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ArbG Köln, 21.07.2011 - 12 Ca 3366/11 |
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Verfahrensgang
- ArbG Köln, 21.07.2011 - 12 Ca 3366/11
- LAG Köln, 08.05.2012 - 12 Sa 1453/11
Wird zitiert von ...
- LAG Köln, 08.05.2012 - 12 Sa 1453/11
Mittelbare Benachteiligung durch stichtagsbezogene Beschränkung der Erweiterung …
Auf die Anschlussberufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 21.07.2011 - 12 Ca 3366/11 - abgeändert und festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger Leistungen der Übergangsversorgung einschließlich der Regelungen zur LoL zu gewähren, die sie aufgrund der Protokollnotiz II. 3. des Änderungs- und Ergänzungstarifvertrages Nr. 4 zum Tarifvertrag Übergangsversorgung für das Cockpitpersonal der DL AG vom 15./16.05.2000 i.d.F. des 3. Ergänzungstarifvertrages vom 20.12.2007 den Cockpitmitarbeitern gewährt, die ihr erstes, dem dortigen Manteltarifvertrag unterliegendes fliegerisches Arbeitsverhältnis im Zeitraum ab dem 01.12.1992 bei C begonnen haben und im Rahmen des Tarifvertrages Wechsel und Förderung (TV WeFö) einen Arbeitgeberwechsel zu Dvollzogen haben.Die Beklagte beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 21.07.2011, Az.: 12 Ca 3366/11, abzuändern und die Klage abzuweisen.