Weitere Entscheidung unten: ArbG Köln, 30.09.1997

Rechtsprechung
   ArbG Köln, 26.08.1997 - 12 BV 237/96   

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https://dejure.org/1997,26218
ArbG Köln, 26.08.1997 - 12 BV 237/96 (https://dejure.org/1997,26218)
ArbG Köln, Entscheidung vom 26.08.1997 - 12 BV 237/96 (https://dejure.org/1997,26218)
ArbG Köln, Entscheidung vom 26. August 1997 - 12 BV 237/96 (https://dejure.org/1997,26218)
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Wird zitiert von ... (3)

  • LAG Köln, 27.07.1998 - 3 TaBV 100/97

    Wirksamkeit eines Spruchs der Einigungsstelle; Übernahme von Betriebsteilen,

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  • LAG Köln, 15.08.2002 - 5 (3) Sa 617/02

    freiwillige Betriebsvereinbarung; Nachwirkung; Mitbestimmung, Gesetze,

    Das Arbeitsgericht hat dem Antrag des Betriebsrats im Hinblick auf die Betriebsvereinbarung Jahressonderzahlung lediglich zu Nr. 2.2 stattgegeben und im Übrigen den Antrag abgewiesen (Arbeitsgericht Köln vom 26.08.1997 - 12 BV 237/96).

    Darüber, dass die Betriebsvereinbarung vom 13.11.1996 hinsichtlich der LBO-Mitarbeiter andere und zum Teil geringere Jahressonderzahlungen vorsieht, als für die BO-Mitarbeiter, ist - wie die Beklagte zu Recht geltend macht - durch den Beschluss des Arbeitsgerichts vom 26.08.1997 - 12 BV 237/96 - rechtskräftig entschieden, weil insoweit der Antrag des Betriebsrats auf Feststellung, dass die Betriebsvereinbarung über die Jahressonderzahlung unwirksam ist, im Wesentlichen - bis auf die Ziffer 2.2 - zurückgewiesen worden ist, ohne dass vom Betriebsrat hiergegen Rechtsmittel eingelegt worden wären.

  • LAG Köln, 20.12.2002 - 4 (13) Sa 804/02

    Verpflichtung zu einer Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) ; Nachwirkung einer

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Rechtsprechung
   ArbG Köln, 30.09.1997 - 12 BV 237/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,20931
ArbG Köln, 30.09.1997 - 12 BV 237/96 (https://dejure.org/1997,20931)
ArbG Köln, Entscheidung vom 30.09.1997 - 12 BV 237/96 (https://dejure.org/1997,20931)
ArbG Köln, Entscheidung vom 30. September 1997 - 12 BV 237/96 (https://dejure.org/1997,20931)
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Wird zitiert von ...

  • BAG, 20.07.1999 - 1 ABR 66/98

    Unwirksame Regelung der Entgelthöhe durch Einigungsstelle

    Arbeitsgericht Köln - 12 BV 237/96 - Beschluß vom 30. September 1997.

    Auf die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats wird der Beschluß des Landesarbeitsgerichts Köln vom 27. Juli 1998 - 3 TaBV 100/97 - aufgehoben, soweit das Landesarbeitsgericht der Beschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluß des Arbeitsgerichts Köln vom 26. August 1997 - 12 BV 237/96 - stattgegeben hat.

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