Rechtsprechung
VG Hannover, 28.02.2019 - 12 B 6923/18 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
1 Abs 1 S 1 Nr 5 UmwRG; § 2 Abs 1 UmwRG; § 3a aF UVPG; 3c aF UVPG; § 6 UmwRG; § 74 Abs 1 UVPG; § 1 Abs 1 S 1 Buchst a UmwRG; Art 9 Abs 3 AarhusAbk
Absoluter Verfahrensfehler; erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen; Klagebegründungsfrist; Nebenbestimmung; Prüftiefe; UVP-Vorprüfung; verfahrenslenkende Funktion; Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (14)
- BVerwG, 20.08.2008 - 4 C 11.07
Intensivtierhaltung; Putenmaststall; Umweltverträglichkeitsprüfung; Vorprüfung; …
Auszug aus VG Hannover, 28.02.2019 - 12 B 6923/18
Entsprechend ihrer verfahrenslenkenden Funktion muss sich die Vorprüfung in ihrer Prüftiefe jedoch auf eine überschlägige Vorausschau beschränken, die die eigentliche Umweltverträglichkeitsprüfung nicht vorwegnehmen darf (vgl. BVerwG, Urt. vom 20.08.2008 - 4 C 11.07 - juris, Rdnr. 35).Dahingestellt bleiben kann, ob die somit fehlerhafte Vorprüfung des Einzelfalls nachgeholt werden kann, was grundsätzlich bis zum Abschluss der letzten Tatsacheninstanz möglich ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.08.2008 - 4 C 11.07 -, juris Rdnr. 25).
- OVG Niedersachsen, 09.11.2016 - 13 LC 71/14
Dokumentation; Nachvollziehbarkeit; Umweltverträglichkeitsprüfung; …
Auszug aus VG Hannover, 28.02.2019 - 12 B 6923/18
Hierzu zählen auch vom Vorhabenträger eingeholte Fachgutachten, die gegebenenfalls durch zusätzliche Ermittlungen der Genehmigungsbehörde ergänzt werden können (…vgl. VGH Ba-Wü, Beschl. v. 22.12.2017 - 8 S 902/17 -, juris Rdnr. 4; Nds. OVG, Urt. v. 09.11.2016 - 13 LC 71/14 -, juris Rdnr. 46).Diese Sicherung würde ausgeschaltet, wenn im Rahmen der Vorprüfung mit einer der Umweltverträglichkeitsprüfung vergleichbaren Prüftiefe "durchermittelt" würde, sei es, dass die Genehmigungs- oder Planfeststellungsbehörde selbst Gutachten mit einer auf die Sachentscheidung zugeschnittenen Prüftiefe einholte, sei es, dass sie zur Beurteilung auf entsprechende vom Vorhabenträger beschaffte Gutachten zurückgriffe (Nds. OVG, Urt. v. 09.11.2016 - 13 LC 71/14 - juris Rdnr. 46).
- VG Hannover, 28.10.2021 - 12 A 6814/17
Auszug aus VG Hannover, 28.02.2019 - 12 B 6923/18
Die aufschiebende Wirkung der unter dem Aktenzeichen 12 A 6814/17 geführten Klage des Antragstellers gegen die der Firma G. erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung vom 30.12.2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 22.06.2017, der Nachtragsgenehmigung vom 28.05.2018 und der Änderungsgenehmigung vom 25.07.2018 wird wiederhergestellt.die aufschiebende Wirkung seiner unter dem Aktenzeichen 12 A 6814/17 anhängigen Klage gegen die der ehemaligen Betreiberin, der Firma H., erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung vom 30.12.2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 22.06.2017, der Nachtragsgenehmigung vom 28.05.2018 und der Änderungsgenehmigung vom 25.07.2018 wiederherzustellen.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2015 - 8 A 959/10
Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur wesentlichen Änderung …
Auszug aus VG Hannover, 28.02.2019 - 12 B 6923/18
Die Notwendigkeit, diese Auswirkungen nach § 12 UVPG a. F. zu berücksichtigen, findet dann in diesen Nebenbestimmungen Ausdruck (OVG NRW, Urt. v. 25.02.2015 - 8 A 959/10 -, juris Rdnr. 172). - VGH Hessen, 03.11.2015 - 9 B 1051/15
Wann sind Windenergieanlagen UVP-pflichtig?
