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   OVG Berlin-Brandenburg, 17.11.2011 - 12 B 2.11   

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https://dejure.org/2011,14872
OVG Berlin-Brandenburg, 17.11.2011 - 12 B 2.11 (https://dejure.org/2011,14872)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17.11.2011 - 12 B 2.11 (https://dejure.org/2011,14872)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17. November 2011 - 12 B 2.11 (https://dejure.org/2011,14872)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 32 Abs 3 AufenthG 2004, § 2 Abs 1 AdWirkG, § 2 Abs 2 AdWirkG, § 4 Abs 2 S 1 AdWirkG
    Zur Anerkennung einer ausländischen Adoption im Bundesgebiet - zur Bindungswirkung der Entscheidungen des Vormundschaftsgerichts

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 32 Abs 3 AufenthG, § 2 Abs 1 AdWirkG, § 2 Abs 2 AdWirkG, § 4 Abs 2 S 1 AdWirkG
    Visum; Kindernachzug zu Adoptiveltern; ausländische Adoption (hier: Kosovo); Anerkennung im Bundesgebiet; erfolgreich durchgeführtes Anerkennungs- und Wirkungsfeststellungsverfahren nach dem Adoptionswirkungsgesetz; Bindungswirkung der Entscheidung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 747
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Berlin, 31.03.2004 - 25 V 58.03
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.11.2011 - 12 B 2.11
    Dies kann etwa dann der Fall sein, wenn die Entscheidung des Vormundschaftsgerichts an einem so offensichtlichen und schwerwiegenden rechtlichen Mangel leidet, dass sie wegen greifbarer Rechtswidrigkeit als wirkungslos zu behandeln ist (vgl. OVG Hamburg, Urteil vom 19. Oktober 2006 - 3 Bf 275/04 - InfAuslR 2007, 301; eine Ausnahme von der Bindungswirkung grundsätzlich ablehnend dagegen: VG Berlin, Urteil vom 31. März 2004 - 25 V 58.03 - juris).
  • BVerwG, 26.08.2008 - 1 C 32.07

    Visum; Kindernachzug; Familienzusammenführung; Altersgrenze; maßgeblicher

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.11.2011 - 12 B 2.11
    Die gesetzliche Altersgrenze ist vorliegend erfüllt, da der mittlerweile volljährige Kläger zum Zeitpunkt der Beantragung des Visums im Juni 2006 noch 14 Jahre alt war (vgl. zum maßgeblichen Zeitpunkt: BVerwG, Urteil vom 26. August 2008 - 1 C 32/07 - BVerwGE 131, 370).
  • OVG Hamburg, 19.10.2006 - 3 Bf 275/04

    Zum Anspruch auf Ausstellung von Staatsangehörigkeitsausweisen für in der Türkei

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.11.2011 - 12 B 2.11
    Dies kann etwa dann der Fall sein, wenn die Entscheidung des Vormundschaftsgerichts an einem so offensichtlichen und schwerwiegenden rechtlichen Mangel leidet, dass sie wegen greifbarer Rechtswidrigkeit als wirkungslos zu behandeln ist (vgl. OVG Hamburg, Urteil vom 19. Oktober 2006 - 3 Bf 275/04 - InfAuslR 2007, 301; eine Ausnahme von der Bindungswirkung grundsätzlich ablehnend dagegen: VG Berlin, Urteil vom 31. März 2004 - 25 V 58.03 - juris).
  • KG, 11.12.2012 - 1 W 404/12

    Adoptionssache: Wirksamkeit einer deutschen familiengerichtlichen

    Diese Vorschrift verdeutlicht den ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers, auf der Grundlage des Adoptionswirkungsgesetzes eine für alle Seiten verbindliche und Rechtssicherheit vermittelnde Rechtslage zu schaffen (vgl. eingehend zum Gesetzeszweck auch OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.11.2011 - OVG 12 B 2.11 - BeckRS 2012, 45787).
  • VG Berlin, 21.05.2012 - 34 K 69.11

    Aufenthaltsrechtliche Wirkungen einer Auslandsadoption

    Damit sind die Feststellungen des Amtsgerichts Stuttgart in seinem Beschluss vom 31. Oktober 2008 angesichts der gesetzlich normierten Bindungswirkung im Ergebnis sowohl für die Beklagte als Behörde als auch für die erkennende Kammer verbindlich, soweit es vorliegend auf das Bestehen eines Eltern-Kind-Verhältnisses als Vorfrage im Rahmen der Prüfung der Nachzugsvoraussetzungen ankommt (vgl. Urteil des OVG Berlin-Brandenburg vom 17. November 2011 - OVG 12 B 2.11 -, zit. nach juris).
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