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   ArbG Hamburg, 20.10.2016 - 12 Ca 348/15   

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https://dejure.org/2016,37249
ArbG Hamburg, 20.10.2016 - 12 Ca 348/15 (https://dejure.org/2016,37249)
ArbG Hamburg, Entscheidung vom 20.10.2016 - 12 Ca 348/15 (https://dejure.org/2016,37249)
ArbG Hamburg, Entscheidung vom 20. Oktober 2016 - 12 Ca 348/15 (https://dejure.org/2016,37249)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • IWW
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Streit zwischen Kollegen: Hitlergruß rechtfertigt fristlose Kündigung

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Hitlergruß rechtfertigt fristlose Kündigung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Wegen Hitlergruß fristlos gekündigt

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Hitlergruß rechtfertigt fristlose Kündigung

  • n-tv.de (Pressemeldung, 20.10.2016)

    "Du bist ein heil, du Nazi!" - Hitlergruß rechtfertigt fristlose Kündigung

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Hitlergruß rechtfertigt fristlose Kündigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung nach Hitlergruß durch türkischstämmigen Arbeitnehmer

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigung des ArbV bei Hitlergruß

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 24.10.2016)

    Hitlergruß rechtfertigt fristlose Kündigung

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Hitlergruß gegen Betriebsratsvorsitzenden

  • rosepartner.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung nach Hitlergruß

  • rosepartner.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung nach Hitlergruß

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Hitlergruß führt zu fristloser Kündigung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Fristlose Kündigung nach Hitlergruß gerechtfertigt - Nationalsozialistisches Kennzeichen muss in Arbeitsverhältnis nicht hingenommen werden

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 25.02.1998 - 2 AZR 327/97
    Auszug aus ArbG Hamburg, 20.10.2016 - 12 Ca 348/15
    Die Bestimmung des § 286 Abs. 1 ZPO verlangt einen Grad an Überzeugung, der Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BAG 25.02.1998 - 2 AZR 327/97, juris Rn. 18).

    Überzeugung gelangen (BAG 25.02.1998 a.a.O. Rn. 19).

  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

    Auszug aus ArbG Hamburg, 20.10.2016 - 12 Ca 348/15
    Alsdann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zumutbar ist oder nicht (BAG 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - Rn. 16, EzA BGB 2002 § 626 Nr. 32 m.w.N.).

    In einem solchen Fall kann durch eine bloße Abmahnung als milderes Mittel die Wiederherstellung des für ein Arbeitsverhältnis notwendigen Vertrauens nicht erwartet werden (BAG, 12. August 1999 - 2 AZR 123/98 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 28; BAG, 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - EzA BGB 2002 § 626 Nr. 32).

  • BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 418/01

    Außerordentliche fristlose Kündigung eines tariflich ordentlich unkündbaren

    Auszug aus ArbG Hamburg, 20.10.2016 - 12 Ca 348/15
    Grobe Beleidigungen des Arbeitgebers und/oder seiner Vertreter oder Repräsentanten einerseits oder von Arbeitskollegen andererseits, die nach Form und Inhalt eine erhebliche Ehrverletzung für den bzw. die Betroffenen bedeuten, stellen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. nur BAG vom 10. Oktober 2002 - 2 AZR 418/01 - zitiert nach juris - Rz. 23 m. w. N.; LAG Rheinland-Pfalz v. 25. Mai 2007 - 6 Sa 143/07 - zitiert nach juris - Rz. 36 ) einen erheblichen Verstoß des Arbeitnehmers gegen seine Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis dar und rechtfertigen an sich eine außerordentliche Kündigung.
  • BAG, 16.12.2004 - 2 ABR 7/04

    Zustimmungsersetzungsverfahren zur außerordentlichen Kündigung eines

    Auszug aus ArbG Hamburg, 20.10.2016 - 12 Ca 348/15
    Der von einem Arbeitgeber reklamierte Aspekt der Generalprävention gegenüber anderen Mitarbeitern bzw. negative Ausstrahlungswirkung im Falle einer Weiterbeschäftigung eines Arbeitnehmers ist für das Kündigungsrecht im Allgemeinen und für die Interessenabwägung im Besonderen zwar ein anerkannter, jedoch nur begrenzt tragfähiger Gesichtspunkt (BAG v. 16. Dezember 2004 - 2 ABR 7/04 - EzA BGB 2002 § 626 Nr. 7).
  • BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 103/08

