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VGH Bayern, 12.10.2005 - 12 B 03.3402 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Antrag auf Gewährung von Eingliederungshilfe; Vorliegen einer seelischen Behinderung eines schulpflichtigen Kindes
- Judicialis
SGB VIII § 35 a; ; SGB VIII § 36 Abs. 1 Satz 4; ; SGB VIII § 36 Abs. 1 Satz 5; ; SGB VIII § 78 b Abs. 1; ; SGB VIII § 78 b Abs. 3; ; BSHG § 40 Abs. 1 Nr. 4
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 17.09.2003 - M 18 K 02.4312
- VGH Bayern, 12.10.2005 - 12 B 03.3402
- BVerwG, 30.06.2006 - 5 B 99.05
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- VGH Bayern, 21.09.2005 - 12 CE 05.2078
Auszug aus VGH Bayern, 12.10.2005 - 12 B 03.3402
Nach § 78 b Abs. 3 SGB VIII ist der Träger der öffentlichen Jugendhilfe zur Übernahme des Leistungsentgelts nur verpflichtet, wenn dies insbesondere nach Maßgabe der Hilfeplanung (§ 36) im Einzelfall geboten ist (vgl. BayVGH vom 21.9.2005 Az. 12 CE 05.2078).
- VGH Bayern, 30.10.2013 - 12 ZB 12.1249
Erstattungsanspruch des nachrangig verpflichteten Trägers der Sozialhilfe …
Bei der Frage, ob die Hilfe erforderlich und geeignet ist, hatte der Kläger eine gewisse Einschätzungsprärogative (BayVGH, U.v. 12.10.2005 - 12 B 03.3402 - juris).Angesichts der nicht unerheblichen Problematik, die sowohl im Sozialverhalten als auch im Hinblick auf den schulischen Bereich bei C... festzustellen waren, ist nicht ersichtlich, dass der Kläger bei Gewährung der von ihm geleisteten Hilfe die Aufgaben und Ziele der Eingliederungshilfe nicht im Blick gehabt hat (BayVGH vom 12.10.2005, a.a.O.).