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   VG Oldenburg, 11.10.2004 - 12 B 3858/04   

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VG Oldenburg, 11.10.2004 - 12 B 3858/04 (https://dejure.org/2004,20888)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 11.10.2004 - 12 B 3858/04 (https://dejure.org/2004,20888)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 11. Oktober 2004 - 12 B 3858/04 (https://dejure.org/2004,20888)
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  • BVerwG, 01.02.1994 - 1 B 9.94

    Gewerberecht: Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit, Steuerrückstände

    Auszug aus VG Oldenburg, 11.10.2004 - 12 B 3858/04
    Zu berücksichtigen sind auch die Abgabenschulden, die aus nicht mit dem Gewerbebetrieb zusammenhängenden Steuern erwachsen sind (BVerwG, Beschluss vom 1. Februar 1994 - 1 B 9.94 - GewArch 1995, 116).
  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 146.80

    Stukkateur - § 113 Abs. 1 VwGO, für die Sachentscheidung ist grds. die Sach- und

    Auszug aus VG Oldenburg, 11.10.2004 - 12 B 3858/04
    Im Interesse eines ordnungsgemäßen und redlichen Wirtschaftsverkehrs muss von einem Gewerbetreibenden erwartet werden, dass er bei anhaltender wirtschaftlicher Leistungsunfähigkeit unabhängig von den Gründen seiner wirtschaftlichen Schwierigkeiten seinen Gewerbebetrieb einstellt; dies ist nur dann abweichend zu beurteilen, wenn der Gewerbetreibende zahlungswillig ist und trotz seiner Schulden nach einem sinnvollen und erfolgversprechenden Sanierungskonzept arbeitet (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Februar 1982 - 1 C 146.80 -, BVerwGE 65, 1; Beschluss vom 16. Februar 1998 - 1 B 26.98 -, Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 69).
  • BVerwG, 16.02.1998 - 1 B 26.98

    Begriff der grundsätzlichen Bedeutung im Zusammenhang mit einer

    Auszug aus VG Oldenburg, 11.10.2004 - 12 B 3858/04
    Im Interesse eines ordnungsgemäßen und redlichen Wirtschaftsverkehrs muss von einem Gewerbetreibenden erwartet werden, dass er bei anhaltender wirtschaftlicher Leistungsunfähigkeit unabhängig von den Gründen seiner wirtschaftlichen Schwierigkeiten seinen Gewerbebetrieb einstellt; dies ist nur dann abweichend zu beurteilen, wenn der Gewerbetreibende zahlungswillig ist und trotz seiner Schulden nach einem sinnvollen und erfolgversprechenden Sanierungskonzept arbeitet (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Februar 1982 - 1 C 146.80 -, BVerwGE 65, 1; Beschluss vom 16. Februar 1998 - 1 B 26.98 -, Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 69).
  • BVerwG, 30.09.1998 - 1 B 100.98

    Gewerberecht - Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit bei Nichtzahlung von Steuern

    Auszug aus VG Oldenburg, 11.10.2004 - 12 B 3858/04
    Ist die Vollziehung ausgesetzt worden (§ 361 AO, § 69 FGO), so braucht der Steuerpflichtige die festgesetzte Steuer noch nicht zu entrichten (BVerwG, Beschluss vom 30. September 1998 - 1 B 100.98 -, GewArch 1999, 31).
  • BVerwG, 11.12.1996 - 1 B 250.96

    Gewerberecht - Gewerbeuntersagung bei steuerlicher Unzuverlässigkeit

    Auszug aus VG Oldenburg, 11.10.2004 - 12 B 3858/04
    Auch die Zeitdauer, während derer der Gewerbetreibende seinen steuerlichen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist, ist von Bedeutung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Dezember 1996 - 1 B 250.96 -, Buchholz 451.20, § 35 GewO Nr. 65 = GewArch 1999, 72 und Beschluss vom 9. April 1997 - 1 B 81.97 -, Buchholz 451.20, § 35 GewO Nr. 67 = GewArch 1999, 72).
  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 17.79

    Gewerberecht - Untersagung - Anfechtung - Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit

    Auszug aus VG Oldenburg, 11.10.2004 - 12 B 3858/04
    Die erweiterte Gewerbeuntersagung ist bereits dann als erforderlich anzusehen, wenn keine besonderen Umstände vorliegen, die es ausschließen, dass der Gewerbetreibende das andere Gewerbe in Zukunft ausübt (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Februar 1982 - 1 C 17.79 -, BVerwGE 65, 9).
  • BVerwG, 12.01.1996 - 1 B 177.95

    Gewerberecht: Gewerbeuntersagung wegen aus Steuerrückständen hergeleiteter

    Auszug aus VG Oldenburg, 11.10.2004 - 12 B 3858/04
    Dabei fallen solche Steuern unter den Begriff der "Steuerrückstände", die der Steuerpflichtige noch nicht gezahlt hat, obwohl er sie von Rechts wegen bereits hätte entrichten müssen (BVerwG, Beschluss vom 12. Januar 1996 - 1 B 177.95 -, Buchholz 451.20 § 35 Nr. 62).
  • BVerwG, 09.04.1997 - 1 B 81.97

    Gewerberecht - Begriff der Unzuverlässigkeit infolge steuerlicher

    Auszug aus VG Oldenburg, 11.10.2004 - 12 B 3858/04
    Auch die Zeitdauer, während derer der Gewerbetreibende seinen steuerlichen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist, ist von Bedeutung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Dezember 1996 - 1 B 250.96 -, Buchholz 451.20, § 35 GewO Nr. 65 = GewArch 1999, 72 und Beschluss vom 9. April 1997 - 1 B 81.97 -, Buchholz 451.20, § 35 GewO Nr. 67 = GewArch 1999, 72).
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