Rechtsprechung
AG Essen, 06.03.1986 - 12 C 227/85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtsprechung hinsichtlich der Ermittlung des Minderwerts bei einem Kraftfahrzeugschaden; Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall im Straßenverkehr; Schweizer Formel der Minderwertberechnung bei Pkw-Schäden; Schätzung des Minderwertes eines Kfz nach einem Unfall durch ...
- kanzlei-heskamp.de
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1987, 1154
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 18.09.1979 - VI ZR 16/79
Merkantile Wertminderung
Auszug aus AG Essen, 06.03.1986 - 12 C 227/85
Der BGH hat zurecht, was danach aber näherer Begründung nicht mehr bedarf, die Rechenmodelle des 13. Verkehrsgerichtstages bzw. die Schweizer Formel der Minderwertberechnung verworfen, BGH Versicherungsrecht 1980, 46, 47.Das Gericht hatte aber gemäß der Leitlinie des BGH (Versicherungsrecht 1980, 46, 48) mit sachverständiger Hilfe versucht, den Minderwert für den konkreten Fall zu ermitteln.
- BGH, 03.10.1961 - VI ZR 238/60
Erstattungsfähigkeit des merkantilen Minderwerts
Auszug aus AG Essen, 06.03.1986 - 12 C 227/85
Zwischen den Parteien besteht auch kein Streit darüber, dass die Wertminderung sofort mit dem Unfall (BGHZ 35, 396) eingetreten ist. - OLG Hamburg, 06.10.1981 - 7 U 105/80
Fiktive Reparaturkosten; Schadenberechnung; Risikozuschlag; Schätzung; …
Auszug aus AG Essen, 06.03.1986 - 12 C 227/85
Diese Auffassung des BGH ist irrig, wie das Oberlandesgericht Hamburg überzeugend nachgewiesen hat (Versicherungsrecht 81, 1186).
- OLG Hamm, 14.07.1986 - 13 U 283/85
Merkantiler Minderwert und dessen Ermittlung; Schadensregulierung bei …
Zur Berechnungsmethode vgl. auch OLG Hanau (Urteil Ä 2 S. -357/87 - v. 26.1. 88. in NJW-RR 1988 Heft 14 S. 862) und AG Essen (Urteil Ä 12 C 227/85 - v. 6.3. 86, in VersR 1987 Heft 44 S. 1154). - KG, 22.10.1990 - 12 U 6048/89 2. Eine - günstige - Situation auf dem Gebrauchtwagenmarkt darf nicht unberücksichtigt bleiben: Markt-orientierter - eben: merkantiler - Minderwert! Im übrigen bleibt bei aller Vorliebe für den Berechnungsweg "Ruhkopf/Sahm« nach wie vor ein uneinheitliches Bild auch in der neueren Rechtsprechung: für die Methode Ruhkopf/Sahm: OLG Hamm (Urteil - 13 U 283/85 - 14.7.1986, in DRsp I (123) 320 a = DAR 1987, 83 ), LG Mönchengladbach (Urteil - 10 O 299/84 - 7.2.1985, in DAR 1985, 257 ), LG Münster (Urteil - 1 S 2/84 - 15.2.1984, in DAR 1984, 222 ); das sogenannte "Hamburger Modell« wird vom AG Viersen (Urteil - 17 C 294/86 - 24.10.1985, in DAR 1987, 228) favorisiert; für das AG Essen (Urteil - 12 C 227/85 - 6.3.1986, in VersR 1987, 1154) haben sich die gängigen Berechnungsmethoden - insbesondere die vom BGH favorisierten Versionen (oben ES Kfz-Schaden C-2/15) einerseits und das "Hamburger Modell« (C - 2/20) andererseits - nicht durchgesetzt; vielmehr sei - und das ist letztlich auch der vom KG seit langem beschrittene Weg - mit sachverständiger Hilfe zu versuchen, den Minderwert für den jeweiligen konkreten Fall zu ermitteln; ähnlich OLG Köln ES Kfz-Schaden C-2/29; schließlich ist das LG Hanau, das die Methode "Halbgewachs« anwendet, bereits oben unter ES Kfz-Schaden C-2/26 zitiert worden.