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   VGH Bayern, 25.11.2002 - 12 C 02.2511   

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VGH Bayern, 25.11.2002 - 12 C 02.2511 (https://dejure.org/2002,61861)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25.11.2002 - 12 C 02.2511 (https://dejure.org/2002,61861)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25. November 2002 - 12 C 02.2511 (https://dejure.org/2002,61861)
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Wird zitiert von ... (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 04.01.2021 - 12 S 2067/20

    Ausschluss vom Wohngeld bei nachträglicher Bewilligung einer Transferleistung;

    Offenbleiben kann zudem, ob eine entsprechende Erklärung des Antragstellers spätestens während des Laufs der Rechtsmittelfrist erfolgen muss (vgl. zu dieser Problematik etwa Bayerischer VGH, Beschluss vom 25.11.2002 - 12 C 02.2511 -, juris Rn 11; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.02.2002 - 7 S 887/01 -, juris Rn. 4; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 04.03.2001 - 12 B 1962/00 -, juris Rn. 5 ff.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.04.2015 - 6 M 135.14

    Anspruch eines Elternteils gemäß § 18 Abs. 3 Sätze 3 und 4 SGB 8 auf Übernahme

    Dabei kann offen bleiben, ob das Verwaltungsgericht den Kläger hierzu auch mit Blick auf § 121 Abs. 5 ZPO vor Erlass des ablehnenden Beschlusses hätte anhören müssen und ob die Benennung eines Rechtsanwaltes noch während des Laufs der Rechtsbehelfsfrist erfolgen muss (vgl. ablehnend VGH München, Beschluss vom 25. November 2002 - 12 C 02.2511 -, juris Rn 11; VGH Mannheim a.a.O.; a.A. OVG Münster, Beschluss vom 4. März 2001 - 12 B 1962/00 -, NVwZ-RR 2001, 612, juris Rn. 5 ff.).
  • VGH Bayern, 22.02.2007 - 5 C 06.1826

    Einbürgerungszusicherung; Prozesskostenhilfe; Tod der antragstellenden Partei im

    Wurde - wie hier - ein vorangegangener Prozesskostenhilfeantrag mangels hinreichender Aussicht auf Erfolg formell rechtskräftig abgelehnt, ist eine neuerliche Antragstellung nämlich nur dann zulässig, wenn neue Tatsachen oder neu entstandene rechtliche Gesichtspunkte vorgebracht werden, die zu einer anderen Beurteilung der Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs führen können (BayVGH, B.v. 25.11.2002 - 12 C 02.2511, juris, m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 20.06.2016 - 4 PA 177/16

    Antrag, erneuter; Antrag, wiederholter; Beiordnung; Prozesskostenhilfe;

    Außerdem war der neuerliche Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe auch deshalb unzulässig, weil der Kläger zu dessen Begründung keine neuen Tatsachen oder neu entstandene rechtliche Gesichtspunkte vorgetragen hat, die das Verwaltungsgericht bei der ersten Entscheidung über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe noch nicht hatte berücksichtigen können und die deshalb zu einer anderen Beurteilung der Erfolgsaussicht der Klage hätten führen können (vgl. dazu Bay. VGH, Beschl. v. 25.11.2002 - 12 C 02.2511 - Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO-Kommentar, 74. Aufl. 2016, § 127 Rn. 102 f. - jeweils mit weiteren Nachweisen).
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