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   VGH Bayern, 06.07.2006 - 12 C 06.468   

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VGH Bayern, 06.07.2006 - 12 C 06.468 (https://dejure.org/2006,17635)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06.07.2006 - 12 C 06.468 (https://dejure.org/2006,17635)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06. Juli 2006 - 12 C 06.468 (https://dejure.org/2006,17635)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begründetheit einer Beschwerde gegen den die Gewährung von Prozesskostenhilfe ablehnenden Beschluss des Verwaltungsgerichts; Anspruch auf Rückforderung der überzahlten Ausbildungsförderung und auf Rücknahme der Änderung der entsprechenden Bewilligungsbescheide; ...

  • Judicialis

    BAföG § 27 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (7)

  • VG Weimar, 09.03.2006 - 5 K 1544/05

    verdecktes Treuhandverhältnis im Ausbildungsförderungsrecht; verdecktes

    Auszug aus VGH Bayern, 06.07.2006 - 12 C 06.468
    Deckt ein Auszubildender bei der Antragstellung verdeckte Treuhandverhältnisse nicht auf, so muss er sich - entsprechend der Rechtsprechung der Sozialgerichte zur verdeckten Treuhand bei der Arbeitslosenhilfe (vgl. LSG RhPf vom 24.2.2005 NZS 2006, 49 m.w.N; LSG SH vom 24.2.2006 Az. L 3 AL 113/05 - an dem von ihm erzeugten Rechtsschein der Vermögensinhaberschaft festhalten lassen (so ausführlich und überzeugend auch VG Karlsruhe vom 23.2.2005 Az. 10 K 1069/04 ; VG Aachen vom 5.7.2005 Az. 5 K 3571/06 ; VG Weimar vom 9.3.2006 Az. 5 K 1544/05 We ).
  • LSG Schleswig-Holstein, 24.02.2006 - L 3 AL 113/05

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - verdecktes

    Auszug aus VGH Bayern, 06.07.2006 - 12 C 06.468
    Deckt ein Auszubildender bei der Antragstellung verdeckte Treuhandverhältnisse nicht auf, so muss er sich - entsprechend der Rechtsprechung der Sozialgerichte zur verdeckten Treuhand bei der Arbeitslosenhilfe (vgl. LSG RhPf vom 24.2.2005 NZS 2006, 49 m.w.N; LSG SH vom 24.2.2006 Az. L 3 AL 113/05 - an dem von ihm erzeugten Rechtsschein der Vermögensinhaberschaft festhalten lassen (so ausführlich und überzeugend auch VG Karlsruhe vom 23.2.2005 Az. 10 K 1069/04 ; VG Aachen vom 5.7.2005 Az. 5 K 3571/06 ; VG Weimar vom 9.3.2006 Az. 5 K 1544/05 We ).
  • VG Karlsruhe, 23.02.2005 - 10 K 1069/04

    Ausbildungsförderung - bloß treuhänderisch verwaltete Vermögenswerte als Vermögen

    Auszug aus VGH Bayern, 06.07.2006 - 12 C 06.468
    Deckt ein Auszubildender bei der Antragstellung verdeckte Treuhandverhältnisse nicht auf, so muss er sich - entsprechend der Rechtsprechung der Sozialgerichte zur verdeckten Treuhand bei der Arbeitslosenhilfe (vgl. LSG RhPf vom 24.2.2005 NZS 2006, 49 m.w.N; LSG SH vom 24.2.2006 Az. L 3 AL 113/05 - an dem von ihm erzeugten Rechtsschein der Vermögensinhaberschaft festhalten lassen (so ausführlich und überzeugend auch VG Karlsruhe vom 23.2.2005 Az. 10 K 1069/04 ; VG Aachen vom 5.7.2005 Az. 5 K 3571/06 ; VG Weimar vom 9.3.2006 Az. 5 K 1544/05 We ).
  • BGH, 01.07.1993 - IX ZR 251/92

    Widerspruchsrecht des Treugebers

    Auszug aus VGH Bayern, 06.07.2006 - 12 C 06.468
    Zwar finden im Zivilrecht bei entsprechendem Nachweis auch verdeckte Treuhandverhältnisse Anerkennung, weil der Schuldner nicht gezwungen ist, seine Vermögensverhältnisse offenzulegen (vgl. BGH vom 1.7.1993 NJW 1993, 2622 und vom 8.2.1996 NJW 1996, 1543).
  • BVerwG, 16.02.2000 - 5 B 182.99
    Auszug aus VGH Bayern, 06.07.2006 - 12 C 06.468
    Da angesichts der Nachrangigkeit staatlicher Ausbildungsförderung auch vertragliche Bindungen und Beschränkungen, die rechtlich gesehen eine objektive Zugriffsmöglichkeit unberührt lassen, die Herausnahme aus der Vermögensanrechnung nicht rechtfertigen (vgl. BVerwG vom 16.2.2000 Az. 5 B 182/99 ), ist es daher Pflicht des Antragstellers, durch Offenlegung und Nachweis der behaupteten verdeckten Treuhand die dann rechtlich gesehen nicht gegebene objektive Zugriffsmöglichkeit auf formal ihm zugerechnetes Vermögen klarzustellen.
  • BGH, 08.02.1996 - IX ZR 151/95

