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   OVG Berlin-Brandenburg, 01.08.2019 - 12 B 34.18   

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https://dejure.org/2019,22657
OVG Berlin-Brandenburg, 01.08.2019 - 12 B 34.18 (https://dejure.org/2019,22657)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 01.08.2019 - 12 B 34.18 (https://dejure.org/2019,22657)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 01. August 2019 - 12 B 34.18 (https://dejure.org/2019,22657)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 7 Abs 1 S 2 IFG, § 3 Nr 4 IFG
    Zugang zu Informationen betreffend die einem Berufsgeheimnis unterliegende Tätigkeit eines Verwaltungshelfers

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 1 Abs 1 IFG, § 7 Abs 1 S 2 IFG, § 6 IFG, § 5 Abs 4 IFG, § 5 Abs 1 IFG, § 3 Nr 7 IFG, § 3 Nr 4 IFG, § 3 Nr 3b IFG
    Informationszugang; Werftenförderung; Bund-Landesbürgschaften; Wirtschaftsprüfergesellschaft; einheitliche Mandatierung durch Bund und Land; Übernahme der Bearbeitung der Bürgschaftsanträge; Vorbereitung der Entscheidungen; Verwaltungshelfer; Berufsgeheimnis; ...

  • lda.brandenburg.de PDF

    (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten, Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess), Personenbezogene Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse

  • fragdenstaat.de

    Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten - Personenbezogene Daten - Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Antrag auf Zugang zu Informationen zur Werftenförderung in Mecklenburg-Vorpommern erfolgreich

  • lda.brandenburg.de (Kurzinformation)

    (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten, Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess), Personenbezogene Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Zugang zu staatlichen Informationen verstärkt

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (27)

  • BVerwG, 03.11.2011 - 7 C 4.11

    Informationszugang; Bundesministerium; Behörde; Verwaltung; Regierung;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 01.08.2019 - 12 B 34.18
    Informationspflichtige Behörden im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1 und 2 IFG können sich für einen Ausschluss des Anspruchs auf Informationszugang nicht auf allgemeine Pflichten zur Amtsverschwiegenheit wie etwa die im Beamtenrecht geregelten Verschwiegenheitspflichten (§ 67 Abs. 1 Satz 1 BBG, § 37 BeamtStG) berufen, da sie nicht zu den von § 3 Nr. 4 IFG erfassten besonderen Amtsgeheimnissen zählen (vgl. BVerwG, Urteile vom 3. November 2011, a.a.O., Rn. 26 und vom 24. Mai 2011 - 7 C 6.10 - NVwZ 2011, 1012, juris Rn. 15).

    Ausgenommen sind das Beratungsergebnis und der Beratungsgegenstand (vgl. BVerwG, Urteile vom 3. November 2011 - 7 C 4.11 - NVwZ 2012, 251, juris Rn. 32 und vom 2. August 2012 - 7 C 7.12 - NVwZ 2012, 1619, juris Rn. 26 zu § 8 Abs. 1 Satz 1 UIG).

  • BVerwG, 24.05.2011 - 7 C 6.10

    Informationszugang; Wertpapieraufsicht; BaFin; Geheimhaltungspflicht;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 01.08.2019 - 12 B 34.18
    Informationspflichtige Behörden im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1 und 2 IFG können sich für einen Ausschluss des Anspruchs auf Informationszugang nicht auf allgemeine Pflichten zur Amtsverschwiegenheit wie etwa die im Beamtenrecht geregelten Verschwiegenheitspflichten (§ 67 Abs. 1 Satz 1 BBG, § 37 BeamtStG) berufen, da sie nicht zu den von § 3 Nr. 4 IFG erfassten besonderen Amtsgeheimnissen zählen (vgl. BVerwG, Urteile vom 3. November 2011, a.a.O., Rn. 26 und vom 24. Mai 2011 - 7 C 6.10 - NVwZ 2011, 1012, juris Rn. 15).

    Die vom Bundesgesetzgeber verwendete Regelungstechnik (vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 29. Oktober 2009, a.a.O., vom 24. Mai 2011, a.a.O., Rn. 14 und vom 28. Juli 2016 - 7 C 3.15 - NVwZ 2016, 1820, juris Rn. 11 ff.) schließt aus, dass die Anspruchsverpflichtung der Bundesbehörden nachträglich durch bereichsspezifische landesrechtliche Rechtsvorschriften geändert wird.

