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   VGH Bayern, 02.07.2003 - 12 CS 03.1017   

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https://dejure.org/2003,17047
VGH Bayern, 02.07.2003 - 12 CS 03.1017 (https://dejure.org/2003,17047)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02.07.2003 - 12 CS 03.1017 (https://dejure.org/2003,17047)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02. Juli 2003 - 12 CS 03.1017 (https://dejure.org/2003,17047)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Herausgabe eines Pflegekindes; Inobhutnahme eines Kindes wegen fehlenden Krankenversicherungsschutzes; Übertragung des Rechts zur Beantragung von Jugendhilfemaßnahmen auf das Jugendamt; Gewährung einer Hilfe zur Erziehung in Form von Vollzeitpflege; Unstimmigkeiten über ...

  • Judicialis

    VwGO § 101 Abs. 3; ; VwGO § 123; ; SGB VIII § 33; ; SGB VIII § 44; ; BayKJHG Art. 21; ; BGB § 1632 Abs. 4

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 723 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus VGH Bayern, 02.07.2003 - 12 CS 03.1017
    Angesichts dessen gebietet es insbesondere auch nicht der in Art. 19 Abs. 4 GG verankerte Anspruch auf Gewährung effektiven, d.h. umfassenden und möglichst lückenlosen Rechtsschutzes (vgl. nur BVerfG vom 18.7.1973 BVerfGE 35, 383/401 f. und vom 17.4.1991 BVerfGE 84, 34/49) den Pflegeeltern zusätzlich die Möglichkeit einzuräumen, die Herausgabe ihres Pflegekindes auf dem Verwaltungsrechtsweg - und gegebenenfalls konträr zu einer rechtskräftigen Entscheidung des zuständigen Amtsgerichts - zu erstreiten.
  • VGH Bayern, 05.04.2001 - 12 B 96.2358
    Auszug aus VGH Bayern, 02.07.2003 - 12 CS 03.1017
    Wenn der Träger der Kinder- und Jugendhilfe dem Personensorgeberechtigten im Interesse des Kindes Hilfe zur Erziehung durch Unterbringung des Kindes in einer anderen Familie gemäß §§ 27, 33 SGB VIII gewährt, vertritt die Pflegeperson den Inhaber der elterlichen Sorge lediglich in den Angelegenheiten des täglichen Lebens, oder mit anderen Worten, sie nimmt für diesen das Sorgerecht und die Sorgepflicht für das Kind tatsächlich wahr, sie wird deshalb aber nicht personenberechtigt (vgl. BayVGH vom 5.4.2001 Az. 12 B 96.2358; OVG Weimar vom 19.4.2002 FEVS 54/57).
  • OVG Niedersachsen, 22.07.2014 - 4 LC 59/12

    Klagebefugnis der nicht sorgeberechtigten Pflegeeltern gem. § 42 Abs. 2 VwGO im

    Neben der Herausnahme von Pflegekindern aus der Pflegefamilie durch Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII kommt allein die Ausübung des Aufenthaltsbestimmungsrechts der sorgeberechtigten Personen als Grund für die Herausnahme in Betracht (vgl. Bayrischer VGH, Beschluss vom 02.07.2003 - 12 CS 03.1017 -, FEVS 55, 254).

    Hierzu hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 20. Januar 2014 (- 12 ZB 12.2766 -, NJW 2014, 715; siehe hierzu ferner die Beschlüsse des Bayerischen VGH vom 23.4.2014 - 12 ZB 13.2586 - und 2.7.2003 - 12 CS 03.1017 -) im Einzelnen ausgeführt:.

    Neben § 1632 Abs. 4 BGB besitzen die Pflegeeltern gegen die Herausnahme des Pflegekinds aus der Familie folglich keine verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzmöglichkeiten (so bereits BayVGH, B.v 2.7.2003 - 12 CS 03.1017 - FEVS 55, 254; Fischer in Schellhorn/Fischer/Mann/Kern, SGB VIII, 4. Aufl. 2012, § 33 Rn. 25).

  • VGH Bayern, 20.01.2014 - 12 ZB 12.2766

    Beendigung eines Pflegeverhältnisses

    Neben § 1632 Abs. 4 BGB besitzen die Pflegeeltern gegen die Herausnahme des Pflegekinds aus der Familie folglich keine verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzmöglichkeiten (so bereits BayVGH, B.v 2.7.2003 - 12 CS 03.1017 - FEVS 55, 254; Fischer in Schellhorn/Fischer/Mann/Kern, SGB VIII, 4. Aufl. 2012, § 33 Rn. 25).
  • VG Göttingen, 12.01.2012 - 2 A 94/11

    Jugendamt; Unterstützungsauftrag; Pflegeeltern; Pflegekind; Herausnahme;

    Neben der Herausnahme von Pflegekindern aus der Pflegefamilie durch Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII kommt allein die Ausübung des Aufenthaltsbestimmungsrechts der sorgeberechtigten Personen als Grund für die Herausnahme in Betracht (vgl. Bayrischer VGH, Beschluss vom 02.07.2003 - 12 CS 03.1017 -, FEVS 55, 254).
  • VG Ansbach, 20.09.2012 - AN 14 K 11.02416

    Herausnahme von Kindern aus der Pflegefamilie; Ausübung des

    Bei einer Entscheidung des Personensorgeberechtigten über den weiteren Aufenthalt des Kindes richten sich die Rechtsschutzmöglichkeiten der Pflegeeltern allein nach § 1632 Abs. 4 BGB, so dass Rechtsschutz allein durch die Familiengerichte vermittelt wird (BayVGH, B.v. 2.7.2003 - 12 CS 03.1017 -, FEVS 55, 254 ff.).
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