    Drittwiderspruchsrecht bei Vollstreckungsmaßnahmen von Gläubigern des

    Auszug aus VGH Bayern, 06.07.2006 - 12 C 06.468
    Zwar finden im Zivilrecht bei entsprechendem Nachweis auch verdeckte Treuhandverhältnisse Anerkennung, weil der Schuldner nicht gezwungen ist, seine Vermögensverhältnisse offenzulegen (vgl. BGH vom 1.7.1993 NJW 1993, 2622 und vom 8.2.1996 NJW 1996, 1543).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 24.02.2005 - L 1 AL 84/03

    Auch nur treuhänderisch verwaltetes Vermögen ist eigenes Vermögen

    Auszug aus VGH Bayern, 06.07.2006 - 12 C 06.468
    Deckt ein Auszubildender bei der Antragstellung verdeckte Treuhandverhältnisse nicht auf, so muss er sich - entsprechend der Rechtsprechung der Sozialgerichte zur verdeckten Treuhand bei der Arbeitslosenhilfe (vgl. LSG RhPf vom 24.2.2005 NZS 2006, 49 m.w.N; LSG SH vom 24.2.2006 Az. L 3 AL 113/05 - an dem von ihm erzeugten Rechtsschein der Vermögensinhaberschaft festhalten lassen (so ausführlich und überzeugend auch VG Karlsruhe vom 23.2.2005 Az. 10 K 1069/04 ; VG Aachen vom 5.7.2005 Az. 5 K 3571/06 ; VG Weimar vom 9.3.2006 Az. 5 K 1544/05 We ).
  • VGH Bayern, 28.01.2009 - 12 B 08.824

    Zum Treuhandverhältnis unter Angehörigen im Zusammenhang mit beantragter

    Hieraus folgt (vgl. BayVGH vom 17.11.2006 a.a.O. unter Hinweis auf den Beschluss vom 6.7.2005 Az. 12 C 06.468) die Pflicht eines Antragstellers zur Offenlegung der behaupteten verdeckten Treuhand bei der Antragstellung.
  • VGH Baden-Württemberg, 17.09.2007 - 12 S 2539/06

    Rückforderung von Ausbildungsförderung; Sparkonto; Treuhandverhältnis

    Es kommt deshalb - entgegen einer in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung teilweise vertretenen Auffassung bezüglich der Vermögenszuordnung von Geldern aus einem sog. verdeckten Treuhandverhältniss - nicht darauf an, ob der Auszubildende, der als "verdeckter Treuhänder" den "Rechtsschein der Vermögensinhaberschaft" erzeuge, sich im Rahmen der Ausbildungsförderung hieran festhalten lassen muss (so st. Rspr. des Bayerischen VGH seit Urteil vom 17.11 2006 - 12 B 05.3317 - unter Bezugnahme auf den Beschluss vom 6.7.2006 - 12 C 06.468 - und Urteil vom 22.01.2007 - 12 BV 06.2105 - s. auch VG Karlsruhe, Urteil vom 23.02.2005 - 10 K 1069/04 - ; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 23.02.2007 - 3 Y 13/06 -, jeweils juris).
  • VG Minden, 05.12.2006 - 6 K 2722/05

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der teilweise Rücknahme von bereits bewilligten

    vgl. nur: OVG NRW, Beschluss vom 02.03.2005 - 4 E 1185/04 -, n.v.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 06.07.2006 - 12 C 06.468 - VG Augsburg, Urteil vom 07.02.2006 - Au 3 K 05.627 - VG Stuttgart, Urteil vom 27.03.2006 - 11 K 1884/05 - VG Weimar, Gerichtsbescheid vom 09.03.2006 - 5 K 1544/05 We - VG Ansbach, Urteil vom 30.06.2006 - AN 2 K 05.02020 - VG Aachen, Urteil vom 05.07.2005 - 5 K 3571/04 - VG Kassel, Urteil vom 02.11.2005 - 5 E 1238/04 -, alle abrufbar bei juris.

    vgl. z.B. Bayerischer VGH, Beschluss vom 06.07.2006 - 12 C 06.468 - VG Augsburg, Urteil vom 07.02.2006 - 3 K 05.00813 -, a.a.O.

  • VG München, 03.01.2008 - M 15 K 06.1905

    Ausbildungsförderung; Vermögensanrechnung; Anwendung der Grundsätze der

    Deckt ein Auszubildender bei der Antragstellung verdeckte Treuhandverhältnisse nicht auf, so muss er sich (...) an dem von ihm erzeugten Rechtsschein der Vermögensinhaberschaft festhalten lassen" (Beschluss des BayVGH v. 06.07.2006, Az.: 12 C 06.468).