  • BVerwG, 29.10.2009 - 7 C 21.08

    Informationszugang; Ausschlussgründe; Vertraulichkeitspflicht;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 01.08.2019 - 12 B 34.18
    Das kann der Bundesgesetzgeber nur selbst, indem er weitere Pflichten zu Vertraulichkeit und Geheimhaltung, die er mit § 3 Nr. 4 IFG tatbestandlich in Bezug genommen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 2009 - 7 C 21.08 - NVwZ 2010, 326, juris Rn. 25), schafft und dadurch einen bisher gegebenen Anspruch auf Information dem Ausschlusstatbestand unterwirft (zur Zulässigkeit nachträglicher Beschränkung durch § 96 Abs. 4 BHO: BVerwG, Urteil vom 22. März 2018 - 7 C 30.15 - NVwZ 2018, 1401, juris Rn. 31 ff.).

    Die vom Bundesgesetzgeber verwendete Regelungstechnik (vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 29. Oktober 2009, a.a.O., vom 24. Mai 2011, a.a.O., Rn. 14 und vom 28. Juli 2016 - 7 C 3.15 - NVwZ 2016, 1820, juris Rn. 11 ff.) schließt aus, dass die Anspruchsverpflichtung der Bundesbehörden nachträglich durch bereichsspezifische landesrechtliche Rechtsvorschriften geändert wird.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2013 - 12 B 9.12

    Zugang zu vertraulich erhobenen Informationen des Auswärtigen Amtes -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 01.08.2019 - 12 B 34.18
    Darüber hinaus ist ein objektiv schutzwürdiges Interesse an der Vertraulichkeit erforderlich (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. März 2017 - 7 C 19.15 - NVwZ 2017, 1621, juris Rn. 24; Senatsurteil vom 28. Juni 2013 - OVG 12 B 9.12 - OVGE 34, 161, juris Rn. 34).
  • BVerwG, 02.08.2012 - 7 C 7.12

    Umweltinformation; Zugangsanspruch; Bundesministerium; gesetzesvorbereitende

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 01.08.2019 - 12 B 34.18
    Ausgenommen sind das Beratungsergebnis und der Beratungsgegenstand (vgl. BVerwG, Urteile vom 3. November 2011 - 7 C 4.11 - NVwZ 2012, 251, juris Rn. 32 und vom 2. August 2012 - 7 C 7.12 - NVwZ 2012, 1619, juris Rn. 26 zu § 8 Abs. 1 Satz 1 UIG).
  • BVerfG, 14.03.2006 - 1 BvR 2087/03

    Geschäftsgeheimnisse

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 01.08.2019 - 12 B 34.18
    Diese umfassen alle auf ein Unternehmen bezogenen Tatsachen, Umstände und Vorgänge, die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse hat; Betriebsgeheimnisse betreffen im Wesentlichen technisches Wissen, Geschäftsgeheimnisse vornehmlich kaufmännisches Wissen (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 14. März 2006 - 1 BvR 2087/03 u.a. - BVerfGE 115, 205 ).
  • BVerwG, 27.11.2014 - 7 C 12.13

    Bundesanstalt für Immobilienaufgaben; Bieterverfahren; Grundstück; Verkauf;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 01.08.2019 - 12 B 34.18
    Hierfür muss die prognostische Einschätzung nachteiliger Auswirkungen im Falle des Bekanntwerdens der Information nachvollziehbar und plausibel dargelegt werden (BVerwG, Urteil vom 27. November 2014 - 7 C 12.13 - BVerwGE 150, 383, juris Rn. 28).
  • BVerwG, 30.03.2017 - 7 C 19.15

    Abschluss des Verfahrens; Aufklärungsrüge; Funktionsfähigkeit und

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 01.08.2019 - 12 B 34.18
    Darüber hinaus ist ein objektiv schutzwürdiges Interesse an der Vertraulichkeit erforderlich (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. März 2017 - 7 C 19.15 - NVwZ 2017, 1621, juris Rn. 24; Senatsurteil vom 28. Juni 2013 - OVG 12 B 9.12 - OVGE 34, 161, juris Rn. 34).
  • BVerwG, 25.06.2015 - 7 C 1.14

    Deutscher Bundestag; Wissenschaftliche Dienste; Sprachendienst; Behörde;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 01.08.2019 - 12 B 34.18
    Da es sich insoweit nicht um Urheberrechte außenstehender Dritter handelt, ist es der Beklagten versagt, ein bestehendes urheberrechtliches Schutzrecht gegen Informationszugangsansprüche zu wenden (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juni 2015 - 7 C 1.14 - BVerwGE 152, 241, juris Rn. 38 m.w.N.).
  • BVerwG, 28.02.2019 - 7 C 20.17

    Zugang zu Unterlagen über Uwe Mundlos

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 01.08.2019 - 12 B 34.18
    Erforderlich, aber auch ausreichend ist jedoch ein Mindestmaß an Plausibilität (vgl. zu Verschlusssachen BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2019 - 7 C 20.17 - NVwZ 2019, 1050, juris Rn. 38).
  • BVerwG, 28.07.2016 - 7 C 7.14

    Zurückverweisung; Rechtsänderung im Revisionsverfahren; missbräuchliche

  • BVerwG, 17.03.2016 - 7 C 2.15

    Informationszugang; Akteneinsicht; außerordentlich umfangreiche Aktenbestände;

  • BVerwG, 18.07.2011 - 7 B 14.11

    Informationszugang; Beratung; Vertraulichkeit

  • BVerwG, 13.12.2018 - 7 C 19.17

    Abwägung; Außenwirkung; Bearbeiter; Beratung; Bundesregierung;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.02.2019 - 12 B 15.18

    Anspruch auf Informationen über die Rechnungsendsummen anwaltlicher Beratung der

  • BGH, 12.05.1958 - II ZR 103/57

    Banküberweisung

  • BGH, 27.10.2009 - XI ZR 225/08

    Abtretung von Darlehensforderungen durch eine Sparkasse wirksam

  • BVerwG, 03.11.2011 - 7 C 3.11

    Informationszugang; Bundesministerium; Behörde; Verwaltung; Regierung;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.01.2015 - 12 B 21.13

    Aufsichtsratsprotokolle der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH müssen nicht an die

  • BVerwG, 15.11.2012 - 7 C 1.12

    Bundesrechnungshof; Informationszugang; Behörde; Verwaltungstätigkeit;

  • BVerwG, 22.03.2018 - 7 C 30.15

    Anschlussrevision; Ausgestaltung; Bundesrechnungshof; Bundestag;

  • BGH, 05.07.2016 - VI ZR 325/15

    Vernehmung von durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

  • BGH, 20.04.1983 - VIII ZR 46/82

    Ablehnung eines Beweisangebotes bei Indizienbeweisen; Prüfung der Schlüssigkeit

  • BGH, 27.02.2007 - XI ZR 195/05

    Bankgeheimnis und Bundesdatenschutzgesetz hindern nicht die wirksame Abtretung

  • BVerwG, 29.06.2017 - 7 C 22.15

    Kein Anspruch auf Einsicht in Unterlagen des Statistischen Bundesamts zur

  • BGH, 24.01.2006 - XI ZR 384/03

    Zur Schadensersatzfeststellungsklage von Dr. Kirch gegen die Deutsche Bank AG und

  • BVerwG, 28.07.2016 - 7 C 3.15

    Geheimhaltungspflicht; Vertraulichkeitspflicht; Rechtsvorschrift;

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.06.2023 - 1 LB 194/20

    Werftenförderung; Einbindung privater Dritter

    Im Berufungsverfahren haben die Beteiligten das Verfahren teilweise für erledigt erklärt; im Übrigen wurden die Berufungen der dortigen Beigeladenen und des dortigen Beklagten mit Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 1. August 2019 - OVG 12 B 34/18 - zurückgewiesen.

    Damit wäre es nicht vereinbar, wenn sich die Exekutive durch die Einbindung von Dritten bei der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben ihrer Verantwortung in Bezug auf den freien Informationszugang entziehen könnte (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 1. August 2019 - OVG 12 B 34.18 -, juris Rn. 37 f.).

    Es ist im Übrigen davon auszugehen, dass die Beigeladene zu 1. ihre vertraglich geschuldeten Ausarbeitungen der Beklagten überlassen hat und diese von den daraus folgenden Befugnissen nur unter Berücksichtigung der Zielsetzung des Informationsfreiheitsgesetzes Gebrauch machen darf (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 1. August 2019 - OVG 12 B 34/18 -, juris Rn. 55).

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist jedoch ein Mindestmaß an Plausibilität (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 1. August 2019 - OVG 12 B 34/18 -, juris Rn. 62).

    Zur Erreichung des erforderlichen Maßes an Plausibilität und Nachvollziehbarkeit für die richterliche Überzeugungsbildung würde eine thematische Umschreibung von konkreten Inhalten und eine Erläuterung der sachverständigen Bewertung auf der Grundlage exklusiv erarbeiteter Kriterien ausreichen, ohne dass die dahinterstehende Methodik und darauf beruhende Prüfschemata selbst ausgebreitet werden müssten (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 1. August 2019 - OVG 12 B 34/18 -, juris Rn. 63).

    Soweit sie in die Offenlegung der Informationen - jedenfalls im Parallelverfahren - eingewilligt haben, was namentlich für den Insolvenzverwalter der I. GmbH und die Rechtsnachfolgerin der Vermögensgegenstände der I. GmbH gilt, können etwaige Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse dieser Unternehmen dem Anspruch der Klägerin nicht entgegengehalten werden (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 1. August 2019 - OVG 12 B 34/18 -, juris Rn. 65).

  • VG Berlin, 26.08.2020 - 2 K 163.18

    Zugang zu Twitter-Direktnachrichten des Bundesinnenministeriums?

    Darüber hinaus ist ein objektiv schutzwürdiges Interesse an der Vertraulichkeit erforderlich (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. März 2017 - BVerwG 7 C 19.15 - juris Rn. 24; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 1. August 2019 - OVG 12 B 34.18 - juris Rn. 52 m.w.N.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.11.2023 - 1 LB 256/16

    Agrarmarktdaten; Recht auf Informationszugang für Personengesellschaften

    Damit wäre es nicht vereinbar, wenn sich die Exekutive durch die Einbindung von Dritten bei der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben ihrer Verantwortung in Bezug auf den freien Informationszugang entziehen könnte (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 1. August 2019 - OVG 12 B 34.18 -, juris Rn. 37 f.).

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist jedoch ein Mindestmaß an Plausibilität (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 1. August 2019 - OVG 12 B 34/18 -, juris Rn. 62).

    Zur Erreichung des erforderlichen Maßes an Plausibilität und Nachvollziehbarkeit für die richterliche Überzeugungsbildung würde eine thematische Umschreibung von konkreten Inhalten und eine Erläuterung der sachverständigen Bewertung auf der Grundlage exklusiv erarbeiteter Kriterien ausreichen, ohne dass die dahinterstehende Methodik und darauf beruhende Prüfschemata selbst ausgebreitet werden müssten (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 1. August 2019 - OVG 12 B 34/18 -, juris Rn. 63).

  • VG Berlin, 13.08.2020 - 2 K 52.18

    Informationsbegehren über ein Gutachten einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

    Informationen, die einem Berufsgeheimnis unterliegen und in den amtlichen Bestand gelangt sind (§ 2 Nr. 1 IFG), sollen geheim bleiben und nicht allgemein zugänglich sein (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 1. August 2019 - OVG 12 B 34.18 - juris Rn. 31 f.).

    Dieses Ergebnis steht im Widerspruch zu der informationsrechtlichen Gleichstellung von Privaten und Behörden, die § 1 Abs. 1 Satz 3 IFG anordnet (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 1. August 2019 - OVG 12 B 34.18 - juris Rn. 37 f.; dem folgend VG Schwerin, Urteil vom 6. Dezember 2019 - 1 A 711/16 SN - juris).

    Soweit nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg eine Berufung auf § 3 Nr. 4 IFG nur dann ausgeschlossen sein soll, wenn das Mandat funktionell so weit ausgebaut worden ist, dass es die Durchführung sonst auf Seiten der informationspflichtigen Behörde notwendiger Verwaltungsaufgaben beinhaltet und ausformt (Urteil vom 1. August 2019 - OVG 12 B 34.18 - juris Rn. 41), folgt die Kammer dem nicht.

