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   VGH Bayern, 16.05.2007 - 12 C 07.359   

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VGH Bayern, 16.05.2007 - 12 C 07.359 (https://dejure.org/2007,77150)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16.05.2007 - 12 C 07.359 (https://dejure.org/2007,77150)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16. Mai 2007 - 12 C 07.359 (https://dejure.org/2007,77150)
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Wird zitiert von ... (7)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.02.2010 - 3 L 222/07

    Rückforderung von BAföG-Leistungen; Darlehensgewährung; Rückzahlungspflicht;

    Eventuelle sonstige familieninterne Beschränkungen und Bindungen sowie interne Absprachen, welche die rechtliche Zuordnung und Zugriffsmöglichkeit unberührt lassen, können prinzipiell angesichts der Nachrangigkeit staatlicher Ausbildungsförderung die Herausnahme aus der Vermögensanrechnung nicht begründen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.02.2000 - 5 B 182/99 -, juris; OVG Bremen, Urt. v. 21.01.2007 - 2 A 245/05 -, juris; BayVGH, Beschl. v. 16.05.2007 - 12 C 07.359 -, juris; Beschl. v. 06.03.2007 - 12 ZB 06.2726 -, juris; Beschl. v. 28.02.2007 - 12 ZB 06.2581 -, juris; OVG Lüneburg, Beschl. v. 29.05.2007 - 4 LA 88/07 -, juris) und bewirken daher rechtlich gesehen auch kein Verwertungshindernis im Sinne des § 27 Abs. 1 Satz 2 BAföG.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.01.2008 - 6 B 3.07

    Ausbildungsförderung: Rückforderung wegen nicht angegebenen Vermögens bei

    Soweit die überwiegende Rechtsprechung (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17. September 2007 - 12 S 2539/06 -, Juris; BayVGH, Beschluss vom 16. Mai 2007 - 12 C 07.359 -, Juris; Nieders.
  • OVG Saarland, 27.05.2008 - 3 A 373/07

    Rückforderung zu Unrecht gezahlter Ausbildungsförderung; Kontoeröffnung auf den

    hierzu BVerwG, Entscheidung vom 16.2.2000 - 5 B 182/99 - OVG Bremen, Urteil vom 21.2.2007 - 2 A 245/05 -, BayVGH, Beschlüsse vom 16.5.2007 - 12 C 07.359 - vom 6.3.2007 - 12 ZB 06.2726 - und vom 28.2.2007 - 12 ZB 06.2581 - OVG Lüneburg, Beschluss vom 29.5.2007 - 4 LA 88/07 - jeweils zitiert nach Juris; Rothe/Blanke BAföG, § 27 Rdnr. 10 m.w.N.
  • VG Augsburg, 26.02.2008 - Au 3 K 07.414

    Rechtsmissbräuchliche Vermögensübertragung

    Soweit das Depot zum Zeitpunkt der Antragstellung noch auf den Namen des Klägers gelautet hätte, hätte er sich das Vermögen insoweit nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. z. B. BayVGH vom 16.5.2007 - 12 C 07.359 mit weiteren Nachweisen), als verdecktes Treuhandvermögen im Rahmen der Ausbildungsförderung seinem Vermögen zurechnen lassen müssen.

    Das Treuhandverhältnis belastet lediglich das Vermögen des Klägers mit einem Rückzahlungsanspruch des Treugebers nach § 667 BGB (BayVGH in ständiger Rechtsprechung, z. B. vom 16.5. 2007, 12 C 07.359).

  • VG Frankfurt/Main, 26.11.2007 - 10 E 521/06

    BAföG: Berücksichtigung von Geldwerten in verdeckter Treuhand als Vermögen des

    Zumindest aber hätte es sich ihr aufdrängen müssen, sich diesbezüglich beim Amt für Ausbildungsförderung beraten zu lassen, um ihrer Sorgfaltspflicht gegenüber dem Beklagten nachzukommen (vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 20.08.2007 - 12 C 07.633 -, Juris; Beschluss vom 16.05.2007 - 12 C 07.359 -, Juris).
  • VG Ansbach, 08.05.2008 - AN 2 K 07.00011

    Keine Anerkennung einer behaupteten innerfamiliären "verdeckten Treuhand" trotz

    In ständiger Rechtsprechung verneint im Übrigen auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof eine Anerkennung so genannter "verdeckter Treuhandverhältnisse" im Rahmen von § 27 Abs. 1, § 28 Abs. 3, § 29 Abs. 3 BAföG und § 45 Abs. 2 Satz 3 SGB X (vgl. näher dazu z. B. das Grundsatzurteil vom 17.11.2006 Az.: 12 B 05.3317, m.w.N., sowie die Beschlüsse vom 16.5.2007 Az.: 12 C 07.359 und vom 21.5.2007 Az.: 12 ZB 07.160), wendet ebenfalls die Rechtsfigur der rechtsmissbräuchlichen Vermögensweggabe an (vgl. z. B. die Beschlüsse vom 20.8.2007 Az.: 12 C 07.633 und vom 6.9.2007 Az.: 12 CB 07.827) und hat auch schon insbesondere festgestellt, dass mit der nachträglichen Anmeldung von Kapitalerträgen durch die Eltern bei den Finanzbehörden als eigene Einnahmen die früheren, offenliegend anders gearteten Verhältnisse nicht nachträglich mit rückwirkender Wirkung korrigiert werden können (vgl. z. B. Beschluss vom 16.2.2007 Az.: 12 ZB 06.182).
  • VG München, 03.01.2008 - M 15 K 06.1905

    Ausbildungsförderung; Vermögensanrechnung; Anwendung der Grundsätze der

    Bei Abwägung des öffentlichen Interesses, Ausbildungsförderung nur bei Bedürftigkeit zu gewähren, mit den Interessen des Treugebers an der Durchsetzbarkeit seines Herausgabeanspruches muss letzteres zurücktreten: Da der Treugeber das verdeckte Treuhandverhältnis ermöglicht hat, muss er auch das wirtschaftliche Risiko der Durchsetzbarkeit seiner Ansprüche tragen (vgl. zur verdeckten Treuhand z.B. Beschlüsse des BayVGH v. 06.07.2006, Az.: 12 C 06.468 und v. 16.05.2007, Az.: 12 C 07.359).
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