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   VGH Bayern, 20.07.2006 - 12 C 05.1774, 12 ZB 05.2060   

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VGH Bayern, 20.07.2006 - 12 C 05.1774, 12 ZB 05.2060 (https://dejure.org/2006,65002)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.07.2006 - 12 C 05.1774, 12 ZB 05.2060 (https://dejure.org/2006,65002)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. Juli 2006 - 12 C 05.1774, 12 ZB 05.2060 (https://dejure.org/2006,65002)
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Wird zitiert von ... (2)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.05.2008 - 9 M 61.08

    Prozesskostenhilfe in gerichtskostenfreien Verfahren für mittellose Partei

    In einem solchen Fall wird die Rechtsverfolgung des nicht bemittelten Beteiligten entgegen Art. 19 Abs. 4 GG, Art. 3 Abs. 1 GG unverhältnismäßig erschwert, wenn er trotz des Erfordernisses anwaltlicher Beiordnung darauf verwiesen wird, zunächst ohne anwaltlichen Beistand Klage zu erheben und die Bescheidung seines Prozesskostenhilfegesuchs abzuwarten (ebenso Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl., § 60 Rn. 15; Czybulka, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 2. Aufl., § 60 Rn. 82; Redeker/von Oertzen, VwGO, 14. Aufl., § 60 Rn. 9; vgl. auch VGH München, Beschluss vom 20. Juli 2006 - 12 C 05.1774 -, juris Rn. 3; offen gelassen OVG Greifswald, Beschluss vom 8. September 2004, NVwZ-RR 2006, 77, 78; vgl. ferner BVerwG, Beschluss vom 17. Februar 1989, Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 161, das sich ausdrücklich nur auf Fälle bezieht, in denen im gerichtskostenfreien Verfahren ein Antrag nach § 121 Abs. 2 ZPO nicht gestellt wird).
  • VG Magdeburg, 22.03.2011 - 4 A 358/10

    PKH-Antrag; Wiedereinsetzung bei gerichtskostenfreien Verfahren;

    Allerdings wird in der Rechtsprechung überwiegend die Auffassung vertreten, dass dieser Grundsatz nicht gilt, wenn - wie hier - das Verfahren gemäß § 188 VwGO gerichtskostenfrei ist und kein Anwaltszwang besteht (so Nds. OVG, Beschluss vom 25.02.2008 - 4 PA 390/07 -, juris; BayVGH, Beschluss vom 20.07.2006 - 12 C 05.1774, 12 ZB 05.2060 -, juris; HessVGH, Beschluss vom 20.05.2005 - 10 TP 980/05 -, juris; Sächs. OVG, Beschluss vom 02.04.2004 - 4 E 32/04 -, SächsVBl.
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