Auszug aus VG Hannover, 28.02.2019 - 12 B 6923/18
Die Verfahrensweise des Antragsgegners lässt sich - entgegen der Auffassung der Beigeladenen - auch nicht mit der Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschl. v. 03.11.2015 - 9 B 1051/15, 9 E 1161/15 -, juris Rdnr. 42) rechtfertigen. - OVG Niedersachsen, 26.10.2016 - 12 ME 58/16
Antragsbefugnis; immissionsschutzrechtliche Genehmigung; Interessenabwägung; …
Auszug aus VG Hannover, 28.02.2019 - 12 B 6923/18
Angesichts der nicht unbeträchtlichen Auswirkungen der begehrten Entscheidung auf die vertretenen Interessen erachtet die Kammer für das Klageverfahren einen Streitwert am oberen Rand des nach dem Streitwertkatalog in der Hauptsache regelmäßig zwischen 15.000,- und 30.000,- Euro festzusetzenden Streitwerts für interessengerecht (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 26.10.2016 - 12 ME 58/16 -, juris Rdnr. 49). - VGH Bayern, 20.12.2016 - 22 AS 16.2421
Drittanfechtung einer Genehmigung für Windkraftanlagen - Anordnung der Fortdauer …
Auszug aus VG Hannover, 28.02.2019 - 12 B 6923/18
Die von der Behörde einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung beigefügten umweltbezogenen Nebenbestimmungen können aber ein Indiz dafür sein, dass das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann (vgl. Bayer. VGH, Beschl. v. 20.12.2016 - 22 AS 16.2421 -, juris Rdnr. 34). - BVerwG, 10.10.2017 - 7 B 5.17
Wasserrechtliche Bewilligung zur Grundwasserentnahme
Auszug aus VG Hannover, 28.02.2019 - 12 B 6923/18
Darüber hinaus ist die Größe des Vorhabens lediglich ein weiteres bei der Vorprüfung zu berücksichtigendes Kriterium, das die Behörde nicht ihrer Verpflichtung enthebt, die Vorprüfung anhand des materiell-rechtlichen Maßstabes des § 3c Satz 1 UVPG a.F. durchzuführen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.10.2017 - 7 B 5/17 -, juris Rdnr. 10). - OVG Sachsen, 27.03.2018 - 4 B 185/17
Windkraftanlage; Repowering; Landschaftsschutzgebiet, ; Vorranggebiet …
Auszug aus VG Hannover, 28.02.2019 - 12 B 6923/18
In solchen Fällen ist das Beifügen von Auflagen und Nebenbestimmungen regelmäßig zur Sicherung der Genehmigungsvoraussetzungen des § 6 BImSchG notwendig, so dass aus ihrer Existenz allein keine Rückschlüsse auf die Erforderlichkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung gezogen werden können (vgl. Sächs. OVG, Beschl. v. 07.03.2018 - 4 B 185/17 -, juris Rdnr. 20). - BVerwG, 15.09.1999 - 11 A 22.98
Klagebegründungsfrist; Verzögerung des Rechtsstreits; Fluglärm; …
Auszug aus VG Hannover, 28.02.2019 - 12 B 6923/18
Zu ihrer - allein in den Verantwortungsbereich des Gerichts fallenden - Beantwortung (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.09.1999 - 11 A 22/98 -, juris Rdnr. 17) bedurfte es auch keiner tatsächlichen Aufklärungsmaßnahmen des Gerichts, die zu einer Verzögerung des Rechtsstreits hätten führen können. - OVG Nordrhein-Westfalen, 18.05.2017 - 8 A 870/15
Genehmigungen für Windenergieanlagen in Preußisch Oldendorf aufgehoben
- VGH Baden-Württemberg, 22.12.2017 - 8 S 902/17
UVP-Pflicht bei Errichtung von Windenergieanlagen im Verbreitungsgebiet des …
- VG Hannover, 27.06.2018 - 12 B 10379/17
Absoluter Verfahrensfehler; erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen; …
- VGH Baden-Württemberg, 20.11.2018 - 5 S 2138/16
Einheitliches Planfeststellungsverfahren des Eisenbahn-Bundesamtes; …
- VG Sigmaringen, 27.03.2020 - 5 K 3036/19
Eilantrag eines Umweltverbands gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung für …
Der Umstand, dass die hier angefochtene Genehmigung bereits eine solche im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 a) UmwRG ist, steht ihrer Einordnung auch unter § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 UmwRG nicht entgegen (BVerwG, Urteil vom 26.09.2019 - 7 C 5.18 -, juris; Urteil vom 19.12.2019 - 7 C 28.18 -, juris); die Formulierung, "durch die andere als in den Nummern 1 bis 2b genannte Vorhaben ... zugelassen werden", schließt das nicht aus (so aber - abstellend auf ein nach dem Wortlaut gewolltes Exklusivitätsverhältnis - VG Hannover, Beschluss vom 28.02.2019 - 12 B 6923/18 -, juris;… Schieferdecker, in: Hoppe/Beckmann/Kment, UVPG, 5. Aufl., § 1 UmwRG, Rn. 66).Mit Blick auf die vorstehenden Ausführungen bedarf es auch keines weiteren Eingehens auf die Frage, ob und unter welchen Umständen das ggf. absehbare Erfordernis umweltschützender Nebenbestimmungen zu einer Zulassungsentscheidung - wie sie hier letztlich der angefochtenen Genehmigung beigefügt wurden - oder die Erforderlichkeit von Ausgleichs-, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen (etwa beim Biotopschutz) zur Annahme erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen und zu einer UVP-Plicht führen können oder müssen (vgl. hierzu etwa VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.11.2018 - 5 S 2138/16 -, juris; Beschluss vom 13.02.2018 - 5 S 1659/17 -, UPR 2019, 26; OVG NRW, Urteil vom 25.02.2015 - 8 A 959/10 -, juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 23.06.2017 - 1 Bs 14/17 -, NuR 2018, 118; VG Leipzig, Beschluss vom 26.04.2017 - 1 L 1117/16 -, juris; VG Hannover, Beschluss vom 27.06.2018 - 12 B 10379/17 -, juris; Beschluss vom 28.02.2019 - 12 B 6923/18 -, juris).
- VG Hannover, 28.10.2021 - 12 A 6814/17
Feldlerche; Mäusebussard; Rasteranalyse; Rotmilan; vertiefte Raumnutzungsanalyse
Mit Beschluss vom 28.02.2019 - 12 B 6923/18 - stellte die erkennende Kammer die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung vom 30.12.2016 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 22.06.2017, der Nachtragsgenehmigung vom 28.05.2018 und der Änderungsgenehmigung vom 25.07.2018 (erneut) wieder her: Die angefochtene Genehmigung leide voraussichtlich an einem absoluten Verfahrensfehler nach § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UmwRG.Daraufhin änderte die erkennende Kammer mit Beschluss vom 28.08.2020 - 12 B 6923/18 - ihren Beschluss vom 28.02.2019 dahingehend ab, dass der Antrag des Klägers, die aufschiebende Wirkung der Klage wiederherzustellen, abgelehnt wurde.
- OVG Niedersachsen, 26.11.2019 - 12 ME 197/19
Abänderungsverfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO (hier: Beschwerde)
Dem letztgenannten Antrag hat das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 28. Februar 2019 (12 B 6923/18) entsprochen und die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragsgegners wiederhergestellt.
Rechtsprechung
VG Hannover, 23.10.2019 - 12 B 6923/18 |