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   VGH Bayern, 10.04.2003 - 12 C 03.616   

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https://dejure.org/2003,23793
VGH Bayern, 10.04.2003 - 12 C 03.616 (https://dejure.org/2003,23793)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10.04.2003 - 12 C 03.616 (https://dejure.org/2003,23793)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10. April 2003 - 12 C 03.616 (https://dejure.org/2003,23793)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung des Gegenstandswerts; Anfechtung einer Überleitungsanzeige ; Privatrechtlicher Anspruch des Sozialhilfeempfängers; Gegenstandswertbeschwerde des Prozessbevollmächtigten ; Kostenerstattung im Beschwerdeverfahren

  • Judicialis

    BSHG § 90; ; BRAGO § 8; ; BRAGO § 10; ; GKG § 13 Abs. 1 Satz 1; ; GKG § 17 Abs. 1; ; GKG § 17 Abs. 4

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 17.07.2000 - 12 C 00.1997

    Streitwertbestimmung bei Anfechtungsklage gegen Sozialhilfebescheid

    Auszug aus VGH Bayern, 10.04.2003 - 12 C 03.616
    Weil sich dieser Bescheid damit nicht auf eine bloße Überleitung beschränkte, sondern den Kläger auch zur Zahlung der dort genannten Beträge unter Angabe des Kassenzeichens aufforderte und der Bescheid auch insoweit mit der Klage angefochten war, bestand kein Anlass, von dem oben ermittelten Gegenstandswert einen Abschlag von 20 % vorzunehmen (vgl. BayVGH vom 20.12.1999 BayVBl 2000, 443, und vom 14.7.2000 Az. 12 C 00.1997).
  • BVerwG, 11.08.1997 - 5 B 158.96

    Gegenstandswert bei Anspruchsüberleitung

    Auszug aus VGH Bayern, 10.04.2003 - 12 C 03.616
    a) Der Gegenstandswert der Anfechtung einer Überleitungsanzeige (§ 90 Abs. 1 Satz 1 BSHG) bemisst sich gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1, § 10 Abs. 1 BRAGO in Verbindung mit § 13 Abs. 1 Satz 1 GKG nach der Höhe der übergeleiteten Forderung (vgl. BVerwG vom 11.8.1997 NVwZ-RR 1998, 142 = FEVS 48, 97 = BayVBl 1998, 159).
  • VGH Bayern, 27.11.2001 - 12 C 01.2815
    Auszug aus VGH Bayern, 10.04.2003 - 12 C 03.616
    Der Senat hat sich dieser Rechtsprechung angeschlossen (vgl. Beschluss vom 27.11.2001 Az. 12 C 01.2815).
  • OVG Bremen, 10.06.2004 - 2 S 169/04

    Gegenstandswert; Anspruchsüberleitung

    Soweit demgegenüber in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung entschieden worden ist, der Gegenstandswert der Anfechtung einer Überleitungsanzeige bemesse sich nach der Höhe der übergeleiteten Forderung (BVerwG, B.v.11.08.1997 - 5 B 158/96; BayVGH, B. v. 10.04.2003 - 12 C 03.616, jeweils zitiert n. juris; sowie mit Modifikation Senatsbeschluss vom 30.08.1984 - 2 B 92/84), betrifft diese Rechtsprechung die Überleitung monatlich wiederkehrender bezifferter Leistungen, bei denen entsprechend § 17 Abs. 1 S. 1 GKG der Gegenstandswert mit dem Jahreswert der geschuldeten wiederkehrenden Leistungen zu bemessen bzw. zu begrenzen ist.
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