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   VG Schleswig, 18.08.2020 - 12 B 45/20   

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https://dejure.org/2020,26573
VG Schleswig, 18.08.2020 - 12 B 45/20 (https://dejure.org/2020,26573)
VG Schleswig, Entscheidung vom 18.08.2020 - 12 B 45/20 (https://dejure.org/2020,26573)
VG Schleswig, Entscheidung vom 18. August 2020 - 12 B 45/20 (https://dejure.org/2020,26573)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)

    Verwaltungsgericht Schleswig entscheidet über Eilanträge von beamteten Lehrerinnen und Lehrern mit dem Ziel der Befreiung vom Präsenzunterricht

  • lto.de (Kurzinformation)

    Lehrer-Anträge auf Befreiung vom Präsenzunterricht abgelehnt: Kein Anspruch von Lehrern auf Nullrisiko-Situation an Schulen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Eilanträge von beamteten Lehrerinnen und Lehrern mit dem Ziel der Befreiung vom ...

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Zugehörigkeit zu Risikogruppe reicht nicht, um Lehrer vom Präsenzunterricht zu befreien

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Keine Befreiung vom Präsenzunterricht für Lehrer

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Coronavirus: Beamtete Lehrerinnen und Lehrer haben nur bei Unzumutbarkeit der getroffenen Schutzmaßnahmen Anspruch auf Befreiung vom Präsenzunterricht - Jeder Einzelfall muss gesondert geprüft werden

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 13.09.1984 - 2 C 33.82

    Anspruch eines Beamten auf Schutz seiner Gesundheit durch "fremden" Tabakrauch in

    Auszug aus VG Schleswig, 18.08.2020 - 12 B 45/20
    Der Beamte hat kraft der Fürsorgepflicht des Dienstherrn Anspruch auf Schutz nicht nur vor sicheren, sondern schon vor ernstlich möglichen Beeinträchtigungen seiner Gesundheit durch Einwirkungen am Arbeitsplatz (BVerwG, Urteil vom 13.09.1984 - 2 C 33/82 - juris Rn. 18).

    Die Auswahl zwischen mehreren möglichen Mitteln zur Abhilfe liegt allerdings im pflichtgemäßen Ermessen des Dienstherrn (BVerwG, Urteil vom 13.09.1984 a.a.O. Rn.19).

  • BVerwG, 24.01.2013 - 5 C 12.12

    Alimentation; Alimentationsgrundsatz; Arbeitszimmer; häusliches Arbeitszimmer;

    Auszug aus VG Schleswig, 18.08.2020 - 12 B 45/20
    Von der Fürsorgepflicht ist auch die Pflicht des Dienstherrn umfasst, für die Ausübung des Amtes angemessene Arbeitsbedingungen zu schaffen (BVerwG, Urteil vom 24. Januar 2013 - 5 C 12/12 - juris Rn. 24 ff. m.w.N.).
  • VGH Hessen, 14.05.2020 - 1 B 1308/20

    Grundschullehrerin darf während der Corona-Pandemie zum Präsenzunterricht

    Auszug aus VG Schleswig, 18.08.2020 - 12 B 45/20
    Ein Recht zur Verweigerung (bzw. Befreiung von) der Arbeits- oder Dienstleistung besteht nur, wenn diese bei Nichteinhaltung der Schutzvorschriften unzumutbar ist (VGH Kassel, Beschluss vom 14.05.2020 - 1 B 1308/20 - juris Rn.10 m.w.N.).
  • VG Karlsruhe, 29.09.2023 - 14 K 2292/21

    Feststellung des Verlustes der Dienstbezüge für nicht in Präsenz geleistete

    Lehrer sind grundsätzlich während der Zeit ihrer festgesetzten Unterrichtsstunden als sog. Pflichtstunden sowie während weiterer anlassbezogener Dienstpflichten (z.B. Teilnahme an Klassenkonferenzen, Gespräch mit Eltern, Pausenaufsicht etc.) zur Anwesenheit in der Schule verpflichtet (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.6.2016 - 2 C 24.14 - juris Rn. 19; Rn. 12; VGH Hessen, Beschluss vom 14.5.2020 - 1 B 1308/20 - juris Rn. 12; VG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 18.8.2020 - 12 B 45/20 Rn. 13).

    Ein Recht zur Verweigerung der Arbeits- oder Dienstleistung besteht nur dann, wenn diese bei Nichteinhaltung der Schutzvorschriften unzumutbar ist (vgl. VGH Hessen, Beschluss vom 14.5.2020 - 1 B 1308/20 - juris Rn. 10; VG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 18.8.2020 - 12 B 45/20 - juris Rn. 11).

    (2) Entsprechend dem für Beamte unmittelbar anwendbaren Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), vgl. § 2 Abs. 2 Nr. 4 ArbSchG, welches durch die Regelungen der Arbeitsstättenverordnung noch näher konkretisiert wird, ist der Dienstherr verpflichtet, die Arbeit so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst geringgehalten wird, § 4 Nr. 1 ArbSchG, und spezielle Gefahren für besonders schutzbedürftige Beschäftigungsgruppen zu berücksichtigen, § 4 Nr. 6 ArbSchG, (vgl. VGH Hessen, Beschluss vom 14.5.2020 - 1 B 1308/20 - juris Rn. 10; VG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 18.8.2020 - 12 B 45/20 - juris Rn. 11).

    Der Regelbetrieb einer Schule erfolgt jedoch grundsätzlich durch Präsenzunterricht vor Ort (vgl. zur Dienstpflicht vor Ort auch BVerwG, Urteil vom 23.6.2016 - 2 C 24.14 - juris Rn. 19; Rn. 12; VGH Hessen, Beschluss vom 14.5.2020 - 1 B 1308/20 - juris Rn. 12; VG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 18.8.2020 - 12 B 45/20 Rn. 13).

    Einen allumfassenden Gesundheitsschutz während einer pandemischen Lage gibt es nicht und ein solcher kann vom Dienstherrn auch nicht verlangt werden (vgl. VG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 18.8.2020 - 12 B 45/20 - juris Rn. 25; Baßlsperger, in: Birnbaum, Bildungsrecht in der Corona-Krise, 2021, § 6 Rn. 35).

    Auch ist zu berücksichtigen, dass es sich bei Schulen um Gemeinschaftseinrichtungen im Sinne des Infektionsschutzgesetzes (§ 33 Nr. 3 IfSG) handelt, bei denen bereits eine allgemeine Infektionsgefährdung in Bezug auf sämtliche Infektionserkrankungen besteht (vgl. VG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 18.8.2020 - 12 B 45/20 - juris Rn. Rn. 25).

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