Rechtsprechung
   ArbG Koblenz, 10.12.2002 - 12 Ca 1702/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,35103
ArbG Koblenz, 10.12.2002 - 12 Ca 1702/02 (https://dejure.org/2002,35103)
ArbG Koblenz, Entscheidung vom 10.12.2002 - 12 Ca 1702/02 (https://dejure.org/2002,35103)
ArbG Koblenz, Entscheidung vom 10. Dezember 2002 - 12 Ca 1702/02 (https://dejure.org/2002,35103)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,35103) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.05.2003 - 5 Sa 90/03

    Anwendbarkeit, Eingruppierung und Nachwirkung von für allgemeinverbindlich

    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des ArbG Koblenz vom 10.12.2002 - 12 Ca 1702/02 - teilweise dahingehend abgeändert, dass die Beklagte verurteilt wird, an die Klägerin - über den erstinstanzlich bereits ausgeurteilten Betrag von EUR 5.997,56 brutto (nebst Zinsen) hinaus - (weitere) EUR 2.672,20 brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 31.05.2002 zu zahlen.

    Zur näheren Darstellung (insbesondere) des (erstinstanzlichen) Sach- und Streitstandes im Übrigen wird gem. § 69 Abs. 2 ArbGG Bezug genommen auf den Tatbestand des Urteils des ArbG Koblenz vom10.12.2002 - 12 Ca 1702/02 - (dort Seite 2 ff = Bl. 92 ff d.A.).

    Das Arbeitsgericht hat der Klägerin demgemäß monatliche Restzahlungen - wie aus den Seiten 5 f des Urteils vom 10.12.2002 - 12 Ca 1702/02 - ersichtlich (= Bl. 95 ff d.A.) zugesprochen.

    Gegen das (jeweils) am 23.12.2002 zugestellte Urteil vom 10.12.2002 - 12 Ca 1702/02 - haben beide Parteien Berufung eingelegt.

    das Urteil des ArbG Koblenz vom 10.12.2002 -12 Ca 1702/02 - teilweise, soweit die Klage abgewiesen wurde, abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, an die Klägerin weitere EUR 2.672,16 brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 31.05.2003 zu zahlen und.

    Diese Verpflichtung ergibt sich aus den vom Arbeitsgericht unter Ziffer I. 1. der Entscheidungsgründe - 12 Ca 1702/02 - (Urteil Seite 4 = Bl. 94 d.A.) genannten, jeweils für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen.

    Während dieser Zeit ist die Klägerin - wie bereits vom Arbeitsgericht festgestellt (s. Seite 4 des Urteils vom 10.12.2002 - 12 Ca 1702/02 -, dort unterl. 2. a) - 2. Absatz - = Bl. 94 d.A.) - als Verkäuferin und Kassiererin im T-M, beschäftigt gewesen (s. dazu das Arbeitszeugnis vom 14.11.1996, Bl. 88 d.A.).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht