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   OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2011 - 12 A 2097/10   

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Wird zitiert von ...  

  • VG Köln, 24.05.2012 - 7 K 3392/10  
    Das schließt es aus, einen früheren Antrag eines Abkömmlings aus eigenem Recht, der nicht auch ausdrücklich - zumindest hilfsweise - auch als Antrag auf Einbeziehung in einen Aufnahmebescheid einer noch nicht ausgereisten Bezugsperson gestellt worden ist, rückwirkend als einen ausdrücklichen Antrag der Bezugsperson aufzufassen oder dieser zuzurechnen, vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.01.2009 - 5 B 41/08 - , juris, Rn. 4; OVG NRW, Beschluss vom 27.06.2011 - 12 A 2097/10 - ; Beschluss vom 15.01.2008 - 12 A 698/05 - ; Beschluss vom 27.06.2011 - 12 A 2097/10 - Rn. 5.
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