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   VGH Bayern, 27.10.2005 - 12 B 03.756   

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https://dejure.org/2005,27511
VGH Bayern, 27.10.2005 - 12 B 03.756 (https://dejure.org/2005,27511)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27.10.2005 - 12 B 03.756 (https://dejure.org/2005,27511)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. Oktober 2005 - 12 B 03.756 (https://dejure.org/2005,27511)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Übernahme der Kosten für eine Bestattung; Voraussetzung für die Verpflichtung der Erben zur Übernahme der Bestattungskosten

  • Judicialis

    BSHG § 15; ; BGB § 1615 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Karlsruhe, 27.03.2003 - 2 UF 23/02

    Elternunterhalt: Pflicht des Unterhaltsschuldners zur Verwertung des

    Auszug aus VGH Bayern, 27.10.2005 - 12 B 03.756
    Da es keine allgemeine Billigkeitsgrenze für den Einsatz des eigenen Vermögens gibt, hängt die Zumutbarkeit der Pflicht zur Verwertung des Vermögens von den wirtschaftlichen Umständen des Einzelfalls ab (vgl. OLG Karlsruhe vom 27.3.2003 NJW 2004, 296).
  • BVerfG, 07.06.2005 - 1 BvR 1508/96

    Unterhalt für pflegebedürftige Mutter: Verfassungsbeschwerde erfolgreich

    Auszug aus VGH Bayern, 27.10.2005 - 12 B 03.756
    Allerdings hat der Gesetzgeber den Elternunterhalt gegenüber dem Kindesunterhalt nachrangig eingestuft und mit § 1603 Abs. 1 BGB sichergestellt, dass dem Kind ein angemessener, d.h. seinen Lebensumständen entsprechender, eigener Unterhalt verbleibt (vgl. BVerfG vom 7.6.2005 NJW 2005, 1927).
  • BGH, 23.10.2002 - XII ZR 266/99

    Zur Inanspruchnahme von Kindern auf Zahlung von Unterhalt für ihre Eltern

    Auszug aus VGH Bayern, 27.10.2005 - 12 B 03.756
    Grundsätzlich sind Kinder ihren Eltern gegenüber verpflichtet, nicht nur die Erträge ihres Vermögens, sondern auch das Vermögen selbst einzusetzen (vgl. BGHZ 152, 217).
  • BVerwG, 22.02.2001 - 5 C 8.00

    Bestattungskosten, Übernahme von - durch den Träger der Sozialhilfe -,

    Auszug aus VGH Bayern, 27.10.2005 - 12 B 03.756
    Sie kann auch von keinem ihrer Söhne Ersatz der Bestattungskosten verlangen (vgl. BVerwGE 114, 57).
  • LSG Hessen, 06.10.2011 - L 9 SO 226/10

    Sozialhilfe - Hilfe in anderen Lebenslagen - keine Übernahme von

    Es wird zwar auch die Auffassung vertreten, dass sich die Zumutbarkeit des Vermögenseinsatzes nicht nach den Regelungen des Sozialhilferechts, sondern allein nach den Kriterien des § 1603 BGB bestimme (so Bayerischer VGH, Urteil v. 27. Oktober 2005 - 12 B 03.756 - Berlit in: LPK-SGB XII, 8. Aufl. 2008, § 74 Rdn. 9).
  • LSG Schleswig-Holstein, 12.06.2015 - L 9 SO 46/12

    Sozialhilfe - Hilfe in anderen Lebenslagen - Bestattungskosten - Durchführung der

    Hier sei der Kläger zwar weder erbrechtlich noch unterhaltsrechtlich zur Kostentragung verpflichtet; denn er habe das Erbe ausgeschlagen und sei nicht leistungsfähig im Sinne des Unterhaltsrechts gemäß § 1603 BGB, denn für die Verpflichtung im Rahmen des § 74 SGB XII reiche allein die abstrakte Unterhaltspflicht nicht aus (Grube/Wahrendorf, Kommentar zum SGB XII, § 74 Rn. 20; Paul in ZFSH/SGB 2002 - Aufsatz: Wer ist Verpflichteter im Sinne des § 15 BSHG?, VGH München, Urteil vom 10. Januar 2006 - 12 B 03.756 -, juris).
  • VG Bremen, 20.08.2009 - S 5 K 3522/08

    Bestattungskosten - gestörtes Familienverhältnis

    Selbst wenn diese die Erbschaft nicht ausgeschlagen haben sollten, wäre ein Rückgriff nicht erfolgversprechend, denn die Haftung etwaiger Erben ist nach § 1990 Abs. 1 BGB auf den Nachlass beschränkt (vgl. Bay. VGH, Urt. v. 27.10.2005, Az. 12 B 03.756).

    Die Zumutbarkeit des Einsatzes von Vermögen bestimmt sich nach den Vorschriften der §§ 90, 91 SGB XII. Das entfernte Verwandtschaftsverhältnis zwischen der Klägerin und ihrem verstorbenen Onkel hat die Beklagte im Rahmen der Zumutbarkeit berücksichtigt, indem sie ein erhöhtes Schonvermögen von 10.000,00 Euro gegenüber der Vermögensgrenze von 2.600,00 Euro nach § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII i.V.m. der hierzu ergangenen Durchführungsverordnung zugrunde gelegt hat (vgl. OVG Saarland, Urt. v. 27.12.2007, a.a.O.; Bay. VGH, Urt. v. 27.10.2005, a.a.O.).

  • SG Gotha, 12.11.2012 - S 14 SO 1019/11

    Sozialhilfe - Hilfe in anderen Lebenslagen - Übernahme von Bestattungskosten -

    Auch die Frage, dass sich die Zumutbarkeit des Vermögenseinsatzes nicht nach den Regelungen des Sozialhilferechts, sondern allein nach den Kriterien des § 1603 BGB bestimme (so Bayerischer VGH, Urteil v. 27. Oktober 2005 ? 12 B 03.756 ?; Berlit in: LPK-SGB XII, 8. Aufl. 2008, § 74 Rdn. 9) kann hier deshalb unbeantwortet bleiben.
  • SG Hannover, 13.12.2011 - S 81 SO 279/10
    Hinsichtlich der wirtschaftlichen Zumutbarkeit des Vermögenseinsatzes hält die Kammer entgegen der von der Beklagten zitierten Rechtssprechung des bayrischen VGH (Urteil vom 27. Oktober 2005, 12 B 03.756) die allgemeinen Grundsätze über Einkommens- und Vermögenseinsatz im Sinne der §§ 82 ff., 85 ff. SGB XII für an-wendbar (so auch Hauck-Noftz, § 74 Randnummer 12 mit weiteren Nachweisen).
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