Rechtsprechung
VGH Bayern, 13.12.2005 - 12 B 03.1619 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vereinbarkeit der unterschiedlichen Behandlung des hälftigen Kindergeldanteils in § 2 Abs. 2 S. 1 des Unterhaltsvorschussgesetzes und § 1612b Abs. 5 BGB mit dem Gleichheitssatz; Sicherung des finanziellen Existenzminimums von Kindern durch den Staat; Milderung der erschwerten ...
- Judicialis
UVG § 2 Abs. 2 Satz 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 6 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 1; ; BGB § 1612 b Abs. 5
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unterhaltsvorschussrecht: Unterhaltsvorschussgesetz , Anrechnung des Kindergelds auf Unterhaltsleistungen, kein Verstoß gegen Gleichheitssatz, sachlicher Grund für Abweichung von § 1612 b Abs. 5 BGB
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 06.05.2003 - RN 4 K 02.65
- VGH Bayern, 13.12.2005 - 12 B 03.1619
Papierfundstellen
- FamRZ 2006, 975
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvL 1/01
Nichtanrechnung von Kindergeld auf den Kindesunterhalt nach § 1612 b Abs. 5 BGB …
Auszug aus VGH Bayern, 13.12.2005 - 12 B 03.1619
Doch kann er dieser Pflicht durch das Steuerrecht, durch Sozialleistungen oder durch familienrechtliche Regelungen zur Deckung des individuellen Unterhaltsbedarfs oder durch eine Kombination verschiedener Maßnahmen nachkommen (vgl. BVerfGE 82, 60 und 108, 52).Zwar zwingt § 1612 b Abs. 5 BGB den barunterhaltspflichtigen Elternteil zur Sicherung des Existenzminimums des Kindes in verfassungskonformer Weise (vgl. BVerfGE 108, 52) seinen Kindergeldanteil für den Unterhalt des Kindes zur Verfügung zu stellen, indem eine Anrechnung des Kindergelds auf den Barunterhalt bis zu einer bestimmten Grenze unterbleibt.
- BVerfG, 11.01.2005 - 2 BvR 167/02
Einbeziehung von Sozialversicherungsbeiträgen des Kindes in den Grenzbetrag des § …
Auszug aus VGH Bayern, 13.12.2005 - 12 B 03.1619
Da das Unterhaltsvorschussgesetz der sozialrechtlichen Förderung der Familien dient, unterliegt der Gesetzgeber tendenziell weniger strikten Bindungen als bei Regelungen zur Sicherung des Familienexistenzminimums (vgl. BVerfG vom 11.1.2005 NJW 2005, 1923). - BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89
Versorgungsanwartschaften
Auszug aus VGH Bayern, 13.12.2005 - 12 B 03.1619
Art. 3 Abs. 1 GG gebietet dem Gesetzgeber, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (vgl. BVerfGE 98, 365). - BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84
Steuerfreies Existenzminimum
Auszug aus VGH Bayern, 13.12.2005 - 12 B 03.1619
Doch kann er dieser Pflicht durch das Steuerrecht, durch Sozialleistungen oder durch familienrechtliche Regelungen zur Deckung des individuellen Unterhaltsbedarfs oder durch eine Kombination verschiedener Maßnahmen nachkommen (vgl. BVerfGE 82, 60 und 108, 52).
- VG Köln, 06.05.2010 - 26 K 409/10
Anspruch auf eine zusätzliche Förderung alleinerziehender Elternteile im …
vgl. zu alledem VGH München, Beschluss vom 13.12.2005 - 12 B 03.1619 -(JURIS) zur seinerzeitigen hälftigen Anrechnung des Kindergeldes.