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   OVG Berlin-Brandenburg, 12.02.2007 - 12 A 2.05   

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OVG Berlin-Brandenburg, 12.02.2007 - 12 A 2.05 (https://dejure.org/2007,8194)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12.02.2007 - 12 A 2.05 (https://dejure.org/2007,8194)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12. Februar 2007 - 12 A 2.05 (https://dejure.org/2007,8194)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer luftrechtlichen Genehmigung für den Betrieb eines Verkehrsflughafens; Wegfall der Genehmigung aus wirtschaftlichen Gründen; Disponibilität des Flughafenbetreibers über eine luftrechtliche Genehmigung; Voraussetzungen für das ...

  • Judicialis

    LuftVG § 6; ; LuftVG § ... 20; ; LuftVG § 21; ; LuftVZO § 44; ; LuftVZO § 45; ; LuftVZO § 48; ; VwVfG § 48; ; VwVfG § 49; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 1; ; VO (EWG) Nr. 2408/92 Art. 3; ; VO (EWG) Nr. 2408/92 Art. 8

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • berlin.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Flughafen Tempelhof

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (29)

  • BVerwG, 28.10.1998 - 11 A 3.98

    Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Schallschutz; wesentliche

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.02.2007 - 12 A 2.05
    Ein unterstelltes Recht der Klägerinnen auf gerechte Abwägung ihrer privaten Belange wäre nur verletzt, wenn der Beklagte die entsprechenden Belange nicht zutreffend ermittelt oder - obwohl abwägungserheblich - nicht in die Abwägung eingestellt oder sie verkannt hätte, oder wenn der Ausgleich der Belange in einer Weise vorgenommen worden wäre, die zu ihrer objektiven Gewichtigkeit außer Verhältnis stünde (vgl. BVerwGE 52, 237, 244 f.; 107, 313, 322; 107, 350, 355 f.).

    a) Der von dem Beklagten beschrittene Weg ist nicht schon deshalb unzulässig, weil das Luftverkehrsrecht - anders als beispielsweise das Eisenbahnrecht in § 11 AEG - keine spezialgesetzliche Norm kennt, die die dauerhafte Einstellung des Betriebs ohne Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses regelt (zu § 11 AEG vgl. auch BVerwGE 107, 350, 353).

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.02.2007 - 12 A 2.05
    Selbst wenn man davon ausginge, dass der eingerichtete und ausgeübte Gewerbebetrieb als tatsächliche Zusammenfassung der zum Vermögen eines Unternehmens gehörenden Sachen und Rechte in eigenständiger Weise von der Gewährleistung der Eigentumsgarantie erfasst wird (offen gelassen BVerfGE 51, 193, 221 f.; 105, 252, 278.), fehlt es jedenfalls an dem erforderlichen Eingriff in die Substanz, der entsprechend schwer und unerträglich sein müsste (BVerfGE 13, 225, 229 f.).

    Soweit die Klägerinnen im Übrigen geltend machen, sie würden wegen der längeren Anfahrtswege nach Schönefeld Kunden verlieren und Umsatzeinbußen hinnehmen müssen, ist dem zu entgegnen, dass Art. 12 Abs. 1 GG - ebenso wenig wie Art. 14 Abs. 1 GG - kein Recht auf Erhaltung eines bestimmten Geschäftsumfangs und auf Sicherung weiterer Erwerbsmöglichkeiten garantiert (BVerfGE 105, 252, 265; vgl. auch BVerwGE 71, 183, 193).

  • BVerwG, 30.08.1994 - 4 B 105.94

    Fernstraßen - Eingriff in Natur - Ersatzmaßnahmen - Planfeststellung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.02.2007 - 12 A 2.05
    Der Beklagte konnte im Zeitpunkt der Entscheidung noch keine abschließende Lösung treffen und durfte davon ausgehen, dass die Problemregelung bei vernünftiger Betrachtungsweise durch die Beigeladene objektiv erwartet werden kann (BVerwG NVwZ-RR 1995, 322; NVwZ 1996, 901).

    Durch die noch nicht endgültig bewältigten Belange wird die Substanz der Verlagerungsentscheidung nicht berührt, und diese erscheint auch nicht unabgewogen (vgl. BVerwG NVwZ-RR 1995, 322; NVwZ-RR 1998, 292, 296).

  • EuGH, 18.01.2001 - C-361/98

    Italien / Kommission

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.02.2007 - 12 A 2.05
    Damit wird für die Allgemeine Luftfahrt die Wahlfreiheit, die den Luftfahrtunternehmen innerhalb des Flughafensystems grundsätzlich zustehen muss (vgl. z.B. EuGH, Urteil vom 18. Januar 2001, C - 361/98 - Mailänder Flughafensystem, Malpensa), beschränkt.

