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VG Oldenburg, 13.04.2004 - 12 B 879/04 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Widerruf einer Bewachungsgewerbeerlaubnis und Gewerbeuntersagung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 15 Abs 2 S 1 GewO; § 34a GewO; § 35 Abs 1 S 1 GewO; § 35 Abs 1 S 2 GewO; § 49 Abs 2 S 1 Nr 3 VwVfG
Bewachungsgewerbe; Gewerbetreibender; Gewerbeuntersagung; Steuerrückstand; Unzuverlässigkeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 17.79
Gewerberecht - Untersagung - Anfechtung - Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit …
Auszug aus VG Oldenburg, 13.04.2004 - 12 B 879/04
Die erweiterte Gewerbeuntersagung ist bereits dann als erforderlich anzusehen, wenn keine besonderen Umstände vorliegen, die es ausschließen, dass der Gewerbetreibende das andere Gewerbe in Zukunft ausübt (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Februar 1982 - 1 C 17.79 -, BVerwGE 65, 9, 11). - BVerwG, 11.12.1996 - 1 B 250.96
Gewerberecht - Gewerbeuntersagung bei steuerlicher Unzuverlässigkeit
Auszug aus VG Oldenburg, 13.04.2004 - 12 B 879/04
Auch die Zeitdauer, während derer der Gewerbetreibende seinen steuerlichen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist, ist von Bedeutung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Dezember 1996 - 1 B 250.96 -, Buchholz 451.20, § 35 GewO Nr. 65 und Beschluss vom 9. April 1997 - 1 B 81.97 -, Buchholz 451.20, § 35 GewO Nr. 67). - BVerwG, 30.09.1998 - 1 B 100.98
Gewerberecht - Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit bei Nichtzahlung von Steuern
Auszug aus VG Oldenburg, 13.04.2004 - 12 B 879/04
Erst dann, wenn die Vollziehung ausgesetzt worden ist (§ 261 AO, § 69 FGO), braucht der Steuerpflichtige die festgesetzte Steuer noch nicht zu entrichten (BVerwG, Beschluss vom 30. September 1998 - 1 B 100.98 -, GewArch 1999, 31).
- BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 146.80
Stukkateur - § 113 Abs. 1 VwGO, für die Sachentscheidung ist grds. die Sach- und …
Auszug aus VG Oldenburg, 13.04.2004 - 12 B 879/04
Im Interesse eines ordnungsgemäßen und redlichen Wirtschaftverkehrs muss von einem Gewerbetreibenden erwartet werden, dass er bei anhaltender wirtschaftlicher Leistungsunfähigkeit unabhängig von den Gründen seiner wirtschaftlichen Schwierigkeiten seinen Gewerbebetrieb einstellt; dies ist nur dann abweichend zu beurteilen, wenn der Gewerbetreibende zahlungswillig ist und trotz seiner Schulden nach einem sinnvollen und erfolgversprechenden Sanierungskonzept arbeitet (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Februar 1982 - 1 C 146.80 -, BVerwGE 65, 1, 5;… Marcks in: Landmann/Rohmer, GewO, Bd. 1, Stand: Februar 2000, § 35 Rdnr. 30 mit weiteren Nachweisen). - VGH Baden-Württemberg, 02.10.1985 - 14 S 2058/85
Untersagung der Weiterführung eines Gaststättenbetriebs: Begründungsanforderungen
Auszug aus VG Oldenburg, 13.04.2004 - 12 B 879/04
In diesen Fällen kann die Untersagungs- und Schließungsverfügung nach § 15 Abs. 2 S. 1 GewO zugleich mit dem Widerruf einer Erlaubnis erlassen werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 2. Oktober 1985 - 14 S 2058/85 -, GewArch 1987, 34;… Heß, in: Friauf, Gewerbeordnung, § 15 Rdnr. 26 m.w.N.). - BVerwG, 09.04.1997 - 1 B 81.97
Gewerberecht - Begriff der Unzuverlässigkeit infolge steuerlicher …
Auszug aus VG Oldenburg, 13.04.2004 - 12 B 879/04
Auch die Zeitdauer, während derer der Gewerbetreibende seinen steuerlichen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist, ist von Bedeutung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Dezember 1996 - 1 B 250.96 -, Buchholz 451.20, § 35 GewO Nr. 65 und Beschluss vom 9. April 1997 - 1 B 81.97 -, Buchholz 451.20, § 35 GewO Nr. 67).