Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 04.02.1999 - 12 C 13291/96   

Kurzfassungen/Presse

  • DVBl (Leitsatz)

    Kommunale Gebietskörperschaften sind haushalts...

Zeitschriftenfundstellen

  • NVwZ-RR 1999, 673
  • DVBl 1999, 1669 (Ls.)
  • DÖV 2000, 344



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Wird zitiert von ... (21)  

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.06.2004 - 12 C 10660/04  

    Vergabe - Verstoß gegen Ausschreibungspflicht: Gebührensatzfestlegung unwirksam?

    Ein Verstoß gegen die Ausschreibungspflicht führt nur dann zur Unwirksamkeit der Gebührensatzfestsetzung in einer Abfallgebührensatzung, wenn sich der Einrichtungsträger bei der Vergabe der Aufträge nicht an das Gebot der Wirtschaftlichkeit gehalten hat und dadurch augenfällige Mehrkosten entstanden sind, d.h. wenn die Kosten in für die kommunale Gebietskörperschaft erkennbarer Weise eine grob unangemessene Höhe erreichen (im Anschluss an Urteil des Senats vom 04.02.1999 - 12 C 13291/96.OVG -, NVwZ-RR 1999, 673).*).

    Die Beachtung der Pflicht zur Durchführung einer Ausschreibung vor der Vergabe von Aufträgen an Dritte ist daher aus gebührenrechtlicher Sicht grundsätzlich unerlässlich (st. Rspr.; vgl. z.B. Urteil des Senats vom 4. Februar 1999 - 12 C 13291/96.OVG -, NVwZ-RR 1999, 673).

    Die Angemessenheit der Kosten ist im Hinblick auf diesen Ermessensspielraum nur ausnahmsweise dann zu verneinen, wenn sich der Einrichtungsträger bei der Vergabe der Aufträge oder bei der Durchführung der Maßnahmen offensichtlich nicht an das Gebot der Wirtschaftlichkeit gehalten hat und dadurch augenfällige Mehrkosten entstanden sind, das heißt wenn die Kosten in für den Abgabengläubiger erkennbaren Weise eine grob unangemessene Höhe erreichen (st. Rspr. des Senats seit dem Urteil vom 4. Februar 1999, a.a.O.; vgl. auch die Urteile vom 20. September 2001 - 12 A 10063/01.OVG -, AS 29, 193, 197 f., und vom 20. Februar 2003 - 12 C 11600/02.OVG -).

    Für die Beurteilung der Frage, ob die in den Gebührensatz eingerechneten Kosten in für die Kommune erkennbarer Weise eine grob unangemessene Höhe erreichen, hält es der Senat grundsätzlich für vertretbar, auf einen interkommunalen Gebührenvergleich abzustellen (in diese Richtung auch bereits das Urteil des Senats vom 4. Februar 1999, a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.11.1999 - 12 A 12472/98  
    Zwar war der Beklagte verpflichtet, die anfallenden Kosten nach den sich aus der Abfallgebührensatzung ergebenden unterschiedlichen Leistungsbereichen zu differenzieren und im Rahmen der Gebührenkalkulation die Kosten für den jeweiligen Leistungsbereich zu ermitteln und nur die jeweils zuzuordnenden Kosten bei der für den speziellen Leistungsbereich festzusetzenden Gebühr zu berücksichtigen (Urteil vom 4. Februar 1999 - 12 C 13291/96.OVG -, NVwZ-RR 1999, 673, 674).

    Die Beachtung der Pflicht zur Durchführung einer Ausschreibung vor der Vergabe von Aufträgen an Dritte ist daher aus gebührenrechtlicher Sicht grundsätzlich unerlässlich (Urteil vom 4. Februar 1999, a.a.O.).

    Zur Auslegung dieser unbestimmten Rechtsbegriffe kann auf die gemäß § 31 Abs. 2 GemHVO ergangene Verwaltungsvorschrift - GemHVO-VV - vom 14. November 1974 (MinBl. S. 1258, 1284) zurückgegriffen werden, die die Beachtung der Verdingungsordnung für Bauleistungen - VOB - bei der Vergabe von Lieferungen und Leistungen vorschreibt (Urteil vom 4. Februar 1999, a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.10.1999 - 12 A 12472/98  
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  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.09.2001 - 12 A 10023/01  

    Umlegung der Kosten für eine Mülldeponie auf die Müllgrundgebühr

    Hat der Beklagte aber für Selbstanlieferer gebührenrechtlich selbständige Leistungsbereiche geschaffen, so ist er auch verpflichtet, im Rahmen seiner Kalkulation die ermittelten Kosten dem jeweiligen Leistungsbereich zuzuordnen (vgl. Urteil vom 4. Februar 1999 - 12 C 13291/96.OVG -, KStZ 1999, 273).

    Zwar trifft es zu, dass nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats im Rahmen der Gebührenkalkulation und Gebührenfestsetzung die Kosten für den jeweiligen Leistungsbereich zu ermitteln und nur die jeweils zuzuordnenden Kosten bei der für den speziellen Leistungsbereich festzusetzenden Gebühr zu berücksichtigen sind, wenn der Träger einer Abfallentsorgungseinrichtung die anfallenden Kosten nach unterschiedlichen Leistungsbereichen differenziert (Urteil vom 4. Februar 1999 - 12 C 13291/96.OVG -, a.a.O., m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 09.11.1999 - 9 L 1832/99  

    Grundsätzliche Ausschreibungspflicht im; Ausschreibungspflicht;

    Diese offensichtlich - jedenfalls früher - teilweise in der Rechtsprechung vertretene Auffassung (vgl. insoweit wohl nur OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 9.9.1985 - KStZ 1986, 113 = AS 20, 51 = DÖV 1986, 937 (LS); ebenso noch in seinem Urt. v. 1.12.1994 - 12 A 11692/92 - KStZ 1996, 218; einschränkend dann aber offensichtlich bereits Urt. v. 9.4.1997 - 6 A 12010/96 - DÖV 1997, 963 = DVBl. 1998, 62 (LS), in dem - als Korrektiv - nur noch dann von einem beitragsrechtlich beachtlichen Verstoß ausgegangen wird, wenn von einer "grob unangemessenen Höhe" der Kosten auszugehen sei; ebenso Urt. v. 4.2.1999 - 12 C 13291/96.

    OVG -, KStZ 1999, 237 = DVBl. 1999, 1669 (LS)) ist der Senat in seiner Rechtsprechung ausdrücklich nicht gefolgt (Urt. d. Sen. v. 24.6.1998 - 9 L 2722/96 -, NdsVBl. 1998, 289 = NdsRpfl. 1999, 26 = KStZ 1999, 172 = Kommunal-Praxis 1998, 280; Urt. v. 22.1.1999 - 9 L 1803/99 - NdsVBl. 1999, 167 = KStZ 1999, 190 = NVwZ 1999, 1128).

  • VG Leipzig, 13.12.1999 - 6 K 1936/97  
    Die "Flucht ins Privatrecht" darf nicht dazu führen, dass sich die Gebietskörperschaften den geltenden Haushaltsgrundsätzen entziehen (zur Ausschreibungspflicht: Pauly/Figgen/Hünnekens, Gemischtwirtschaftliche Entsorgungsunternehmen, S. 96, OVG Rhld.-Pf, Urt. v. 4.2.1999, NVwZ-RR 1999, 673; OVG Lüneburg, Urt. v. 22.1.1999, NVwZ 1999, 1128).

    Unterbleibt eine an sich notwendige Ausschreibung, so führt dies allerdings nicht automatisch zur Unwirksamkeit der hiervon betroffenen Gebührensatzung, Im Rahmen der Gebührenerhebung kommt es nicht entscheidend auf die Einhaltung kommunalrechtlicher Vorschriften an, im Vordergrund steht vielmehr die Wahrung des gebührenrechtlichen Erforderlichkeitsprinzips (OVG Lüneburg, Urt. v. 22.1.1999, NVwZ 1999, 1128, 1129; OVG Münster, Urt. v. 15.12.1994, NVwZ 1995, 1238; a.A. OVG RhId.-Pf, Urt. v. 4.2.1999, NVwZ-RR 1999, 673).

