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   FG Berlin-Brandenburg, 14.04.2010 - 12 K 12047/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,4511
FG Berlin-Brandenburg, 14.04.2010 - 12 K 12047/09 (https://dejure.org/2010,4511)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14.04.2010 - 12 K 12047/09 (https://dejure.org/2010,4511)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14. April 2010 - 12 K 12047/09 (https://dejure.org/2010,4511)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermittlung des geldwerten Vorteils aus der Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs durch den Gesellschafter-Geschäftsführer nach den tatsächlich entstandenen Kosten unter Zugrundelegung des Anteils privater Fahrten; Unentgeltliche oder verbilligte Überlassung eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anerkennung eines Fahrtenbuchs bei Kombination von handschriftlich geführtem Fahrtenbuch und nachträglich erstelltem Computerausdruck

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Anerkennung eines Fahrtenbuchs bei Kombination von handschriftlich geführtem Fahrtenbuch und nachträglich erstelltem Computerausdruck

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • brandenburg.de (Pressemitteilung)

    Handschriftliches Fahrtenbuch kann durch Computeraufzeichnungen ergänzt werden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Handschriftliches Fahrtenbuch und Computeraufzeichnungen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Fahrtenbuch - elektronische Ergänzung zulässig?

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Handschrift zusammen mit nachträglichem Computerausdruck reicht aus

  • steuerberaten.de (Kurzinformation)

    Fahrtenbuch und Excel-Datei

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Handschriftliches Fahrtenbuch kann durch Computeraufzeichnungen ergänzt werden

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Ergänzung eines handschriftlichen Fahrtenbuches durch Computeraufzeichnungen

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Fahrtenbuch darf durch Computeraufzeichnungen ergänzt werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Computeraufzeichnung kann handschriftliches Fahrtenbuch ergänzen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Handschriftliches Fahrtenbuch kann durch Computeraufzeichnungen ergänzt werden - Manipulationen der Aufzeichnungen nicht ersichtlich

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Fahrtenbuch
    Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuchs
    Grundsätzliches

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2010, 1306
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 10.04.2008 - VI R 38/06

    Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuchs trotz kleinerer Mängel

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 14.04.2010 - 12 K 12047/09
    Maßgeblich ist, ob trotz der Mängel noch eine hinreichende Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben gegeben und der Nachweis des zu versteuernden Privatanteils an der Gesamtfahrleistung des Dienstwagens möglich ist (zum Ganzen BFH-Urteil vom 10. April 2008 - VI R 38/06, BStBl. II 2008, 768, unter II.1. der Gründe m.w.N.; vgl. auch BFH-Beschluss vom 13. Oktober 2008 - VIII B 203/07, juris).
  • BFH, 13.10.2008 - VIII B 203/07

    Grundsätzliche Bedeutung - Rechtsfortbildung - Ordnungsmäßigkeit eines

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 14.04.2010 - 12 K 12047/09
    Maßgeblich ist, ob trotz der Mängel noch eine hinreichende Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben gegeben und der Nachweis des zu versteuernden Privatanteils an der Gesamtfahrleistung des Dienstwagens möglich ist (zum Ganzen BFH-Urteil vom 10. April 2008 - VI R 38/06, BStBl. II 2008, 768, unter II.1. der Gründe m.w.N.; vgl. auch BFH-Beschluss vom 13. Oktober 2008 - VIII B 203/07, juris).
  • BFH, 07.11.2006 - VI R 95/04

    Die 1 % - Regelung kann nicht durch Vereinbarung eines Nutzungsentgelts vermieden

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 14.04.2010 - 12 K 12047/09
    a) Die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung eines Dienstwagens durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer für dessen Privatnutzung führt zu einer Bereicherung des Arbeitnehmers und damit zu einem nach § 19 Abs. 1 S. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) zu erfassenden Lohnzufluss (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofes - BFH - vom 06. November 2001 - VI R 62/96, BStBl. II 2002, 370 und vom 07. November 2006 - VI R 95/04, BFH/NV 2007, 329).
  • BFH, 06.11.2001 - VI R 62/96