    Dafür ist eine thematische Umschreibung von konkreten Inhalten und eine Erläuterung der sachverständigen Bewertung auf der Grundlage exklusiv erarbeiteter Kriterien erforderlich, ohne dass die dahinter stehende Methodik und darauf beruhende Prüfschemata selbst ausgebreitet werden müssen (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 1. August 2019 - OVG 12 B 34.18 - juris Rn. 62 f.; vgl. auch Hamburgisches OVG, Urteil vom 2. Juli 2018 - 3 Bf 153/15 - juris Rn. 52).

  • VG Schwerin, 06.12.2019 - 1 A 711/16

    Anspruch auf Zugang zu Dokumenten eines Wirtschaftsprüfers aus einem

    Die Vorschrift zielt, genau wie der inhaltsgleiche § 1 Abs. 1 Satz 2 IFG, darauf ab, dass sich Behörden durch Einschaltung privater natürlicher oder juristischer Personen bei der Erfüllung ihnen originär obliegender Aufgaben nicht ihrer Verpflichtung zu vorbehaltloser Gewährung des Informationszugangs entziehen können sollen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 1. August 2019,- OVG 12 B 34.18 -, juris; Schoch, in: Informationsfreiheitsgesetz Kommentar, 2. Auflage 2016, § 1 Rn. 215).

    Es liegt auf der Hand, dass die Förderung privatwirtschaftlicher Unternehmen durch die Vergabe von haushaltsmittelbasierten Bürgschaften eine öffentlich rechtliche Aufgabe ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 1. August 2019 - OVG 12 B 34.18 -, Rn. 40, a.a.O.).

    Es unterscheidet sich damit von der Übernahme vereinzelter Mandate zur Beratung und Vertretung öffentlich-rechtlicher Körperschaften im eigenen beruflichen Pflichtenkreis zur Unterstützung dafür zuständiger behördlicher Organisationseinheiten aus Gründen des besonderen Sachverstands, einer verfahrensrechtlich gebotenen Distanz oder sonstigen Gründen der Entlastung der Verwaltung von Aufgaben, die sie auch in eigener Amtsträgerschaft wahrnehmen könnte (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 1. August 2019 - OVG 12 B 34.18 -, Rn. 41, a.a.O.).

    Das WFG M-V erstreckt sich in Ermangelung einer diesbezüglich eindeutigen Formulierung bzw. einer Übergangsvorschrift nach Auffassung der Kammer nicht auf solche Dokumente, die bereits vor seinem Inkrafttreten als Informationen i. S. d. § 2 IFG M-V bei einer Behörde vorhanden waren (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 1. August 2019 - OVG 12 B 34.18 -, Rn. 45, a.a.O.).

    Im Übrigen ist auch davon auszugehen, dass die Beigeladene zu 1. dem Beklagten mit der Übergabe der von ihr angefertigten Dokumente im Rahmen des Auftragsverhältnisses auch das Nutzungsrecht an diesen übertragen hat und der Beklagte davon (nur) unter der Berücksichtigung der Zielsetzung des IFG M-V Gebrauch machen darf (vgl. dazu OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 1. August 2019 - OVG 12 B 34.18 -, a.a.O.; Wendt, Informationsfreiheitsgesetz und geistiges Eigentum - versperrt geistiges Eigentum in der Praxis den Zugang zu behördlichen Informationen?, ZD 2011, 166/171).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.09.2023 - 12 B 3.23

    Pkw-Maut; ISA; Rechtsschutzbedürfnis; rechtsmissbräuchliche Klageerhebung;

    Der Ausschlusstatbestand ist kein Deckmantel für etwaige Fehlleistungen und Inkompetenz; er dient insbesondere nicht dazu, dass Entscheidungsträger für ihr Verhalten nicht politisch oder rechtlich verantwortlich gemacht werden können (vgl. die insoweit durch das BVerwG unbeanstandeten Ausführungen im Urteil des Senats vom 1. August 2019 - OVG 12 B 34.18 - juris Rn. 51).

    Angesichts dessen, dass die Behörden in dem vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fall ebenfalls seit vielen Jahren mit dem betroffenen Beratungsunternehmen zusammenarbeiteten und diesem zu dem konkreten Vorgang weitgehende und kontinuierliche Aufgaben übertragen hatten (vgl. Urteil des Senats vom 1. August 2019 - OVG 12 B 34.18 - juris Rn. 40; VG Berlin, Urteil vom 19. Juli 2018 - VG 2 K 348.16 - Urteilsabdruck, S. 13), ergeben sich schon keine Anhaltspunkte für eine angeblich geringere sachliche oder zeitliche Einbindung.

    Auch aus dem Einwand, in dem dort entschiedenen Fall habe es sich um einen abgeschlossenen Sachverhalt gehandelt, ergibt sich keine mangelnde Vergleichbarkeit, da dort - wie auch hier - jeweils im Zeitpunkt der Tätigkeit der Beratungsunternehmen ein laufender und im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung ein abgeschlossener Prozess (vgl. Urteil des Senats vom 1. August 2019, a.a.O., Rn. 51) betroffen war.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.09.2022 - 12 B 6.21

    Anspruch auf Informationszugang; Vertraulichkeitsinteresse

    Die Berufungen der Beklagten und der Beigeladenen hat der Senat durch Urteil vom 1. August 2019 (OVG 12 B 34.18 - juris) ganz überwiegend, nach konkretisierendem Verzicht der Klägerin auf die Daten nichtsachbearbeitender Mitarbeiter der Beklagten und der Beigeladenen und daran anknüpfende teilweise Erledigungserklärungen, zurückgewiesen.

    Im weiteren Berufungsverfahren haben die Berufungsführer hierzu nicht ergänzend vorgetragen, so dass es bei den Erwägungen verbleibt, die der Senat in dem Urteil vom 1. August 2019 (a.a.O. Rn. 48 bis 51, 55 bis 67) bereits niedergelegt hat.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.09.2023 - 12 B 11.22

    Pkw-Maut - ISA - Schiedsvereinbarung - Schiedsfähigkeit von IFG-Ansprüchen -

    Der Ausschluss-tatbestand ist kein Deckmantel für etwaige Fehlleistungen und Inkompetenz; er dient insbesondere nicht dazu, dass Entscheidungsträger für ihr Verhalten nicht politisch oder rechtlich verantwortlich gemacht werden können (vgl. die insoweit durch das BVerwG unbeanstandeten Ausführungen im Urteil des Senats vom 1. August 2019 - OVG 12 B 34.18 - juris Rn. 51).

    Angesichts dessen, dass auch die Behörden in dem vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fall seit vielen Jahren mit dem betroffenen Beratungsunternehmen zusammengearbeitet und ihm zu dem konkreten Vorgang weitgehende und kontinuierliche Aufgaben übertragen hatten (vgl. Urteil des Senats vom 1. August 2019 - OVG 12 B 34.18 - juris Rn. 40; VG Berlin, Urteil vom 19. Juli 2018 - VG 2 K 348.16 - Urteilsabdruck, S. 13), ergeben sich schon keine Anhaltspunkte für die behauptete geringere sachliche oder zeitliche Einbindung.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.09.2023 - 12 B 12.22
    Der Ausschlusstatbestand ist kein Deckmantel für etwaige Fehlleistungen und Inkompetenz; er dient insbesondere nicht dazu, dass Entscheidungsträger für ihr Verhalten nicht politisch oder rechtlich verantwortlich gemacht werden können (vgl. die insoweit durch das BVerwG unbeanstandeten Ausführungen im Urteil des Senats vom 1. August 2019 - OVG 12 B 34.18 - juris Rn. 51).
  • VG Berlin, 28.04.2020 - 2 K 85.18

    Geschäftsgeheimnisse im Informationsfreiheitsgesetz

    Betriebsgeheimnisse betreffen im Wesentlichen technisches Wissen, Geschäftsgeheimnisse vornehmlich kaufmännisches Wissen (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 1. August 2019 - OVG 12 B 34.18 - juris Rn. 57).
  • VG Schwerin, 24.02.2021 - 1 A 2011/19

    Informationsbegehren zu Sponseringausgaben einer kommunalen

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