  • OVG Saarland, 25.05.2009 - 1 A 325/08  

    Kalkulation von Abwassergebühren

    Für die Beurteilung der Frage, ob die in den Gebührensatz eingerechneten Kosten in für die Kommune erkennbarer Weise eine grob unangemessene Höhe erreichen, hält es das OVG Koblenz grundsätzlich für vertretbar, auf einen interkommunalen Gebührenvergleich abzustellen (OVG Koblenz ebd.; in diese Richtung auch bereits OVG Koblenz, Urteil vom 4.2.1999 - 12 C 13291/96 -, NVwZ-RR 1999, 673) .
  • OVG Niedersachsen, 08.12.2005 - 8 KN 123/03  

    Friedhofsgebührensatzung; Friedhof; Friedhofsgebühr; Friedhofsrecht;

    In Teilen der Rechtsprechung wird angenommen, dass das in § 5 Abs. 1 Satz 2 NKAG enthaltene Kostenüberschreitungsverbot auch für die hier maßgebende Kalkulation einer Teilleistungsgebühr gilt (so zu § 5 Abs. 1 Satz 2 NKAG entsprechenden landesrechtlichen Regelungen hinsichtlich einer Bioabfallentsorgungsgebühr: OVG Koblenz, Urt. v. 4.2.1999 - 12 C 13291/96 u. 12 A 10533/98 -, NVwZ-RR 1999, 673 ff., einer Hausmüllgebühr: VGH München, Beschl. v. 8.5.1996 - 4 N 94.2754 -, NVwZ-RR 1997, 379 ff., und für eine Restabfallgebühr: VGH Kassel, Beschl. v. 8.9.2005 - 5 N 3200/02 -, sowie für eine Friedhofsunterhaltungsgebühr: VG Lüneburg, Beschl. v. 27.5.2002 - 3 B 17/02 -).
  • OVG Niedersachsen, 20.01.2000 - 9 K 2148/99  

    Abfallbeseitigungsgebühren; Aufwendungen für nicht realisierte

    § 12 Abs. 4 NAbfG enthält eine Durchbrechung des - wegen der Erforderlichkeit der Leistungsproportionalität - an sich gebührenrechtlich bestehenden und in der Rechtsprechung anderer Obergerichte (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 4.2.1999 - 12 C 13291/96 - DVBl. 1999, 1669, 1670; Hess.VGH, Beschl. v. 27.4.1999 - 5 N 3909/98 - DVBl. 1999, 1669; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 16.6.1999 - 2 S 782/98 - ebenso Quaas, KStZ 1999, 143) anerkannten Grundsatzes, dass bei der Bildung von Teilleistungsbereichen mit getrennten Gebührensätzen und Gebührenmaßstäben die jeweils in einem Teilleistungsbereich anfallenden Kosten nur diesem Bereich zugerechnet werden dürfen, dass also Kosten in einem Teilleistungsbereich nicht durch eine Erhöhung der Gebühr für einen anderen Teilleistungsbereich refinanziert werden können.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.09.2001 - 12 A 10063/01  
    Zwar trifft es zu, dass nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats im Rahmen der Gebührenkalkulation und Gebührenfestsetzung die Kosten für den jeweiligen Leistungsbereich zu ermitteln und nur die jeweils zuzuordnenden Kosten bei der für den speziellen Leistungsbereich festzusetzenden Gebühr zu berücksichtigen sind, wenn der Träger einer Abfallentsorgungseinrichtung die anfallenden Kosten nach unterschiedlichen Leistungsbereichen differenziert (Urteil vom 4. Februar 1999 - 12 C 13291/96.OVG -, a.a.O., m.w.N.).
  • VG Cottbus, 17.12.2010 - 6 L 55/10  

    Erhebung von Abwassergebühren

  • VG Köln, 01.09.2006 - 25 K 6296/01  
  • VG Dessau, 26.04.2000 - 1 A 469/99  
  • VG Dessau, 26.04.2000 - 1 A 631/98  
  • LG Berlin, 08.04.2003 - 96 O 156/02  
  • VG Saarlouis, 12.03.2008 - 11 K 246/05  

    Abwassergebührenbescheide – formelle Rechtmäßigkeit –

  • VG Dessau, 26.04.2000 - 1 A 516/99  
  • VG Frankfurt/Oder, 29.05.2002 - 1 K 2597/96  
  • VG Dessau, 03.07.2002 - 1 A 1072/01  
  • VG Dessau, 03.07.2002 - 1 A 255/00  
  • VG Leipzig, 19.05.2008 - 4 L 137/08  
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