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   VGH Bayern, 16.05.1991 - 12 B 90.842   

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https://dejure.org/1991,25533
VGH Bayern, 16.05.1991 - 12 B 90.842 (https://dejure.org/1991,25533)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16.05.1991 - 12 B 90.842 (https://dejure.org/1991,25533)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16. Mai 1991 - 12 B 90.842 (https://dejure.org/1991,25533)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 13.01.1981 - 1 BvR 116/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aussagepflicht des Gemeinschuldners im

    Auszug aus VGH Bayern, 16.05.1991 - 12 B 90.842
    Die Auslegung führt auch nicht zu einem verfassungsrechtlich bedenklichen Selbstbelastungszwang (vgl. dazu BVerfGE 56, 37/50 f. [BVerfG 13.01.1981 - 1 BvR 116/77] ); denn nach § 9 Abs. 3 HeimG besteht hinsichtlich der Fragen, deren Beantwortung zu straf- oder ordnungswidrigkeitenrechtlicher Verfolgung führen kann, ein Auskunftsverweigerungsrecht.

    Denn bei der Festlegung einer Auskunftspflicht hat der Gesetzgeber auch zu regeln, ob diese Pflicht aus besonderen Gründen des Gemeinwohls unbeschränkt, also auch bei der Gefahr straf- oder ordnungswidrigkeitenrechtlicher Verfolgung aufgrund der Auskünfte, besteht (wobei dann allerdings im Ermittlungsverfahren ein Verwertungsverbot hinsichtlich der so erlangten Auskünfte zu bejahen wäre; vgl. BVerfGE 56, 37/50 f. [BVerfG 13.01.1981 - 1 BvR 116/77] ), oder ob - wie es in § 9 Abs. 3 HeimG geschehen ist - hinsichtlich einzelner Fragen ein Auskunftsverweigerungsrecht gegeben wird.

  • VGH Baden-Württemberg, 13.02.1985 - 5 S 1380/83

    Probebohrungen zur Grundwasserüberprüfung

    Auszug aus VGH Bayern, 16.05.1991 - 12 B 90.842
    Zwar ist es etwa im Wasser- oder im Abfallrecht anerkannt, daß die Behörden sicherheitsrechtliche Maßnahmen im Einzelfall treffen können, um zu ermitteln, ob überhaupt eine Gefahr besteht oder nicht (vgl. etwa zu Grundwasserpegeln VGH Baden-Württemberg DÖV 1985, 687; allgemein zum Gefahrerforschungseingriff vgl. BayVGH BayVBl 1986, 590/591 f.).
  • BVerwG, 29.08.1986 - 7 C 51.84

    Widerspruchsverfahren - Reformatio in peius - Abänderung zum Nachteil des

    Auszug aus VGH Bayern, 16.05.1991 - 12 B 90.842
    Das Bundesverwaltungsgericht hat den geschilderten Grundsatz mehrfach zu unterschiedlichen Fallgestaltungen bekräftigt (vgl. etwa BVerwGE 78, 3 [BVerwG 26.06.1987 - BVerwG 8 C 21.86] ; DVBl 1987, 238 [BVerwG 29.08.1986 - BVerwG 7 C 51.84] ; vgl. auch VGH Baden-Württemberg NVwZ 1990, 1085 f.).
  • BVerwG, 27.01.1982 - 8 C 12.81

    Prüfungsumfang bei fehlerhaft begründetem Erschließungsbeitragsbescheid und

    Auszug aus VGH Bayern, 16.05.1991 - 12 B 90.842
    Zwar wird die Zulässigkeit einer derartigen Umdeutung weitgehend dann anerkannt, wenn die anderweitige rechtliche Begründung oder das Zugrundelegen anderer Tatsachen nicht zu einer Wesensveränderung des angefochtenen Bescheides führt und der Bezugsgegenstand des Bescheides nicht ausgetauscht wird (vgl. etwa BVerwGE 64, 356/358 [BVerwG 27.01.1982 - 8 C 12/81] ; BayVGH BayVBl 1986, 178 und 1991, 245/246).
  • BVerwG, 21.10.1964 - V C 14.63

    Verfahrensvorschriften des SchwbG

    Auszug aus VGH Bayern, 16.05.1991 - 12 B 90.842
    Das Bundesverwaltungsgericht hat zu dieser Problematik u.a. folgendes ausgeführt (vgl. BVerwGE 19, 327/330 [BVerwG 21.10.1964 - V C 14.63] ):.
  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.1989 - 6 S 2694/88

