Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2009 - 12 A 1363/09   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Pflegewohngeld, Vermögen, Vermögensschonbetrag, Heimbewohner, Bestattungsvorsorge, Grabpflege, Angemessenheit

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 12 PfG NRW, § 90 SGB XII
    Pflegewohngeld, Vermögen, Vermögensschonbetrag, Heimbewohner, Bestattungsvorsorge, Grabpflege, Angemessenheit

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Pflegewohngeld; Vermögen; Vermögensschonbetrag; Heimbewohner; Bestattungsvorsorge; Grabpflege; Angemessenheit

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Über den Schonbetrag hinausgehender Vermögenseinsatz eines Heimbewohners zum Zweck angemessener Bestattung begründet Härtefall

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    PfG NRW § 12 Abs. 3 S. 2 -4; SGB XII § 74; SGB XII § 90 Abs. 2; SGB XII § 90 Abs. 3 S. 1
    Einsatz und Verwertung der für eine angemessene Bestattung und eine angemessene Grabpflege zurückgelegten Mittel als unzumutbare Härte für Heimbewohner i.R.d. Bewilligung von Sozialleistungen; Anerkenntnisvoraussetzungen einer Zweckbestimmung in Form der Bestattung und der Grabpflege i.R.e. Antrags auf Pflegewohngeld; Die nach § 74 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) zu übernehmenden Kosten einer Bestattung (Grundbetrag) als maßgebendes Kriterium zur Bestimmung der Angemessenheit einer Bestattungsvorsorge; Erhöhung des Grundbetrags bis zur Grenze der Angemessenheit (Erhöhungsbetrag) unter Berücksichtigung etwaiger Gestaltungswünsche des Heimbewohners; Die Kosten einer durchschnittlichen Bestattung als Richtschnur i.R.d. Bestimmung eines Erhöhungsbetrags

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 151 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (11)  

  • VG Aachen, 10.04.2012 - 2 K 2100/10  
    Die Kammer schließt sich insoweit der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen an, wonach der Einsatz von Vermögen, das über den Schonbetrag von 10.000 EUR hinausgeht und zum Zweck einer angemessenen Bestattungsvorsorge oder einer angemessenen Grabpflege vorgesehen ist, für den Heimbewohner eine Härte i.S. der genannten Vorschriften darstellt, vgl. dazu eingehend: OVG NRW, Urteil vom 16. November 2009 - 12 A 1363/09 -, juris.

    Vielmehr hat zur Vermeidung von Widersprüchen und zwecks Berücksichtigung des Willens des Gesetzgebers auch der Heimbewohner die angemessene Bestattungs- und Grabpflegevorsorge nicht durch sein Schonvermögen zu finanzieren, vgl. OVG NRW, Urteil vom 16. November 2009 - 12 A 1363/09 -, und Beschluss vom 7. Dezember 2010 - 12 A 2567/09 -, jeweils juris.

    Die Frage, bis zu welchem Betrag noch von einer angemessenen Bestattung gesprochen werden kann, wird in der verwaltungs- und sozialgerichtlichen Rechtsprechung unterschiedlich beantwortet, vgl. dazu etwa Rechtsprechungsnachweise unter Rz. 65 in OVG NRW, Urteil vom 16. November 2009 - 12 A 1363/09 -, juris, und LSG, Beschluss vom 28. März 2011 - L 20 SO 6/11 B ER - (uneinheitliche Rechtsprechung, offen: Durchschnittswerte von Stiftung Warentest), SG Düsseldorf, Urteil vom 23. März 2011 - S 17 SO 103/09 - (doppelter Betrag des örtlich nach § 74 SGB XII vorgesehenen Pauschalbetrages zuzüglich Gebühren und Auslagen), jeweils juris.

    Zur Beurteilung der Angemessenheit kann als Anhaltspunkt berücksichtigt werden, dass eine einfache Beerdigung im Bundesdurchschnitt zwischen 2.000 EUR und 4.000 EUR kostet und die Kosten für eine durchschnittliche Bestattung ca. 7.000 EUR betragen, vgl. OVG NRW, Urteil vom 16. November 2009 - 12 A 1363/09 -, Rz. 68-72, juris, unter Hinweis auf die Angaben der Verbraucherzentrale, Was tun, wenn jemand stirbt?, 17. Auflage 2009, S. 56, und Stiftung Warentest, Test Spezial Bestattungen, vom 25. Oktober 2008 S. 50 f.

  • SG Detmold, 30.07.2010 - S 16 (19) SO 116/08  

    Sozialhilfe

    Schließlich verweist sie auf eine zwischenzeitlich ergangene Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts des Landes Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) vom 16.11.2009 (12 A 1363/09).

    Urt. v. 15.09.2009 - S 20 SO 28/09 - juris (5.000,00 Euro); SG Schleswig, Beschl. v. 18.06.2008 - S 12 SO 54/08 ER (doppelter Betrag für eine Bestattung nach § 74 SGB XII); SG Hildesheim, Gerichtsbescheid vom 24.07.2009 - S 34 SO 75/07 (6.500,00 Euro im konkreten Fall); zitiert nach OVG Münster, Urt. v. 16.11.2009 - 12 A 1363/09, welches einen Betrag von 6.000,00 Euro als jedenfalls angemessen erachtet).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2010 - 12 A 2567/09  

    Unterschiedliche Beurteilung des Merkmals der Härte bei Einsatz der Mittel für

    vgl. jeweils OVG NRW, Urteil vom 16. November 2009 - 12 A 1363/09 -, NWVBl.

    vgl. in ausdrücklicher Auseinandersetzung mit o.g. Rechtsprechung des 16. Senats: OVG NRW, Urteil vom 16. November 2009 - 12 A 1363/09 -, NWVBl.

mehr
  • VG Düsseldorf, 02.02.2012 - 21 K 3691/11  

    Todes- und Erlebensfallversicherung Bestattungsvorsorge Sterbegeldversicherung

    Das OVG NRW hat dazu in seinem Urteil vom 16. November 2009 - 12 A 1363/09 - auf Folgendes hingewiesen:.

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 16. November 2009 - 12 A 1363/09 -.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2009 - 12 A 1814/09  

    Berücksichtigung des Einkommens und Vermögens des Partners eines in einer

    2009, 194 ff.; Urteil vom 16. November 2009 - 12 A 1363/09 -, Juris.
  • SG Düsseldorf, 23.03.2011 - S 17 SO 103/09  

    Sozialhilfe

    wegen Preissteigerung zu erhöhen, 8.000,00 EUR jedenfalls unangemessen; LSG Bayern, Urt. v. 25.09.2008, L 11 SO 32/07: 3.200,00 EUR jedenfalls angemessen; LSG SHS, Beschl. v. 01.10.2008, L 9 B 461/08 SO ER: wohl 5.000,00 EUR; LSG SHS, Urt. v. 04.12.2006, L 9 SO 3/06: ein Bestattungsvorsorgevertrag über 4611, 39 Euro sei (noch) angemessen, wenn er unabänderliche Kosten von 2436, 82 Euro berücksichtige, die von der Friedhofsverwaltung in Rechnung gestellt werden), ebenso die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zum Pflegewohngeld (OVG NRW, Urt. v. 16.11.2009, 12 A 1363/09: Grenze der Angemessenheit: Die Kosten für eine durchschnittliche Bestattung, nach Angaben der Stiftung Warentest etwa 7.000,00 EUR; VG Münster, Urt. v. 22.09.2009, 6 K 1044/08; anders aber VG Düsseldorf, Urt. v. 04.12.2009, 21 K 3740/09, das mit guten Argumenten die Auffassung vertritt, dass Grabpflege aus dem im Rahmen des Pflegewohngeld höheren Vermögensschonbetrag von 10.000,00 EUR aufzuwenden ist und es eines zusätzlich geschützten Vermögens nicht bedarf; die Rechtsprechung zur Sozialhilfe mit dem wesentlich geringeren Vermögensschonbetrag sei auf das Pflegewohngeld nicht ohne weiteres zu übertragen).
  • SG Düsseldorf, 23.03.2011 - S 17 SO 57/10  

    Sozialhilfe

    wegen Preissteigerung zu erhöhen, 8.000,00 EUR jedenfalls unangemessen; LSG Bayern, Urt. v. 25.09.2008, L 11 SO 32/07: 3.200,00 EUR jedenfalls angemessen; LSG SHS, Beschl. v. 01.10.2008, L 9 B 461/08 SO ER: wohl 5.000,00 EUR; LSG SHS, Urt. v. 04.12.2006, L 9 SO 3/06: ein Bestattungsvorsorgevertrag über 4611, 39 Euro sei (noch) angemessen, wenn er unabänderliche Kosten von 2436, 82 Euro berücksichtige, die von der Friedhofsverwaltung in Rechnung gestellt werden), ebenso die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zum Pflegewohngeld (OVG NRW, Urt. v. 16.11.2009, 12 A 1363/09: Grenze der Angemessenheit: Die Kosten für eine durchschnittliche Bestattung, nach Angaben der Stiftung Warentest etwa 7.000,00 EUR; VG Münster, Urt. v. 22.09.2009, 6 K 1044/08; ; anders aber VG Düsseldorf, Urt. v. 04.12.2009, 21 K 3740/09, das mit guten Argumenten die Auffassung vertritt, dass Grabpflege aus dem im Rahmen des Pflegewohngeld höheren Vermögensschonbetrag von 10.000,00 EUR aufzuwenden ist und es eines zusätzlich geschützten Vermögens nicht bedarf; die Rechtsprechung zur Sozialhilfe mit dem wesentlich geringeren Vermögensschonbetrag sei auf das Pflegewohngeld nicht ohne weiteres zu übertragen).
  • VG Gelsenkirchen, 31.08.2010 - 11 K 1856/09  

    Pflegewohngeld, Vermögensschongrenze, 20.000 â"

    und die Lebensversicherung nicht als "Sterbeversicherung" ausgenommen werden kann, weil die Zweckbestimmung nicht vor den Beginn des Leistungszeitraums verbindlich getroffen worden ist vgl. OVG NRW, Urteil vom 16. November 2009 - 12 A 1363/09 -NVwZ-RR 2010, 151-152.
  • VG Aachen, 25.02.2010 - 9 K 1045/07  
    vgl. OVG NRW, Urteile vom 16. November 2009 - 12 A 1363/09 - und - 12 A 891/09 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2011 - 12 A 2494/10  

    Verpflichtung eines Pflegeversicherungsträgers zur Gewährung von Pflegewohngeld

    - 12 A 1363/09 -, NWVBl.
  • SG Aachen, 11.10.2011 - S 20 SO 134/10  

    Sozialhilfe

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