1 BSHG zugrunde zu legen und der etwaige Einkommensüberschuss je nach der Enge der Beziehung des Verpflichteten zum Verstorbenen ganz oder teilweise einzusetzen ist; den zutreffenden weiteren Nachweisen im Urteil des Hessischen VGH ist zu entnehmen, dass gleicher Ansicht u. a. auch das OVG Schleswig-Holstein (Urteil vom 4. Juni 1998 - 1 L 18/98) und das Niedersächsische OVG (Urteil vom 8. Mai 1995 - 12 L 6679/93 - NVwZ-RR 1996, 400 f.) sind.
  • VG Koblenz, 30.06.2004 - 5 K 3706/03

    Stadt muss Bestattungskosten übernehmen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.01.2005 - 12 A 11605/04
    Der Antrag der Beklagten, die Berufung gegen das auf die mündliche Verhandlung vom 30. Juni 2004 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz - 5 K 3706/03.KO - zuzulassen, wird abgelehnt.
  • BVerwG, 05.06.1997 - 5 C 13.96

    Übernahme von Bestattungskosten durch den Träger der Sozialhilfe

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.01.2005 - 12 A 11605/04
    Die Beklagte zitiert selbst den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Februar 1999 - 5 B 133.98 - FEVS 51, 5, wonach "im Rahmen der Sonderreglung des § 15 BSHG ... das Gesetz hinsichtlich der allgemeinen sozialhilferechtlichen Anspruchsvoraussetzungen ... nicht auf die Bedürftigkeit ab(stellt), sondern ... die eigenständige Leistungsvoraussetzung der Unzumutbarkeit" verwendet (a.a.O. S. 6 unter Hinweis auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Juni 1997 - 5 C 13.96 - BVerwGE 105, 51 [53] = FEVS 48, 1 [2 f.]).
  • BVerwG, 04.02.1999 - 5 B 133.98
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.01.2005 - 12 A 11605/04
    Die Beklagte zitiert selbst den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Februar 1999 - 5 B 133.98 - FEVS 51, 5, wonach "im Rahmen der Sonderreglung des § 15 BSHG ... das Gesetz hinsichtlich der allgemeinen sozialhilferechtlichen Anspruchsvoraussetzungen ... nicht auf die Bedürftigkeit ab(stellt), sondern ... die eigenständige Leistungsvoraussetzung der Unzumutbarkeit" verwendet (a.a.O. S. 6 unter Hinweis auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Juni 1997 - 5 C 13.96 - BVerwGE 105, 51 [53] = FEVS 48, 1 [2 f.]).
  • BVerwG, 29.01.2004 - 5 C 2.03

    Bestattungskosten, Übernahme von - durch den Träger der Sozialhilfe -,

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.01.2005 - 12 A 11605/04
    In seinem Urteil vom 28. Januar 2004 - 5 C 2.03 - FEVS 55, 323 hat das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt, dass § 15 BSHG zwar im Abschnitt 2 des Bundessozialhilfegesetzes ("Hilfe zum Lebensunterhalt") stehe, dass es um Hilfe zum Lebensunterhalt im Sinne der §§ 11 ff. BSHG bei Leistungen nach § 15 BSHG jedoch nicht gehe (a.a.O. S. 324).
  • BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 23/08 R

    Sozialhilfe - Übernahme von Bestattungskosten - kein Verweis auf Geltendmachung

    Ist mithin ein etwaiger Ausgleichsanspruch derart zweifelhaft und ist sogar dessen gerichtliche Durchsetzung erforderlich, weil der Anspruchsgegner die Übernahme der Kosten bereits abgelehnt hat, oder mit derartigen Unwägbarkeiten wie vorliegend verbunden, dass ein Erfolg unsicher ist, kann es der Klägerin nach obigen Maßstäben nicht zugemutet werden, gegen die Mutter des Verstorbenen oder gar das Land gerichtlich vorzugehen und sich auf einen langwierigen Prozess mit ungewissem Ausgang einzulassen (ebenso OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10.1.2005 - 12 A 11605/04, FEVS 56, 476 ff, wenn der Hilfesuchende einen Anspruch auf Bestattungskosten gerichtlich gegen einen Erben geltend machen müsste, der bereits vorgerichtlich die Zahlungsaufforderung ignoriert und die Möglichkeit besitzt, seine Haftung auf einen nicht verwertbaren Nachlass zu beschränken).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.02.2016 - L 7 SO 2468/13

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Überprüfungsverfahren - Sozialhilfe -

    Aber selbst wenn der - vom Senat nicht geteilten - Auffassung zu folgen wäre, dass der Vorrang des Erben nach § 1968 BGB bereits dann nicht zum Tragen kommt, wenn dieser Anspruch wirtschaftlich wertlos ist und insoweit bereits die bloße Möglichkeit ausreichen würde, die Haftung gemäß den §§ 1975 ff. BGB auf den Nachlass zu beschränken (so Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14. März 2000 - 22 A 3975/99 - ; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10. Januar 2005 - 12 A 11605/04 - ; ferner Brudermüller in Palandt, BGB, 75. Auflage, § 1615 Rdnr. 2; Born in Münchener Kommentar, BGB, 6. Auflage, § 1615 Rdnr. 7 , Urteil vom 20. Dezember 1995 - 21 S 171/95 - NJW-RR 1996, 775, das allerdings den Fiskus als Erben betraf>; zum Fiskus als Erben ferner BSGE 104, 219 = SozR 4-1300 § 74 Nr. 1 in einem obiter dictum), könnte die Klägerin hieraus vorliegend einen Kostenübernahmeanspruch nach § 74 SGB XII noch nicht herleiten.
  • OVG Saarland, 27.12.2007 - 1 A 40/07

    Erstattung von Bestattungskosten durch Angehörige des Verstorbenen bei gestörten

    Die Zumutbarkeit ist in der Regel analog den §§ 85 ff. SGB XII (früher: §§ 79 - 85 BSHG) unter Anwendung der allgemeinen Einkommensgrenzen des § 85 SGB XII (früher: § 79 BSHG) zu beurteilen, wobei der etwaige Einkommensüberschuss je nach der Enge der Beziehung des Verpflichteten zum Verstorbenen ganz oder teilweise einzusetzen ist Schellhorn, a.a.O. zu § 15 BSHG Rdnr. 6; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10.1.2005 -12 A 11605/04-, FEVS 56, 476 m.w.Nw. zur Rspr., dokumentiert bei juris.
  • LSG Hamburg, 18.06.2020 - L 4 SO 7/19

    Sozialhilfe - Hilfe in anderen Lebenslagen - Übernahme von Bestattungskosten -

    Das Verhältnis des Klägers zu seinem Vater mag aufgrund der geschilderten Probleme (Spielsucht, verschwenderischer Lebenswandel, keine Unterhaltszahlung - wobei der Kläger bei Trennung der Eltern schon 20 Jahre alt war) schlecht gewesen sein, es ist jedoch nicht vergleichbar mit den in der Rechtsprechung anerkannten Fällen von Unzumutbarkeit der Kostentragung trotz enger Verwandtschaft, wie körperliche Misshandlung, sexueller Missbrauch oder schwere Vernachlässigung (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10.1.2005, Az: 12 A 11605/04 zu § 15 BSHG; SG Hamburg, Urteil vom 25.6.2007, Az.: S 56 SO 596/05; VG Karlsruhe, Urteil vom 16.1.2007, Az.: 11 K 1326/06; SG Gotha, Gerichtsbescheid vom 12.11.2012, Az.: S 14 SO 1019/11).
  • VG Koblenz, 14.06.2005 - 6 K 93/05

    Sohn muss Beerdigungskosten übernehmen

    Im Rahmen der danach zu treffenden Zumutbarkeitsentscheidung sind neben wirtschaftlichen Gesichtspunkten auch persönliche Gründe zu berücksichtigen (siehe dazu OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10. Januar 2005 - 12 A 11605/04 .OVG).
  • LSG Hamburg, 20.11.2014 - L 4 SO 22/12

    Sozialhilfe - Hilfe in anderen Lebenslagen - Übernahme von Bestattungskosten -

    Eine derartige Konstellation ist in der Rechtsprechung z.B. für den Fall einer Frau angenommen worden, die von ihrem Ehemann vor dessen Tod in so brutaler Weise misshandelt worden war, dass sie lebensgefährliche Verletzungen erlitt (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10.1.2005, Az: 12 A 11605/04 zu § 15 BSHG); ebenso im Falle sexuellen Missbrauchs des Verpflichteten durch den Verstorbenen (SG Hamburg, Urteil vom 25.6.2007, Az.: S 56 SO 596/05; VG Karlsruhe, Urteil vom 16.1.2007, Az.: 11 K 1326/06 - in Bezug auf die Kostentragungspflicht für eine von der Behörde veranlasste Bestattung nach dem Bestattungsgesetz) oder wenn der Verpflichtete von seiner verstorbenen Mutter geschlagen und vernachlässigt wurde (SG Gotha, Gerichtsbescheid vom 12.11.2012, Az.: S 14 SO 1019/11).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.12.2016 - L 7 SO 3140/14
    Anderes gilt namentlich dann, wenn ein etwaiger Anspruch gegen Dritte wirtschaftlich wertlos ist (vgl. BVerwGE 114, 57, 60; H. Schellhorn in Schellhorn/Hohm/Scheider, a.a.O., Rdnr. 11) oder aber rechtlich zweifelhaft ist und zur Durchsetzung ein gerichtliches Verfahren mit ungewissem Ausgang erfordert (vgl. BSGE 104, 219 = SozR 4-3500 § 74 Nr. 1 (jeweils Rdnr. 25); OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10. Januar 2005 - 12 A 11605/04 - (juris Rdnr. 10)).
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