    Nach § 8 EStG zu bewertende Nutzungsüberlassung eines vom Arbeitnehmer geleasten

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 14.04.2010 - 12 K 12047/09
    a) Die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung eines Dienstwagens durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer für dessen Privatnutzung führt zu einer Bereicherung des Arbeitnehmers und damit zu einem nach § 19 Abs. 1 S. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) zu erfassenden Lohnzufluss (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofes - BFH - vom 06. November 2001 - VI R 62/96, BStBl. II 2002, 370 und vom 07. November 2006 - VI R 95/04, BFH/NV 2007, 329).
  • BFH, 16.11.2005 - VI R 64/04

    Computerdatei als ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 14.04.2010 - 12 K 12047/09
    Insofern unterscheidet sich der Sachverhalt, über den der Senat zu entscheiden hat, von demjenigen, der der Entscheidung des BFH vom 16. November 2005 (VI R 64/04, BStBl. II 2006, 410) zugrunde lag.
  • BFH, 01.03.2012 - VI R 33/10

    Mindestanforderungen für ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

    Die nach erfolglosem Einspruchsverfahren erhobene Klage war aus den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2010, 1306 veröffentlichten Gründen erfolgreich.

    das Urteil des FG Berlin-Brandenburg vom 14. April 2010  12 K 12047/09 aufzuheben und die Klage abzuweisen.

  • FG Münster, 25.11.2010 - 3 K 2414/07

    Fremdvergleich, Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuchs, 1%-Regelung bei mehreren

    Mit Schriftsatz vom 23.08.2010 weisen die Kläger auf das Urteil des FG Berlin-Brandenburg vom 14.04.2010 (12 K 1204/09, EFG 2010, 1306) hin.

    Soweit sich die Kläger auf das Urteil des Finanzgericht Berlin-Brandenburg vom 14.04.2010 (12 K 12047/09, EFG 2010, 1306) berufen, ist darauf hinzuweisen, dass handschriftlich geführte Aufzeichnungen in geschlossener Form vorlagen, in denen neben dem jeweiligen Datum Ortsangaben und gelegentlich Namen von Kunden oder Angaben zum Zweck der Fahrt sowie der Kilometerstand des Fahrzeugs nach Beendigung der Fahrt und die jeweils gefahrenen Tageskilometer enthalten waren.

  • FG Thüringen, 10.11.2011 - 2 K 163/10

    Ertragsteuerliche und umsatzsteuerrechtliche Berücksichtigung der privaten

    Dies wäre, wollte man der von der Klägerin erwähnten Rechtsprechung des FG Brandenburg (Urteil vom 14.4.2010 12 K 12047/09, EFG 2010, 1306) folgen, überhaupt nur möglich, wenn die Eintragungen in den Voraufzeichnungen zeitnah vorgenommen wurden und in geschlossener Form vorliegen würden.
  • FG Saarland, 14.12.2011 - 2 K 1675/09

    Kombination aus handschriftlich geführtem Fahrtenbuch und Kopien eines vom

    Ein Fahrtenbuch, das als Kombination aus einem handschriftlich zeitnah und geschlossen geführten Buch und ergänzenden Erläuterungen besteht, genügt diesen Anforderungen daher nur, wenn eine nachträgliche Manipulation hinsichtlich der gefahrenen Kilometer ausgeschlossen ist (FG Berlin-Brandenburg vom 14. April 2010 12 K 12047/09, EFG 2010, 1306, Revision eingelegt).
  • BFH, 20.09.2012 - VI B 36/12

    Ordnungsgemäßes Fahrtenbuch i. S. des § 8 Abs. 2 Satz 4 EStG; grundsätzliche

    Für die Entscheidung des vorliegenden Beschwerdeverfahrens kann offen bleiben, ob die vom FG im Streitfall zugrunde gelegten Rechtsgrundsätze im Widerspruch zu der vom Kläger angeführten Entscheidung des FG Berlin-Brandenburg vom 14. April 2010  12 K 12047/09 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2010, 1306) stehen.
  • FG Hessen, 20.06.2012 - 12 K 1511/09

    Beruflich genutzte Dachgeschosswohnung im eigenen Haus keine Betriebsstätte -

    Letztlich muss ein Fahrtenbuch die nachträgliche Möglichkeit der Manipulation ausschließen und es muss der Finanzbehörde möglich sein, die Angaben im Fahrtenbuch ohne unzumutbaren Aufwand zu überprüfen (vgl. Finanzgericht Brandenburg, Urteil vom 14.04.2010 12 K 12047/09, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2010, 1306).
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