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   VGH Bayern, 13.12.2005 - 12 B 03.1619   

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https://dejure.org/2005,11142
VGH Bayern, 13.12.2005 - 12 B 03.1619 (https://dejure.org/2005,11142)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13.12.2005 - 12 B 03.1619 (https://dejure.org/2005,11142)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13. Dezember 2005 - 12 B 03.1619 (https://dejure.org/2005,11142)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinbarkeit der unterschiedlichen Behandlung des hälftigen Kindergeldanteils in § 2 Abs. 2 S. 1 des Unterhaltsvorschussgesetzes und § 1612b Abs. 5 BGB mit dem Gleichheitssatz; Sicherung des finanziellen Existenzminimums von Kindern durch den Staat; Milderung der erschwerten ...

  • Judicialis

    UVG § 2 Abs. 2 Satz 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 6 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 1; ; BGB § 1612 b Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterhaltsvorschussrecht: Unterhaltsvorschussgesetz , Anrechnung des Kindergelds auf Unterhaltsleistungen, kein Verstoß gegen Gleichheitssatz, sachlicher Grund für Abweichung von § 1612 b Abs. 5 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 975
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvL 1/01

    Nichtanrechnung von Kindergeld auf den Kindesunterhalt nach § 1612 b Abs. 5 BGB

    Auszug aus VGH Bayern, 13.12.2005 - 12 B 03.1619
    Doch kann er dieser Pflicht durch das Steuerrecht, durch Sozialleistungen oder durch familienrechtliche Regelungen zur Deckung des individuellen Unterhaltsbedarfs oder durch eine Kombination verschiedener Maßnahmen nachkommen (vgl. BVerfGE 82, 60 und 108, 52).

    Zwar zwingt § 1612 b Abs. 5 BGB den barunterhaltspflichtigen Elternteil zur Sicherung des Existenzminimums des Kindes in verfassungskonformer Weise (vgl. BVerfGE 108, 52) seinen Kindergeldanteil für den Unterhalt des Kindes zur Verfügung zu stellen, indem eine Anrechnung des Kindergelds auf den Barunterhalt bis zu einer bestimmten Grenze unterbleibt.

  • BVerfG, 11.01.2005 - 2 BvR 167/02

    Einbeziehung von Sozialversicherungsbeiträgen des Kindes in den Grenzbetrag des §

    Auszug aus VGH Bayern, 13.12.2005 - 12 B 03.1619
    Da das Unterhaltsvorschussgesetz der sozialrechtlichen Förderung der Familien dient, unterliegt der Gesetzgeber tendenziell weniger strikten Bindungen als bei Regelungen zur Sicherung des Familienexistenzminimums (vgl. BVerfG vom 11.1.2005 NJW 2005, 1923).
  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

    Auszug aus VGH Bayern, 13.12.2005 - 12 B 03.1619
    Art. 3 Abs. 1 GG gebietet dem Gesetzgeber, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (vgl. BVerfGE 98, 365).
  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Auszug aus VGH Bayern, 13.12.2005 - 12 B 03.1619
    Doch kann er dieser Pflicht durch das Steuerrecht, durch Sozialleistungen oder durch familienrechtliche Regelungen zur Deckung des individuellen Unterhaltsbedarfs oder durch eine Kombination verschiedener Maßnahmen nachkommen (vgl. BVerfGE 82, 60 und 108, 52).
  • VG Köln, 06.05.2010 - 26 K 409/10

    Anspruch auf eine zusätzliche Förderung alleinerziehender Elternteile im

    vgl. zu alledem VGH München, Beschluss vom 13.12.2005 - 12 B 03.1619 -(JURIS) zur seinerzeitigen hälftigen Anrechnung des Kindergeldes.
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