Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.1997 - 12 A 3259/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,10130
OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.1997 - 12 A 3259/95 (https://dejure.org/1997,10130)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21.02.1997 - 12 A 3259/95 (https://dejure.org/1997,10130)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21. Februar 1997 - 12 A 3259/95 (https://dejure.org/1997,10130)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,10130) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Zurruhesetzungsverfahren und Reaktivierungsverfahren - maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Dienstunfähigkeit; Beamter; Zurruhesetzungsverfahren; Widerspruchsverfahren; Gesundheitliche Verbesserungen; Reaktivierungsverfahren; Zeitpunkt; Gerichtliche Prüfung; Schwerbehindertenvertretung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 25.10.1988 - 2 B 145.88

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache -

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.1997 - 12 A 3259/95
    Für die Frage, welcher Zeitpunkt für die Beurteilung der dauernden Dienstunfähigkeit im Sinne von § 43 BBG maßgebend ist, hat das BVerwG im Beschluß vom 25.10.1988 - 2 B 145.88 -, Dok.

    Gesundheitliche Verbesserungen nach diesem Zeitpunkt sind nur im Rahmen eines Reaktivierungsverfahrens von Bedeutung, das nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluß vom 25.8.1988 - 2 B 145.88 - a.a.O.) nicht den rechtskräftigen Abschluß des Zurruhesetzungsverfahrens voraussetzt ( vgl. auch OVG NW, Urteil vom 14.6.1996 - 12 A 3012/94 -, wonach bei der Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Entlassung eines Probebeamten auf den Zeitpunkt der Entlassung abzustellen ist, sofern nicht der Widerspruchsbescheid zeitlich vor dem Tag der Entlassung ergeht).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.1996 - 1 A 5669/94

    Dienstunfähigkeit; Beamter; Ruhestand; Erneute Berufung in das Beamtenverhältnis;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.1997 - 12 A 3259/95
    Der 1. Senat des erkennenden Gerichts hat in seinem Urteil vom 8.5.1996 - 1 A 5669/94 - DÖD 1996, 241, ausgeführt, daß auf den Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung abzustellen sei, weil es sich bei der Klage auf Reaktivierung um eine Verpflichtungsklage handele.
  • BVerwG, 21.12.1989 - 7 B 21.89

    Anfechtungsklage - Maßgeblicher Zeitpunkt - Veränderung der Sachlage

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.1997 - 12 A 3259/95
    Auf welchen Zeitpunkt bei der Überprüfung der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Zurruhesetzungsverfügung - hier also der Überprüfung der Frage, ob der Kläger dienstunfähig war - abzustellen ist, richtet sich nach dem materiellen Recht ( vgl. BVerwG , Urteile vom 3.11.1987 - 9 C 254.86 -, DÖV 1988, 168 und vom 27.4.1990 - 8 C 87.88 -, NVwZ 1991, 361 und Beschluß vom 21.12.1989 - 7 B 21.89 -, NVwZ 1990, 653).
  • BVerwG, 03.11.1987 - 9 C 254.86

    Ausweisungsanfechtung II

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.1997 - 12 A 3259/95
    Auf welchen Zeitpunkt bei der Überprüfung der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Zurruhesetzungsverfügung - hier also der Überprüfung der Frage, ob der Kläger dienstunfähig war - abzustellen ist, richtet sich nach dem materiellen Recht ( vgl. BVerwG , Urteile vom 3.11.1987 - 9 C 254.86 -, DÖV 1988, 168 und vom 27.4.1990 - 8 C 87.88 -, NVwZ 1991, 361 und Beschluß vom 21.12.1989 - 7 B 21.89 -, NVwZ 1990, 653).
  • BVerwG, 17.10.1966 - VI C 56.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.1997 - 12 A 3259/95
    Zur Begründung hat das BVerwG in diesem Beschluß allerdings auf das Urteil vom 17.10.1966 - 6 C 56.63 -, ZBR 1967, 148, verwiesen, in dem ausgeführt ist, daß die tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts die Annahme der dauernden Dienstunfähigkeit des Klägers im Zeitpunkt seiner Zurruhesetzung tragen.
  • BVerwG, 27.09.1993 - 2 B 46.93

    Anforderungen an die Darlegung eines Verfahrensmangels - Berücksichtigung eines

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.1997 - 12 A 3259/95
    Im Beschluß vom 27.9.1993 - 2 B 46.93 - hat das BVerwG ausgeführt, das Berufungsgericht habe es, insoweit in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BVerwG , materiell-rechtlich für die Frage der Dienstfähigkeit als entscheidungserheblich angesehen, ob diese im Zeitpunkt der Entscheidung der Beklagten über die Versetzung des Klägers in den Ruhestand gegeben sei, wohingegen im Beschluß vom 30.8.1993 - 2 B 106.93 - wiederum ausdrücklich auf den Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides abgestellt wird.
  • BVerwG, 27.04.1990 - 8 C 87.88

    Zweitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines angefochtenen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.1997 - 12 A 3259/95
    Auf welchen Zeitpunkt bei der Überprüfung der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Zurruhesetzungsverfügung - hier also der Überprüfung der Frage, ob der Kläger dienstunfähig war - abzustellen ist, richtet sich nach dem materiellen Recht ( vgl. BVerwG , Urteile vom 3.11.1987 - 9 C 254.86 -, DÖV 1988, 168 und vom 27.4.1990 - 8 C 87.88 -, NVwZ 1991, 361 und Beschluß vom 21.12.1989 - 7 B 21.89 -, NVwZ 1990, 653).
  • BVerwG, 30.08.1963 - VI C 178.61
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.1997 - 12 A 3259/95
    Dabei ist unerheblich, ob sich die Prognose im nachhinein als richtig erweist ( vgl. BVerwG , Urteil vom 30.8.1963 - VI C 178.61 -, BVerwGE 16, 285).
  • BVerwG, 24.10.1972 - VI C 43.70

    Durchführung einer psychiatrischen Untersuchung und Begutachtung - Anspruch auf

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.1997 - 12 A 3259/95
    Das ergibt sich daraus, daß die Ernennung zum (aktiven) Beamten dessen Dienstfähigkeit voraussetzt (Senatsurteil vom 15.11.1996 - 12 A 3012/94 - und BVerwG , Urteil vom 24.10.1972 - VI C 73.70 -, BVerwGE 41, 75).
  • BVerwG, 30.08.1993 - 2 B 106.93

    Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Verfahrensfehlers - Verwertung eines

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.1997 - 12 A 3259/95
    Im Beschluß vom 27.9.1993 - 2 B 46.93 - hat das BVerwG ausgeführt, das Berufungsgericht habe es, insoweit in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BVerwG , materiell-rechtlich für die Frage der Dienstfähigkeit als entscheidungserheblich angesehen, ob diese im Zeitpunkt der Entscheidung der Beklagten über die Versetzung des Klägers in den Ruhestand gegeben sei, wohingegen im Beschluß vom 30.8.1993 - 2 B 106.93 - wiederum ausdrücklich auf den Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides abgestellt wird.
  • BVerwG, 16.10.1997 - 2 C 7.97

    Zeitpunkt, maßgeblicher Zeitpunkt für die gerichtliche Überprüfung der Versetzung

    BVerwG 2 C 7.97 OVG 12 A 3259/95.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht