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   VGH Bayern, 14.04.2003 - 12 CE 03.347   

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VGH Bayern, 14.04.2003 - 12 CE 03.347 (https://dejure.org/2003,20198)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.04.2003 - 12 CE 03.347 (https://dejure.org/2003,20198)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. April 2003 - 12 CE 03.347 (https://dejure.org/2003,20198)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde gegen Versagung vorläufigen Rechtsschutzes; Gewährung von Prozesskostenhilfe ; Anspruch auf Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt ; Nachholende Wahrung der Einlegungsfrist ; Zustellung der Bewilligungsentscheidung ; Vollständige Begründungsfrist i.S.d § ...

  • Judicialis

    VwGO § 60 Abs. 2; ; VwGO § 123; ; VwGO § 146 Abs. 4 S. 1; ; VwGO § 146 Abs. 4 S. 3; ; VwGO § 146 Abs. 4 S. 6; ; BSHG § 11 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 20.01.2003 - 12 CE 02.2579
    Auszug aus VGH Bayern, 14.04.2003 - 12 CE 03.347
    Die Gerichtsakte des Verfahrens Az. 12 CE 02.2579 wurde beigezogen.

    Die Höhe der vorläufigen Hilfe zum Lebensunterhalt ergibt sich aus dem Beschwerdeantrag der Antragsteller, der sich insoweit auf die Bedarfsberechnung des Antragsgegners in seinem Schriftsatz vom 31. Oktober 2002 an den Verwaltungsgerichtshof (Bl. 28 ff. VGH-Akte 12 CE 02.2579) stützt.

  • BVerwG, 16.01.1986 - 5 C 36.84

    Klageerweiterung im Berufungsverfahren - wesentliche körperliche Behinderung -

    Auszug aus VGH Bayern, 14.04.2003 - 12 CE 03.347
    Sozialhilfeleistungen werden bedarfsbezogen gewährt und sind keine rentengleichen Dauerleistungen (vgl. BVerwG vom 16.1.1986 FEVS 36, 1).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.04.2002 - 7 S 653/02

    Inhalt der Beschwerdebegründung - bestimmter Antrag

    Auszug aus VGH Bayern, 14.04.2003 - 12 CE 03.347
    Daraus ergibt sich - jedenfalls für das Sozialhilferecht - zwangsläufig, dass für die Beurteilung der Glaubhaftmachung auch Gründe zu berücksichtigen sind, die - wie hier - erst nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts entstanden sind (so ganz allgemein Kopp/Schenke, VwGO, 13. Aufl. 2003, RdNr. 42 zu § 146, mit Darstellung des Meinungsstandes und VGH BW vom 12.4.2002 NVwZ 2002, 883).
  • VGH Bayern, 18.11.2002 - 12 CE 02.2430
    Auszug aus VGH Bayern, 14.04.2003 - 12 CE 03.347
    Diese zeitliche Begrenzung entspricht dem Wesen der Sozialhilfe und damit insbesondere auch der laufenden Hilfe zum Lebensunterhalt als einer Hilfe in einer gegenwärtigen Notlage (vgl. Beschluss des Senats vom 18.11.2002, 12 CE 02.2430).
  • VGH Bayern, 26.06.2002 - 12 CE 02.664
    Auszug aus VGH Bayern, 14.04.2003 - 12 CE 03.347
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats gibt es im allgemeinen keinen hinreichenden Grund dafür, laufende Leistungen für bereits abgelaufene Zeiträume im vorläufigen Rechtsschutzverfahren zuzusprechen; es drohen regelmäßig keine abzuwendenden wesentlichen Nachteile mehr (vgl. z.B. Beschluss vom 26.6.2002 Az. 12 CE 02.664).
  • BVerwG, 17.04.2002 - 3 B 137.01

    Begründungsfrist, Gewährung von Prozesskostenhilfe für Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus VGH Bayern, 14.04.2003 - 12 CE 03.347
    Nach einer Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine Beschwerde steht dem erstmals durch die Prozesskostenhilfebewilligung mit dem Verfahren befassten Prozessbevollmächtigten bei nachholender Wahrung der Einlegungsfrist zumindest dann die - gerechnet von der Zustellung der Bewilligungsentscheidung - vollständige Begründungsfrist von einem Monat im Sinne des § 146 Abs. 4 Satz 1 VwGO zu, wenn - wie im Streitfall - keine gesonderte Wiedereinsetzungsentscheidung hinsichtlich der Einlegung ergangen ist (vgl. BVerwG vom 17.4.2002 BayVBl 2003, 157).
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   VGH Bayern, 23.07.2003 - 12 CE 03.347   

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VGH Bayern, Entscheidung vom 23. Juli 2003 - 12 CE 03.347 (https://dejure.org/2003,65164)
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