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   ArbG Nürnberg, 26.03.2002 - 12 Ca 9620/01   

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https://dejure.org/2002,32657
ArbG Nürnberg, 26.03.2002 - 12 Ca 9620/01 (https://dejure.org/2002,32657)
ArbG Nürnberg, Entscheidung vom 26.03.2002 - 12 Ca 9620/01 (https://dejure.org/2002,32657)
ArbG Nürnberg, Entscheidung vom 26. März 2002 - 12 Ca 9620/01 (https://dejure.org/2002,32657)
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Wird zitiert von ... (2)

  • LAG Nürnberg, 14.06.2005 - 6 Sa 367/05

    Abmahnung - Frist - Verwirkung - Verzeihung

    Soweit man ihn als Antrag auf "Widerruf" auslegen kann, bestünde hierfür ein Rechtsschutzbedürfnis nur, wenn die Abmahnung bzw. die Vorwürfe gegenüber Dritten in ehrverletzender Form ausgesprochen worden wären (ArbG Nürnberg vom 26.03.2002, 12 Ca 9620/01, nicht veröffentlicht; weitergehend wohl LAG Hessen vom 15.08.1997, 13 Sa 1365/96, zitiert nach juris) oder wenn der Kläger durch die Behauptung der Beklagten - trotz Rücknahme des Schreibens aus den Personalakten - in seinem beruflichen Fortkommen oder seinem Persönlichkeitsrecht fortdauernd beeinträchtigt wäre (so wohl BAG vom 15.04.1999, 7 AZR 716/97, EzA § 611 BGB Abmahnung Nr. 41).
  • LAG Nürnberg, 14.06.2005 - 6 Sa 582/04

    Abmahnung - Bestimmtheit - Antrag auf "Rücknahme" - Auslegung - Antrag auf

    Soweit man ihn als Antrag auf "Widerruf" auslegen kann, bestünde hierfür ein Rechtsschutzbedürfnis nur, wenn die Abmahnung bzw. die Vorwürfe gegenüber Dritten in ehrverletzender Form ausgesprochen worden wären (ArbG Nürnberg vom 26.03.2002, 12 Ca 9620/01, nicht veröffentlicht; weitergehend wohl LAG Hessen vom 15.08.1997, 13 Sa 1365/96, zitiert nach juris) oder wenn der Kläger durch die Behauptung der Beklagten - trotz Rücknahme des Schreibens aus den Personalakten - in seinem beruflichen Fortkommen oder seinem Persönlichkeitsrecht fortdauernd beeinträchtigt wäre (so wohl BAG vom 15.04.1999, 7 AZR 716/97, EzA § 611 BGB Abmahnung Nr. 41).
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