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   OVG Nordrhein-Westfalen, 26.08.1998 - 12 A 5114/96   

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https://dejure.org/1998,14032
OVG Nordrhein-Westfalen, 26.08.1998 - 12 A 5114/96 (https://dejure.org/1998,14032)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26.08.1998 - 12 A 5114/96 (https://dejure.org/1998,14032)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26. August 1998 - 12 A 5114/96 (https://dejure.org/1998,14032)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zurückverweisung der Sache an das VG; Ablehnungsantrag; Sachverständiger; Dienstunfall; Anerkennung; Bindungswirkung; Kausalzusammenhang; Unfallruhegehalt

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)

  • OVG Niedersachsen, 05.08.2009 - 5 LA 377/07

    Erstattung von Aufwendungen im Heilverfahren; Beendigung der

    Der Regelungsbereich des Bescheides vom 2. Juli 2003 dürfte sich insoweit allein auf die Anerkennung als Dienstunfall und die damit verbundene Folge einer HWS-Distorsion beschränken (vgl. zum Regelungsbereich OVG N.-W., Urt. v. 26.8.1998 - 12 A 5114/96 -, Schütz ES/C II 3.5 Nr. 10), was aber für die Entscheidung im Berufungszulassungsverfahren offen bleiben kann.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2017 - 3 A 1358/15

    Anerkennung eines erlittenen Unfalls als Dienstunfall eines Lehrers (hier: Sturz

    vgl. zur Bindungswirkung der Anerkennung eines Dienstunfalls bei Erstreckung der Anerkennung auf konkrete Folgen: BVerwG, Urteil vom 1.3.2007 - 2 A 9.04 -, juris, Rn. 10 a. E.; OVG NRW, Urteile vom 28.11.2014 - 1 A 1860/14 -, juris, Rn. 41, und vom 26.8.1998 - 12 A 5114/96 -, juris, Rn. 14 ff.
  • OVG Schleswig-Holstein, 18.10.2018 - 2 LB 16/14

    Beamtenrecht: Anerkennung einer psychischen Erkrankung als (weitere) Folge eines

    Die Tatbestandswirkung einer durch Verwaltungsakt festgestellten (reinen) Tatsachenfrage erstreckt sich nur auf den mit dieser Regelung erkennbar intendierten Ordnungs- bzw. Lebensbereich, für den diese Tatfrage verbindlich entschieden und damit dem Streit entzogen werden soll (vgl. auch Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26. August 1998 - 12 A 5114/96 -, Rn. 16, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2011 - 1 A 2316/08

    Anforderungen an einen ursächlichen Zusammenhang zwischen einem anerkannten

    a) Diese Feststellung ergibt sich allerdings nicht schon - mit entsprechend bindender Wirkung für die Unfallfürsorgeleistungen nach §§ 30 ff. BeamtVG, vgl. BVerwG, Urteil vom 1. März 2007 - 2 A 9.04 -, Schütz BeamtR ES/C II 3.5 Nr. 16 = juris, Rn. 10 ; OVG NRW, Urteil vom 26. August 1998 - 12 A 5114/96 -, Schütz BeamtR ES/C II 3.5 Nr. 10 = juris Rn. 12 ff.; Groepper/Tegethoff, in: Plog/Wiedow, a.a.O., § 36 BeamtVG Rn. 5o - aus dem Bescheid der Unfallkasse Post und Telekom vom 19. Juni 2006, mit dem das Unfallereignis vom 4. Mai 2006 als Dienstunfall anerkannt worden ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.07.2002 - 6 A 4067/92

    Erstattung von Heilverfahrenskosten wegen eines Dienstunfalls; Beschränkung der

    OVG NRW, Urteil vom 26. August 1998 - 12 A 5114/96 -, Schütz ES/C II 3.5 Nr. 10 m.w.N.
  • OVG Thüringen, 23.08.2016 - 2 KO 653/15

    Gewährung von Unfallruhegehalt; Feststellung dienstunfallbedingter

    Dies gilt insbesondere für das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 26. August 1998 (Az.: 12 A 5114/96); die dort enthaltenen Ausführungen stützen vielmehr die hier vertretene Ansicht, dass einem Anerkennungsbescheid nach § 45 Abs. 3 Satz 2 BeamtVG eine Bindungswirkung grundsätzlich nur in Bezug auf das Vorliegen eines Dienstunfalls i. S. v. § 31 Abs. 1 BeamtVG zukommt (vgl. Juris, Rn. 12 ff., m. w. N.).
  • VG Gießen, 25.07.2006 - 5 E 1536/05

    Verbindlichkeit der Feststellungen im Anerkennungsbescheid gemäß § 31 BeamtVG für

    Im Rahmen des § 36 BeamtVG ist nur noch zu prüfen, inwieweit die im Bescheid anerkannten Dienstunfallfolgen zur Dienstunfähigkeit geführt haben (VG Gießen, Urteil vom 21.07.2005 - 5 E 1719/03 - unter Hinweis auf OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16.08.1998 - 12 A 5114/96 -) und ob die weiteren Voraussetzungen der Vorschrift erfüllt sind.
  • VG Gelsenkirchen, 08.04.2010 - 12 K 703/06

    Unfallruhegehalt, Dienstunfähigkeit, Kausalität, Dienstunfall

    vgl. zur Bedeutung eines Anerkennungsbescheides OVG NRW, Urteil vom 26. August 1998 12 A 5114/96 -, juris; vgl. auch OVG NRW, Urteil vom 3. Mai 1996 - 6 A 5978/94 -, juris.
  • VG Berlin, 10.03.2009 - 26 A 49.07

    Beamte: Unfallruhegehalt bei posttraumatischer Belastungsstörung

    Aufgrund der Bescheide des Landesschulamts vom 20. Juni 1997 und vom 23. August 2002 und der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport vom 11. Mai 2005 steht für das Gericht bindend fest, dass es sich bei den Ereignissen vom 15. Oktober 1996 und 3. November 2003 um Dienstunfälle (§ 31 Abs. 1 BeamtVG) handelt, die jeder für sich ursächlich für eine bei der Klägerin bestehende posttraumatische Belastungsstörung (Körperschaden im Sinne von § 31 Abs. 1 BeamtVG) ist (vgl. zur Reichweite der Bindungswirkung einer Dienstunfallanerkennung: OVG Münster, Urteil vom 26. August 1998 - 12 A 5114/96 -, juris, LS 2 und Rn. 12 ff.).
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