    Vom Sinn und Zweck der Regelung her, die den Marktzugang und damit letztlich die Dienstleistungsfreiheit im Bereich des Luftverkehrs garantieren soll (EuGH, Urteil vom 18. Januar 2001, C - 361/98 - Mailänder Flughafensystem, Malpensa), ist unter einer Aufteilung grundsätzlich die Zuweisung bestimmter Verkehre an einen bestimmten Flughafen innerhalb des Systems zu verstehen.

  • OVG Berlin, 23.09.2004 - 1 S 46.04

    Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld zum Flughafen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.02.2007 - 12 A 2.05
    Gegen den ursprünglichen Bescheid haben die Klägerinnen im Juli 2004 Klage erhoben und wegen der Befreiung von der Betriebspflicht mit Erfolg vorläufigen Rechtsschutz in Anspruch genommen (OVG Berlin, Beschluss vom 23. September 2004 -OVG 1 S 46.04 -).

    Hierzu gab auch der zu ihren Gunsten ergangene Beschluss des OVG Berlin vom 23. September 2004 - OVG 1 S 46.04 - keinen Anlass, weil er sich lediglich auf die unter Anordnung der sofortigen Vollziehung verfügte Befreiung von der Betriebspflicht bezog.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.11.2005 - 12 A 3.05

    Klagen gegen die Schließung des Flughafens Tegel erfolglos

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.02.2007 - 12 A 2.05
    Im Übrigen folge der Beklagte - soweit der Senat die Dispositionsfreiheit der Beigeladenen über die Genehmigung nicht anerkenne - vorsorglich dem Urteil des Senats vom 24. November 2005 - OVG 12 A 3.05 -.

    Die angegriffenen Bescheide mit diesem Inhalt bedürfen gegenüber den Klägerinnen keiner Ermächtigungsgrundlage (vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. November 2005 - OVG 12 A 3.05 -, juris).

  • BVerwG, 18.04.1996 - 11 A 86.95

    Naturschutz: Keine Zulassung einer Verbandsklage gegen eine

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.02.2007 - 12 A 2.05
    Der Beklagte konnte im Zeitpunkt der Entscheidung noch keine abschließende Lösung treffen und durfte davon ausgehen, dass die Problemregelung bei vernünftiger Betrachtungsweise durch die Beigeladene objektiv erwartet werden kann (BVerwG NVwZ-RR 1995, 322; NVwZ 1996, 901).
  • BVerfG, 22.05.1979 - 1 BvL 9/75

    Schloßberg

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.02.2007 - 12 A 2.05
    Selbst wenn man davon ausginge, dass der eingerichtete und ausgeübte Gewerbebetrieb als tatsächliche Zusammenfassung der zum Vermögen eines Unternehmens gehörenden Sachen und Rechte in eigenständiger Weise von der Gewährleistung der Eigentumsgarantie erfasst wird (offen gelassen BVerfGE 51, 193, 221 f.; 105, 252, 278.), fehlt es jedenfalls an dem erforderlichen Eingriff in die Substanz, der entsprechend schwer und unerträglich sein müsste (BVerfGE 13, 225, 229 f.).
  • BVerfG, 18.02.1998 - 1 BvR 1318/86

    Hinterbliebenenrenten

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.02.2007 - 12 A 2.05
    Sie können daher mangels eigentumsähnlicher Verfestigung bei der Schließung eines Flughafens ersatzlos entzogen werden, ohne dass das Vertrauen in den Fortbestand der Rechtsposition durch Grundrechte geschützt wäre (vgl. auch BVerfGE 45, 142, 170; 97, 271, 284).
  • BVerwG, 27.10.1998 - 11 A 1.97

    Lärmschutzkonzept für Flughafenausbau Erfurt in einzelnen Punkten beanstandet

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.02.2007 - 12 A 2.05
    Ein unterstelltes Recht der Klägerinnen auf gerechte Abwägung ihrer privaten Belange wäre nur verletzt, wenn der Beklagte die entsprechenden Belange nicht zutreffend ermittelt oder - obwohl abwägungserheblich - nicht in die Abwägung eingestellt oder sie verkannt hätte, oder wenn der Ausgleich der Belange in einer Weise vorgenommen worden wäre, die zu ihrer objektiven Gewichtigkeit außer Verhältnis stünde (vgl. BVerwGE 52, 237, 244 f.; 107, 313, 322; 107, 350, 355 f.).
  • BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82

    Zahntechniker-Innungen

  • BVerfG, 29.11.1961 - 1 BvR 148/57

    Bahnhofsapotheke Frankfurt

  • BVerwG, 23.01.1981 - 4 C 68.78

    Vereinbarkeit des ursprünglichem Planfeststellungsbeschlusses mit der durch einen

  • BVerwG, 21.05.1997 - 11 C 1.96

    Endlager Morsleben: Oberverwaltungsgericht muß erneut entscheiden

  • BVerwG, 18.04.1985 - 3 C 34.84

    Transparenzliste

  • BVerwG, 22.11.2000 - 11 C 2.00

    Anfechtungsklage gegen Nebenbestimmungen eines Verwaltungsakts; Auflagenvorbehalt