    Anfechtungsklage - isolierte Aufhebung des Widerspruchsbescheids

    Auszug aus VGH Bayern, 16.05.1991 - 12 B 90.842
    Das Bundesverwaltungsgericht hat den geschilderten Grundsatz mehrfach zu unterschiedlichen Fallgestaltungen bekräftigt (vgl. etwa BVerwGE 78, 3 [BVerwG 26.06.1987 - BVerwG 8 C 21.86] ; DVBl 1987, 238 [BVerwG 29.08.1986 - BVerwG 7 C 51.84] ; vgl. auch VGH Baden-Württemberg NVwZ 1990, 1085 f.).
  • BVerwG, 16.12.1971 - I C 60.67

    Maßnahmen der Gefahrenabwehr

    Auszug aus VGH Bayern, 16.05.1991 - 12 B 90.842
    Es kann dahingestellt bleiben, ob im Rahmen des Gefahrerforschungseingriffs Ermittlungstätigkeiten wie etwa Ortseinsichten dann auf Art. 7 Abs. 2 LStVG gestützt werden können, wenn spezialgesetzliche Befugnisnormen, wie etwa das Heimgesetz , das Bundesseuchengesetz oder baurechtliche Regelungen, nicht eingreifen; denn die Durchführung von "Ermittlungs"-Maßnahmen zur Vorbereitung sicherheitsrechtlichen Einschreitens kann auch im Rahmen des Gefahrerforschungseingriffs die Behörde grundsätzlich nicht vom Pflichtigen verlangen; zulässig ist im allgemeinen nur die Duldung und Unterstützung der von der Behörde veranlaßten Untersuchungsmaßnahmen (vgl. Schink, DVBl 1986, 161/165 f.; Papier DVBl 1985, 873/875; hinsichtlich der Begrenzung der Maßnahme auf das zur "Gefahrenabwehr" Erforderliche vgl. auch BVerwGE 39, 190 [BVerwG 16.12.1971 - BVerwG I C 60.67] ).
  • VGH Bayern, 13.05.1986 - 20 CS 86.338

    Beseitigung der Folgen sog. Altlasten

    Auszug aus VGH Bayern, 16.05.1991 - 12 B 90.842
    Zwar ist es etwa im Wasser- oder im Abfallrecht anerkannt, daß die Behörden sicherheitsrechtliche Maßnahmen im Einzelfall treffen können, um zu ermitteln, ob überhaupt eine Gefahr besteht oder nicht (vgl. etwa zu Grundwasserpegeln VGH Baden-Württemberg DÖV 1985, 687; allgemein zum Gefahrerforschungseingriff vgl. BayVGH BayVBl 1986, 590/591 f.).
  • BVerwG, 26.06.1987 - 8 C 21.86

    Anfechtungsklage - Rechnung - Widerspruchsbescheid - Verwaltungsakt -

    Auszug aus VGH Bayern, 16.05.1991 - 12 B 90.842
    Das Bundesverwaltungsgericht hat den geschilderten Grundsatz mehrfach zu unterschiedlichen Fallgestaltungen bekräftigt (vgl. etwa BVerwGE 78, 3 [BVerwG 26.06.1987 - BVerwG 8 C 21.86] ; DVBl 1987, 238 [BVerwG 29.08.1986 - BVerwG 7 C 51.84] ; vgl. auch VGH Baden-Württemberg NVwZ 1990, 1085 f.).
  • BVerwG, 06.08.1982 - 7 B 67.82

    Rechtsgüterschutz als Maßstab für die Zumutbarkeit von Lärmimmissionen durch eine

    Auszug aus VGH Bayern, 16.05.1991 - 12 B 90.842
    § 52 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) oder des § 11 Abs. 4 des Abfallgesetzes - AbfG - (vgl. zu einer ähnlichen Problematik auch OLG Düsseldorf DÖV 1982, 906), greifen derartige Einwände nicht durch.
  • BVerwG, 20.06.1969 - VII C 166.66

    Sieg der Parkscheibe

  • VGH Baden-Württemberg, 12.09.2003 - 14 S 718/03

    Beurteilungszeitpunkt bei feststellendem VA; Dauerverwaltungsakt; Betreutes

    Denn das Auskunftsverlangen zielte nicht bloß darauf ab, die Ungewissheit über das Vorliegen eines Heims zu beseitigen (zur Auskunftspflicht insoweit vgl. BayVGH, Beschluss vom 16.05.1991 - 12 B 90.842 - juris; Kunz/Butz/Wiedemann, HeimG, 9. Aufl., § 1 Randnr. 9), sondern diente - als Maßnahme der Heimaufsicht - erkennbar dazu, in Anknüpfung an die vorangegangene Feststellung weitere Maßnahmen in die Wege zu leiten.
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