    Verhaltensbedingte Kündigung

    Auszug aus ArbG Hamburg, 20.10.2016 - 12 Ca 348/15
    Eine Abmahnung ist jedoch dann entbehrlich, wenn es um schwerwiegende Pflichtverletzungen geht, deren Rechtswidrigkeit dem Arbeitnehmer ohne weiteres erkennbar ist und bei denen eine Hinnahme oder Duldung dieses Verhaltens durch den Arbeitgeber offensichtlich ausgeschlossen ist (BAG, 23. Juni 2009 - 2 AZR 103/08 - AP KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 59).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.05.2007 - 6 Sa 143/07

    Fristlose Kündigung: Beleidigung des Arbeitgebers als Kündigungsgrund;

    Auszug aus ArbG Hamburg, 20.10.2016 - 12 Ca 348/15
    Grobe Beleidigungen des Arbeitgebers und/oder seiner Vertreter oder Repräsentanten einerseits oder von Arbeitskollegen andererseits, die nach Form und Inhalt eine erhebliche Ehrverletzung für den bzw. die Betroffenen bedeuten, stellen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. nur BAG vom 10. Oktober 2002 - 2 AZR 418/01 - zitiert nach juris - Rz. 23 m. w. N.; LAG Rheinland-Pfalz v. 25. Mai 2007 - 6 Sa 143/07 - zitiert nach juris - Rz. 36 ) einen erheblichen Verstoß des Arbeitnehmers gegen seine Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis dar und rechtfertigen an sich eine außerordentliche Kündigung.
  • BAG, 20.08.2014 - 7 AZR 924/12

    Befristung - Schriftform - Richterliche Überzeugungsbildung

    Auszug aus ArbG Hamburg, 20.10.2016 - 12 Ca 348/15
    § 286 Abs. 1 ZPO gebietet die Berücksichtigung des gesamten Streitstoffes (BGH 15.11.1976 - VIII ZR 125/75, DB 1977, 1181 Rn. 12; BAG 20.08.2014 - 7 AZR 924/12, DB 2014, 2973 Rn. 37).
  • LAG Hessen, 15.10.1999 - 7 Sa 2639/98

    Fristlose Kündigung wegen Hitlergruß

    Auszug aus ArbG Hamburg, 20.10.2016 - 12 Ca 348/15
    Oktober 1999 - 7 Sa 2639/98 -, zit nach juris).
  • BGH, 15.11.1976 - VIII ZR 125/75

    Möglichkeit des Berufungsgerichts, die Aussage eines im ersten Rechtszug

    Auszug aus ArbG Hamburg, 20.10.2016 - 12 Ca 348/15
    § 286 Abs. 1 ZPO gebietet die Berücksichtigung des gesamten Streitstoffes (BGH 15.11.1976 - VIII ZR 125/75, DB 1977, 1181 Rn. 12; BAG 20.08.2014 - 7 AZR 924/12, DB 2014, 2973 Rn. 37).
  • BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 927/98

    Fristlose Kündigung wegen herabsetzender Äußerungen des Arbeitnehmers über den

    Auszug aus ArbG Hamburg, 20.10.2016 - 12 Ca 348/15
    Auch eine einmalige Ehrverletzung ist kündigungsrelevant und umso schwerwiegender, je unverhältnismäßiger und je überlegter sie erfolgte (BAG vom 17. Februar 2000 - 2 AZR 927/98 - zitiert nach juris - Rz. 15).
  • ArbG Stuttgart, 07.02.2019 - 11 Ca 3994/18

    Kündigung wegen rassistischer Äußerungen

    Bei den vorgeworfenen Äußerungen handelt es sich zwar unzweifelhaft um ausländerfeindliche bzw. rassistische Äußerungen, ein Vergleich zum Nationalsozialismus, was die Beleidigungen noch deutlich schwerwiegender machen würde, liegt indes nicht vor (zu nationalsozialistischen Kennzeichen, etwa dem Hitlergruß vgl. etwa Arbeitsgericht Hamburg vom 20.10.2016 - 12 Ca 348/15).
  • ArbG Köln, 22.08.2018 - 2 Ca 3458/18
    Hierbei handelt es sich um schwere Dienstvergehen, die grundsätzlich sogar die Entlassung aus dem Dienst gerechtfertigen würden (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. November 2017 - 2 C 25/17 -, juris; Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 19. Oktober 2015 - 2 LB 25/14 -, juris; Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 15. Oktober 1999 - 7 Sa 2639/98 -, juris; ArbG Hamburg, Urteil vom 20. Oktober 2016 - 12 Ca 348/15 -, juris) .
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