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   OVG Berlin-Brandenburg, 06.10.2008 - 12 B 68.07   

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OVG Berlin-Brandenburg, 06.10.2008 - 12 B 68.07 (https://dejure.org/2008,18991)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06.10.2008 - 12 B 68.07 (https://dejure.org/2008,18991)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06. Oktober 2008 - 12 B 68.07 (https://dejure.org/2008,18991)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung des Art. 7 S. 2 des Beschlusses Nr. 1/80 des Assoziationsrats EWG-Türkei (ARB 1/80)über die Entwicklung der Assoziation in Bezug auf das Entstehen des Rechts auf Zugang zum Arbeitsmarkt und das entsprechende Aufenthaltsrecht nach Abschluss einer ...

  • Judicialis

    ARB 1/80 Art. 7 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ARB 1/80 Art. 6 Abs. 1; ARB 1/80 Art. 7 S. 2
    Auslegung des Art. 7 S. 2 des Beschlusses Nr. 1/80 des Assoziationsrats EWG-Türkei (ARB 1/80)über die Entwicklung der Assoziation in Bezug auf das Entstehen des Rechts auf Zugang zum Arbeitsmarkt und das entsprechende Aufenthaltsrecht nach Abschluss einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 16.02.2006 - C-502/04

    Torun - Assoziation EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Artikel 7

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.10.2008 - 12 B 68.07
    Sie kann nur in den Fällen des Art. 14 ARB 1/80 und bei Verlassen des Aufnahmestaates für einen nicht unerheblichen Zeitraum ohne berechtigte Gründe verloren werden (EuGH, Urteil vom 16. Februar 2006 - Rs. C-502/04 [Torun] - DVBl. 2006, 567).

    In der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist geklärt, dass sich auch volljährige Kinder, deren Eltern - wie hier - jahrelang als Arbeitnehmer im Bundesgebiet beschäftigt waren, auf Art. 7 Satz 2 ARB 1/80 berufen können (Urteil vom 16. Februar 2006, a.a.O., Rn. 27).

  • EuGH, 19.11.1998 - C-210/97

    Akman

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.10.2008 - 12 B 68.07
    a) In der Entscheidung in der Rechtssache Akman (Urteil vom 19. November 1998 - C-210/97 - InfAuslR 1999, 3) hat der Europäische Gerichtshof klargestellt, dass Art. 7 Satz 2 ARB 1/80 das einem Kind eines türkischen Arbeitnehmers eingeräumte Recht, sich im Aufnahmemitgliedstaat auf jedes Stellenangebot zu bewerben, (nur) von zwei Voraussetzungen abhängig macht: Zum einen muss das Kind des betreffenden Arbeitnehmers im fraglichen Mitgliedstaat eine Berufsausbildung abgeschlossen haben, zum anderen ist erforderlich, dass zumindest ein Elternteil in diesem Staat seit mindestens drei Jahren ordnungsgemäß beschäftigt war (Rn. 25).

    Ebenso ist geklärt, dass grundsätzlich auch Hochschulstudiengänge die Voraussetzungen einer Berufsausbildung erfüllen (BVerwGE, Urteil vom 12. Dezember 1995, BVerwGE 100, 130 m.w.N.) und dass das aus Art. 7 Satz 2 ARB 1/80 abgeleitete Beschäftigungs- und Aufenthaltsrecht nicht der Familienzusammenführung dient und unabhängig von dem Grund ist, aus dem ursprünglich die Einreise- und Aufenthaltsgenehmigung erteilt wurde (EuGH, Urteil vom 3. Oktober 1994 - Rs. C-355/93 [Eroglu] - InfAuslR 1994, 385 Rn. 22; Urteil vom 19. November 1998, a.a.O., Rn. 37).

  • BVerwG, 12.12.1995 - 1 C 35.94

    Ausländerrecht: Aufenthaltsrechtlicher Anspruch der Kinder türkischer

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.10.2008 - 12 B 68.07
    Ebenso ist geklärt, dass grundsätzlich auch Hochschulstudiengänge die Voraussetzungen einer Berufsausbildung erfüllen (BVerwGE, Urteil vom 12. Dezember 1995, BVerwGE 100, 130 m.w.N.) und dass das aus Art. 7 Satz 2 ARB 1/80 abgeleitete Beschäftigungs- und Aufenthaltsrecht nicht der Familienzusammenführung dient und unabhängig von dem Grund ist, aus dem ursprünglich die Einreise- und Aufenthaltsgenehmigung erteilt wurde (EuGH, Urteil vom 3. Oktober 1994 - Rs. C-355/93 [Eroglu] - InfAuslR 1994, 385 Rn. 22; Urteil vom 19. November 1998, a.a.O., Rn. 37).
  • EuGH, 18.07.2007 - C-325/05

    Derin - Assoziierung EWG-Türkei - Art. 59 des Zusatzprotokolls - Art. 6, 7 und 14

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.10.2008 - 12 B 68.07
    Soweit es um die Rechtsstellung türkischer Arbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen auf dem Gebiet der Freizügigkeit geht, ist mithin die Rechtsstellung der Kinder von türkischen Arbeitnehmern nach dem Beschluss Nr. 1/80 und die Rechtsstellung der Kinder von Unionsbürgern zu vergleichen (vgl. EuGH, Urteil vom 18. Juli 2007 - Rs. C-325/05 [Derin] - NVwZ 2007, 1393).
  • EuGH, 07.07.2005 - C-373/03

    Aydinli - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.10.2008 - 12 B 68.07
    Für den Erwerb der Rechte aus Art. 7 Satz 1 ARB 1/80 ist in der Rechtsprechung des EuGH geklärt, dass für einen bestimmten Zeitraum ein Bezug zwischen dem Aufenthalt des Familienangehörigen und dem Aufenthalt des stammberechtigten türkischen Arbeitnehmers erforderlich ist (EuGH, Urteil vom 7. Juli 2005 - Rs. C-373/03 [Aydinli] - NVwZ 2005, 1292 Rn. 24 m.w.N.).
  • EuGH, 11.12.2007 - C-291/05

    Eind - Freizügigkeit - Arbeitnehmer - Aufenthaltsrecht eines Familienangehörigen,

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.10.2008 - 12 B 68.07
    Das den Familienangehörigen in Art. 10 und 11 der Verordnung 1612/68 eingeräumte Aufenthalts- und Beschäftigungsrecht diente vielmehr dem Wanderarbeitnehmer und begründete kein originäres Freizügigkeitsrecht (EuGH, Urteil vom 11. Dezember 2007 - Rs. C-291/05 [Eind] - NVwZ 2008, 402).
  • EuGH, 05.10.1994 - C-355/93

    Eroglu / Land Baden-Württemberg

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.10.2008 - 12 B 68.07
    Ebenso ist geklärt, dass grundsätzlich auch Hochschulstudiengänge die Voraussetzungen einer Berufsausbildung erfüllen (BVerwGE, Urteil vom 12. Dezember 1995, BVerwGE 100, 130 m.w.N.) und dass das aus Art. 7 Satz 2 ARB 1/80 abgeleitete Beschäftigungs- und Aufenthaltsrecht nicht der Familienzusammenführung dient und unabhängig von dem Grund ist, aus dem ursprünglich die Einreise- und Aufenthaltsgenehmigung erteilt wurde (EuGH, Urteil vom 3. Oktober 1994 - Rs. C-355/93 [Eroglu] - InfAuslR 1994, 385 Rn. 22; Urteil vom 19. November 1998, a.a.O., Rn. 37).
  • EuGH, 11.11.2004 - C-467/02

    Cetinkaya - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.10.2008 - 12 B 68.07
    Erst wenn diese Voraussetzung erfüllt ist, ist der nachträgliche Verlust der Rechtsstellung des türkischen Arbeitnehmers - etwa durch Ausscheiden aus dem Arbeitsmarkt oder Wegzug ins Ausland - für die Ausübung der dem Familienangehörigen zustehenden Rechte unerheblich (EuGH, Urteil vom 11. November 2004 - Rs. C-467/02 [Cetinkaya] - InfAuslR 2005, 13 Rn. 32).
  • EuGH, 07.07.2005 - C-374/03

    Gürol - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Artikel 9 des Beschlusses Nr. 1/80 des

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.10.2008 - 12 B 68.07
    Voraussetzung ist aber, dass die familiäre Gemeinschaft von Eltern und Kindern weiterhin im Aufnahmestaat gelebt wird (vgl. EuGH, Urteil vom 7. Juli 2005 - Rs. C-374/03 [Gürol] - NVwZ-RR 2005, 854 Rn. 29 ff.).
  • EuGH, 17.09.2002 - C-413/99

    Baumbast und R

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.10.2008 - 12 B 68.07
    Auch die Entscheidung des Gerichtshofs in der Rechtssache Baumbast (Urteil vom 17. September 2002 - C-413/99 - InfAuslR 2002, 463) betraf einen Fall, in dem jedenfalls bei Beginn der (Schul-)Ausbildung ein gemeinsamer Aufenthalt der Kinder mit dem freizügigkeitsberechtigten Unionsbürger bestand.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2016 - L 4 R 485/16

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit; Beweislast für das Vorliegen von

    Diese enthalten diverse Anträge des Klägers auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) ab 01.04.2005, die insbesondere wegen Zweifeln an der Hilfebedürftigkeit aufgrund unklaren Einkommens der Ehefrau bzw. mangels vorigen Antrags beim Jobcenter, abschlägig beschieden wurden (vgl. z.B. SG Düsseldorf Beschl. v. 11.04.2007 - S 29 AS 84/07 ER und hierzu LSG NRW Beschl. v. 15.05.2007 - L 12 B 68/07 AS ER sowie insb. SG Düsseldorf Gerichtsbescheid vom 23.04.2013 - S 40 AS 3813/12).
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