Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 05.09.2002 - 12 B 11355/02.OVG   

Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

  • VG Neustadt, 08.08.2002 - 3 L 2080/02
  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.09.2002 - 12 B 11355/02.OVG

Zeitschriftenfundstellen

  • NVwZ-RR 2003, 218



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Wird zitiert von ... (5)  

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.07.2004 - 12 A 10701/04  

    Jugendhilferecht, Sozialhilferecht, Jugendhilfe, Sozialhilfe, Schulrecht, Schule,

    Nach rheinland-pfälzischem Landesrecht haben behinderte Kinder keinen Anspruch gegen die Schulverwaltung auf Bereitstellung eines Integrationshelfers (Schul- und Unterrichtsbegleiters) zur Ermöglichung des Besuchs der Grundschule oder auf Übernahme der dadurch anfallenden Kosten (Fortführung des Beschlusses des Senats vom 5. September 2002 - 12 B 11355/02.OVG -).

    Die dagegen eingelegte Beschwerde des Klägers wies der Senat mit Beschluss vom 5. September 2002 - 12 B 11355/02.OVG - zurück.

    Mit Urteil vom 26. Februar 2004 hat das Verwaltungsgericht die Klage abgewiesen und im Wesentlichen Bezug genommen auf den Beschluss des Senats vom 5. September 2002 - 12 B 11355/02.OVG -.

    Die weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes ergeben sich aus den zu den Gerichtsakten gereichten Schriftsätzen nebst Anlagen, den Verwaltungsakten sowie den Gerichtsakten der Verfahren - 3 L 2080/02.NW/12 B 11355/02.OVG - und - 2 K 2358/03.NW/12 A 10751/04.OVG -, die sämtlich Gegenstand der Beratung gewesen sind.

    Nach dem insoweit allein maßgeblichen rheinland-pfälzischen Landesrecht (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 13. Juni 2001 - 5 B 105.00 - ZfSH/SGB 2001, 615) steht Schulkindern kein Anspruch gegen die Schulverwaltung auf Bereitstellung eines Integrationshelfers zum Besuch der Grundschule oder auf Übernahme der dadurch bedingten Kosten zu (so bereits der Beschluss des Senats vom 5. September 2002 -12 B 11355/02.OVG - FEVS 54, 137 ff. im einstweiligen Anordnungsverfahren des Kindes E. D. gegen den Kläger).

    2) Gemäß § 44 BSHG, auf dessen Grundlage der Senat den Kläger durch einstweilige Anordnung zur Übernahme der Kosten eines Integrationshelfers für das Kind E. D. vorläufig verpflichtet hatte (Beschluss vom 5. September 2002 - 12 B 11355/02.OVG - a.a.O.), ist für Erstattungsansprüche § 102 SGB X maßgeblich.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.07.2003 - 12 A 10410/03  

    Sozialhilfe - Schulbehörde bestimmt den Schulbesuch

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  • VGH Hessen, 10.11.2004 - 7 TG 1413/04  

    Kein Anspruch eines behinderten Kindes gegenüber dem Sozialhilfeträger auf

    Ferner besteht auch kein subjektiv-rechtlicher Anspruch gegen das Land bzw. den Schulträger auf Bereitstellung einer bestimmten Anzahl von Lehrkräften, pädagogischen Fachkräften und sonstigen Hilfspersonals (vgl. zur Problematik: OVG Koblenz, U. v. 16.07.2004 - 12 A 10701/04 - JAmt 2004, 432; OVG Koblenz, B. v. 05.09.2002 - 12 B 11355/02 - FEVS 54, 137; VG Koblenz, U. v. 18.12.2002 - 5 K 1591/02.KO - NDV-RD 2004, 36; OVG Lüneburg, B. v. 18.05.2000 - 13 L 549/00 - FEVS 52, 140; VG Leipzig, B. v. 21.11.2000 - 2 K 1589/00 - LKV 2001, 382; vgl. auch Beckermann, Finanzierung individueller Betreuungen behinderter Schülerinnen und Schüler zum Schulbesuch, Behindertenrecht 2002, 77).
mehr
  • OVG Saarland, 24.04.2006 - 3 W 3/06  

    Zur Frage der Zuständigkeit bei Autismusbehandlung eines jugendlichen

    Der Senat geht nach dem vorliegenden Gutachten in Übereinstimmung mit anderer obergerichtlicher Rechtsprechung - nach wie vor - davon aus, dass es sich bei dem fachärztlich festgestellten (§ 35 a Abs. 1 a SGB VIII in der ab 1.10.2005 gültigen Fassung BGBl 1, 2729) frühkindlichen Autismus, bei dessen Beschreibung die von dem Antragsgegner auf S. 4 seines Schriftsatzes vom 23.2.2006 benannten erforderlichen diagnostischen Kriterien aufgeführt werden, um eine in ihrem Schwerpunkt seelische Behinderung des Antragstellers handelt hierzu etwa VGH Mannheim, Beschluss vom 14.1.2003 - 9 S 2268/02 -, FEVS 54, 218, eingehend OVG Münster, Urteil vom 20.2.2002 - 12 A 5322/00 -, FEVS 54, 182; OVG Koblenz, Beschluss vom 5.9.2002 - 12 B 11355/02 - FEVS 54, 137; zum Begriff der seelischen Behinderung BVerwG, Urteil vom 26.11.1998 - 5 C 38.97 -, FEVS 49, 487.
  • VG Göttingen, 12.05.2005 - 2 A 84/04  

    Überleitung eines Anspruchs auf besondere schulische Förderung nach § 95

    Ohne dass es für die Entscheidung danach darauf ankommt, merkt die Kammer an, dass der vom Beklagten übergeleitete Anspruch auf Förderunterricht auch nach den einschlägigen schulrechtlichen Vorschriften offenkundig nicht bestehen dürfte (vgl. Galas/ Habermalz/Schmidt, NSchG, 3. Aufl. 1998, § 54 Anm. 1; Sederhelm/Nagel/ Brockmann, NSchG, § 54 Anm. 3.2; Wolff/Bachof/Stober, VerwR II, 5. Aufl. 1987, § 101 Rn. 51; aus der Rechtsprechung vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 18.5.2000 -13 L 549/00- FEVS 52, 140; OVG Koblenz, Beschluss vom 5.9.2000 -12 B 11355/02-, FEVS 54, 137; Urteil vom 16.7.2004 -12 A 10701/04-, JAmt 2004, 432; VGH Kassel, Beschluss vom 10.11.2004 -7 TG 1413/04-, FEVS 56, 152; OVG Berlin, Beschluss vom 30.9.2002 -8 S 88/02-, NVwZ-RR 2003, 35).
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