Rechtsprechung
VGH Bayern, 25.04.2007 - 12 CE 07.500 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Existenz, Umfang und Voraussetzungen elterlicher Ansprüche aus Art. 23 Abs. 4 S. 1 des bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG); Förderung eines Kindergartenplatzes im Rahmen der Gastkinderregelung des Art. 23 BayKiBiG; Voraussetzungen der ...
- Judicialis
BayKiBiG Art. 23 Abs. 1; ; BayKiBiG Art. 23 Abs. 4
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BayKiBiG Art. 23 Abs. 1; BayKiBiG Art. 23 Abs. 4
Kindergartenrecht, Heimrecht: Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz, Förderung eines Gastkindergartenplatzes, zwingende Gründe für den Besuch einer auswärtigen Kindertageseinrichtung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Würzburg, 07.02.2007 - W 1 E 07.85
- VGH Bayern, 25.04.2007 - 12 CE 07.500
Wird zitiert von ... (4)
- VG Würzburg, 29.04.2008 - W 1 K 07.1294
Förderung eines Betreuungsplatzes außerhalb der Wohnsitzgemeinde; gemeinsame …
Auf die dagegen gerichtete Beschwerde hob der Bayer. Verwaltungsgerichtshof in dem Verfahren 12 CE 07.500 den Beschluss auf und lehnte den Antrag ab.Für die weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakten im Klage- sowie im Eilverfahren, auf die Akte des BayVGH im Verfahren 12 CE 07.500 sowie auf die vorgelegten Behördenakten Bezug genommen.
Die Kläger sind klagebefugt (§ 42 Abs. 2 VwGO); Eltern können die Entscheidung über ihren der Förderung im Verhältnis von Träger und Aufenthaltsgemeinde vorgeschalteten Antrag der gerichtlichen Kontrolle unterstellen (vgl. BayVGH v. 25.4.2007 Az. 12 CE 07.500).
- VGH Bayern, 24.05.2007 - 12 C 07.536
Gastkinderregelung - Förderung eines Betreuungsplatzes außerhalb der …
Entgegen der Auffassung der Beklagten und des Vertreters des öffentlichen Interesses spricht alles dafür, dass den Eltern bei der Entscheidung über die Förderung eines auswärtigen Kinderbetreuungsplatzes nach Art. 23 Abs. 1 BayKiBiG ungeachtet des Förderanspruchs des Trägers der Betreuungseinrichtung ebenso wie bei der Fördermöglichkeit nach Art. 23 Abs. 4 BayKiBiG (vgl. BayVGH vom 25.4.2007 Az. 12 CE 07.500) das Recht zusteht, die Ablehnung der Gemeinde durch die Verwaltungsgerichte auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen.An der gegenteiligen Auffassung im Beschluss des Senats vom 25. April 2007 (Az. 12 CE 07.500) wird nicht festgehalten.
- VGH Bayern, 08.09.2008 - 12 BV 08.1581
Kinderbildung und -betreuung; Anspruch der Eltern auf Betriebskostenförderung; …
Im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes hob der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die vom Verwaltungsgericht Würzburg ausgesprochene Verpflichtung des Beklagten, den auswärtigen Betreuungsplatz für F. bis zum Ende des laufenden Kindergartenjahres 2006/2007 zu fördern, auf (BayVGH vom 25.4.2007 Az. 12 CE 07.500).Die insoweit entgegenstehenden Ausführungen noch im Beschluss des Senats vom 25.4.2007 Az. 12 CE 07.500 verkennen, dass die elterliche Entscheidung, ob und welche Kindertageseinrichtung ihr Kind besuchen soll, dem durch Art. 6 Abs. 2 GG geschützten Personensorgerecht entspringt, sich maßgeblich am Kindeswohl zu orientieren hat und allein durch die landesrechtliche Entscheidung über die kindbezogene Betriebskostenförderung von Kindertageseinrichtungen nicht zu steuern ist (so bereits ausführlich BayVGH vom 5. Mai 2008 BayVBl 2008, 534 zu Art. 7 Abs. Abs. 1 Satz 1 BayKiBiG).
- VGH Bayern, 23.10.2007 - 12 ZB 07.739
Kinderbetreuungsgesetz; Förderung der Betreuung außerhalb der …
Das Verwaltungsgericht hat entgegen der Zulassungsbegründung zutreffend das Vorliegen der materiellen Anspruchsvoraussetzungen des Art. 7 Abs. 4 Satz 1 BayKiBiG verneint; liegen aber die Tatbestandsvoraussetzungen nicht vor, ist die nachfolgende (vgl. BayVGH vom 25.4.2007, Az.: 12 CE 07.500) Ermessensentscheidung entbehrlich.