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   VGH Bayern, 24.11.2005 - 12 B 04.2024   

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https://dejure.org/2005,30382
VGH Bayern, 24.11.2005 - 12 B 04.2024 (https://dejure.org/2005,30382)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24.11.2005 - 12 B 04.2024 (https://dejure.org/2005,30382)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24. November 2005 - 12 B 04.2024 (https://dejure.org/2005,30382)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Art und Umfang der Erziehungshilfe; Unterhaltsanspruch durch übertragene Personensorge; Begriff des Personensorgeberechtigten; Gewährung von öffentlicher Hilfe zur Erziehung bei Möglichkeit der eigenen Deckung des erzieherischen Bedarfs

  • Judicialis

    SGB VIII § 7 Abs. 1 Nr. 5; ; SGB VIII § 27; ; SGB VIII § 33; ; SGB VIII § 39

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 15.12.1995 - 5 C 2.94

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus VGH Bayern, 24.11.2005 - 12 B 04.2024
    Die Hilfe zur Erziehung setzt nach § 27 SGB VIII allgemein und damit auch für diejenige in Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII voraus, dass eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechende und für seine Entwicklung notwendige Erziehung nicht gewährleistet (§ 27 Abs. 1 SGB VIII), sein erzieherischer Bedarf (§ 27 Abs. 2 Satz 2 SGB VIII) ungedeckt ist (BVerwGE 100, 178/181).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.06.2016 - 4 L 140/15

    Auslegung des SGB 8 § 86 Abs 3 bei einer Übertragung der elterlichen Sorge nach

    Daher wird in der überwiegenden Rechtsprechung zur Antragsberechtigung im Rahmen der Hilfe zur Erziehung nach § 27 Abs. 1 SGB VIII bei einer ohne Beschränkung auf einzelne Angelegenheiten erfolgten Übertragung nach § 1630 Abs. 3 BGB ohne weiteres davon ausgegangen, dass die Pflegeperson für das betroffene Kind personensorgeberechtigt ist (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 27. Juni 2013 - 7 A 10040/13 - und nachgehend BVerwG, Urt. v. 9. Dezember 2014 - 5 C 32.13 - OVG Sachsen, Beschl. v. 28. Mai 2009 - 1 A 54/08 -, jeweils zit. nach JURIS; a.M.: VGH Bayern, Urt. v. 16. November 2004, a.a.O.), während es bei einer nur teilweisen Übertragung darauf ankommen soll, welche Angelegenheiten davon erfasst sind (vgl. OVG Niedersachsen, Beschl. v. 5. Februar 2015 - 4 LA 188/14 - VGH Bayern, Urt. v. 24. November 2005 - 12 B 04.2024 -, jeweils zit. nach JURIS).
  • LSG Baden-Württemberg, 30.01.2006 - L 8 AS 4627/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Pflegegeld

    Würde die Antragstellerin zu 1 für die Erziehung der Pflegkinder keine materiellen Vorteile für sich beanspruchen, sondern würde es ihr nur darum gehen, eine finanzielle Beteiligung an den Kosten für den Lebensunterhalt der Pflegekinder zu erhalten, müsste sie für diese die Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialhilferecht, nicht aber die Gewährung von öffentlicher Hilfe zur Erziehung geltend machen (BayVGH Urteil vom 24.11.2005 - 12 B 04.2024 - ).
  • VG Saarlouis, 31.07.2009 - 11 L 519/09

    Erziehungshilfe; Leistungen bei Vollzeitpflege; ergänzende Leistungen der

    Für einen derartigen Hilfebedarf hat der Gesetzgeber jedoch die Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialhilferecht, nicht aber die Gewährung von öffentlicher Hilfe zur Erziehung vorgesehen (vgl. so ausdrücklich zu einem vergleichbaren Sachverhalt: Bayr. VGH, Urteil vom 24.11.2005 -12 B 04.2024-; zit. nach juris; vgl. auch Münder, Kommentar zum SGB VIII, 5. Auflage 2006, § 27 Rdnr. 25 a.E.).
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