  • BVerwG, 15.04.1977 - IV C 100.74

    Planfeststellungsbeschluß - Anfechtungsklage - Straßenbaulast -

  • BVerwG, 18.06.1997 - 4 C 3.95

    Fachplanung - Planfeststellung einer Ortsumgehung - Abwägungskontrolle -

  • BVerwG, 07.01.1992 - 7 B 153.91

    Eisenbahnrechtliche Planfeststellung für eine stillgelegte Anlage; keine

  • VGH Bayern, 24.09.2003 - 14 CS 03.2041

    Nachbarklage, Hubschrauberlandeplatz an Universitätsklinik, isolierte Befreiung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.02.2007 - 12 A 9.06

    Rückwirkende Verordnungen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.02.2007 - 12 A 1.05

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum

  • BVerfG, 08.06.1977 - 2 BvR 499/74

    Lärmschutzwand - § 17 FStrG, §§ 48, 49 VwVfG, Konfliktbewältigungsgebot

  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74
  • BVerwG, 20.06.1972 - I C 68.70
  • BVerwG, 06.07.1973 - IV C 22.72

    Rechtsweg bei Streitigkeit um einen sog. Folgekostenvertrag

  • BVerwG, 26.07.1989 - 4 C 35.88

    Luftverkehr - Flugschule - Charterunternehmen - Beschränkung durch

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.12.1965 - III A 1126/65
  • BVerwG, 14.09.1992 - 4 C 34.89
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.02.2007 - 12 A 9.06

    Stillegung eines planfestgestellten Verkehrsflughafens; Umfang der

    Soweit im parallel verhandelten Verfahren OVG 12 A 2.05 unter Beweisantritt behauptet worden ist, die am 22. Januar 2007 am Flughafen Tempelhof vorhandenen Verkehre könnten unter Berücksichtigung des Terminals Ost am Flughafen Tegel nicht ordnungsgemäß abgewickelt werden, konnte der Senat auch das als zutreffend unterstellen.

    Zwar läge - entgegen der Ansicht der Beigeladenen und des Beklagten - auch bei der Schließung eines Systemflughafens und der Verlagerung der Verkehre an einen bestimmten, fortbestehenden Flughafen des Systems eine Aufteilungsregelung im Sinne von Art. 8 Abs. 1 VO (EWG) Nr. 2408/92 vor (vgl. dazu im Einzelnen OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12. Februar 2007 - OVG 12 A 2.05 -).

    Diese Verkehrsaufteilung, die neben der gemeinschaftsrechtlichen Vorgabe keiner weiteren nationalen gesetzlichen Grundlage bedürfte (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12. Februar 2007 - OVG 12 A 2.05 -, Hofmann/Granherr, LuftVG, Anh. 5, Einführung, S. 4; Heitsch, in: EurUP 2005, 75, 80), wäre jedoch nicht diskriminierend im Sinne von Art. 8 Abs. 1 VO (EWG) Nr. 2408/92. Den Klägerinnen würde nicht ohne objektive und stichhaltige, sachliche und rechtliche Begründung ein Verkehrsrecht vorenthalten, das einem anderen Unternehmen für den Betrieb eines gleichen Dienstes unter vergleichbaren Bedingungen gewährt würde (vgl. dazu Entscheidung der Kommission vom 24. April 1994, TAT - Paris [Orly] - Marseille und Paris [Orly] - Toulouse, 94/291/EWG, ABl. L 127 vom 19. Mai 1995, S. 32).

  • VerfGH Berlin, 27.10.2008 - VerfGH 86/08

    Zurückweisung des Einspruchs gegen die Feststellung, der Volksentscheid

    Die hiergegen gerichteten Klagen wies das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mit Urteil vom 12. Februar 2007 - OVG 12 A 2.05 - ab.

    Der Senat holte Gutachten über die betriebswirtschaftliche Situation ein und vertrat im gerichtlichen Verfahren über den Widerruf der Betriebsgenehmigung den Standpunkt, der Flughafen sei nur defizitär zu bewirtschaften (Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 12. Februar 2007 - OVG 12 A 2.05 - juris, Rn. 6, 28).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.02.2007 - 12 A 1.05

    OVG weist Klagen gegen die Schließung des Flughafens Tempelhof ab

    Soweit im parallel verhandelten Verfahren OVG 12 A 2.05 unter Beweisantritt behauptet worden ist, die am 22. Januar 2007 am Flughafen Tempelhof vorhandenen Verkehre könnten unter Berücksichtigung des Terminals Ost am Flughafen Tegel nicht ordnungsgemäß abgewickelt werden, konnte der Senat auch das als zutreffend unterstellen.
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