    Bei Abwägung des öffentlichen Interesses, Ausbildungsförderung nur bei Bedürftigkeit zu gewähren, mit den Interessen des Treugebers an der Durchsetzbarkeit seines Herausgabeanspruches muss letzteres zurücktreten: Da der Treugeber das verdeckte Treuhandverhältnis ermöglicht hat, muss er auch das wirtschaftliche Risiko der Durchsetzbarkeit seiner Ansprüche tragen (vgl. zur verdeckten Treuhand z.B. Beschlüsse des BayVGH v. 06.07.2006, Az.: 12 C 06.468 und v. 16.05.2007, Az.: 12 C 07.359).

  • OVG Saarland, 23.02.2007 - 3 Y 13/06

    Zur Anrechnung eines (verdeckten) Treuhandkontos

    Verträge, Bindungen und Beschränkungen oder interne Abreden, die eine objektive Zugriffsmöglichkeit unberührt lassen, können angesichts des Grundsatzes der Nachrangigkeit staatlicher Ausbildungsförderung die Herausnahme aus der Vermögensanrechnung nicht begründen hierzu BVerwG, Entscheidung vom 16.2.2000 - 5 B 182/99 - BayVGH, Beschluss vom 6.7.2006 - 12 C 06.468 - zitiert nach Juris; Rothe/Blanke BAföG, 5. Auflage, § 27 Rdnr. 8.2 m.w.N.
  • VGH Bayern, 22.01.2007 - 12 BV 06.2105

    Ausbildungsförderung, Rücknahme und Rückforderung von bewilligter

    Er verteidigt das angefochtene Urteil und verweist auf die Ausführungen im Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 6. Juli 2006 Az. 12 C 06.468.
  • VGH Bayern, 05.05.2008 - 12 ZB 07.1578

    Ausbildungsförderung; Rückforderung; verdeckte Treuhand; Darlehen zwischen

    Hieraus folgt nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 17.11.2006 a.a.O. unter Hinweis auf Beschluss vom 6.7.2005 Az. 12 C 06.468) die Pflicht eines Antragstellers, durch Offenlegung und Nachweis der behaupteten verdeckten Treuhand bei der Antragstellung eine nicht gegebene objektive Zugriffsmöglichkeit auf formal ihm zurechenbares Vermögen klarzustellen.
  • VGH Bayern, 17.11.2006 - 12 B 05.3317

    Rücknahme von Ausbildungsförderung, Rücknahme und Rückforderung von bewilligter

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs ist Vermögen aus einem verdeckten Treuhandverhältnis, das bei der Beantragung von Ausbildungsförderung nicht offen gelegt wird, dem Vermögen des Treuhänders zuzurechnen (z.B. Beschluss vom 6.7.2006 Az. 12 C 06.468).
  • VG Bayreuth, 14.01.2008 - B 3 K 06.228

    Ausbildungsförderung; Rücknahme und Rückforderung bereits bewilligter Leistungen;

    Vielmehr muss sich die Klägerin an den jedenfalls von ihr erzeugten Rechtsschein der eigenen Vermögensinhaberschaft festhalten lassen (BayVGH, Beschluss vom 6. Juli 2006, Az.: 12 C 06.468 sowie VG München, Urteil vom 15.02.2007, Az.: M 15 K 06.1755).
  • VGH Bayern, 15.09.2008 - 12 C 08.933

    Ausbildungsförderungsrecht; Prozesskostenhilfe; Darlehen zwischen nahen

    Hieraus folgt (vgl. BayVGH vom 17.11.2006 a.a.O. unter Hinweis auf Beschluss vom 6.7.2005 Az. 12 C 06.468) die Pflicht eines Antragstellers zur Offenlegung der behaupteten verdeckten Treuhand bei der Antragstellung.
  • VG Oldenburg, 22.02.2008 - 13 A 2911/05

    Ausbildungsförderung; Rückforderung wegen rechtsmissbräuchlicher

  • VG Oldenburg, 24.04.2007 - 13 A 1100/05

    Ausbildungsförderung; Auszubildender; Beweislast; Bewilligung; Rechtsmissbrauch;

  • VG München, 09.10.2008 - M 15 K 07.111

    Ausbildungsförderung; Vermögen; verdecktes Treuhandverhältnis

  • VG München, 17.01.2008 - M 15 K 06.1553

    Zur Frage der Anrechnung von Vermögen, wenn der Auszubildende von dem auf seinen

  • VG Aachen, 05.02.2007 - 5 K 345/06

    Aufhebung und Rückforderung vonüberzahlter Ausbildungsförderung; Falsche Angaben

  • VG Oldenburg, 03.12.2007 - 13 A 1744/06

    Ausbildungsförderung; Frist; Grundsatz der Nachrangigkeit;

  • VG München, 20.03.2008 - M 15 K 06.3340

    Rückforderung von Ausbildungsförderung; Zulässigkeit des automatisierten

  • VG München, 03.01.2008 - M 15 K 06.2129

    Anrechnung von Vermögen: verdeckte Treuhand; rechtsmissbräuchliche

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