Rechtsprechung
FG Baden-Württemberg, 20.09.2006 - 12 K 136/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Judicialis
EStG § 7g
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 7g Abs. 1, 3, 4, 5 § 16 § 34
Voraussetzungen für die Bildung einer Ansparrücklage; Ertrag aus der Auflösung einer Ansparrücklage anlässlich einer Betriebsveräußerung als Veräußerungsgewinn - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Voraussetzungen für die Bildung einer Ansparrücklage - Ertrag aus der Auflösung einer Ansparrücklage anlässlich einer Betriebsveräußerung als Veräußerungsgewinn
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 20.09.2006 - 12 K 136/05
- BFH, 28.11.2007 - X R 43/06
Papierfundstellen
- DB 2007, 1164
- EFG 2007, 580
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BFH, 10.11.2004 - XI R 56/03
Auflösung einer Ansparrücklage wegen Betriebsveräußerung
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 20.09.2006 - 12 K 136/05
Somit war die Rücklage nicht zu Gunsten des laufenden Gewinns, sondern des Veräußerungsgewinns aufzulösen (vgl. BFH-Urteil vom 10. November 2004 XI R 56/03, BFH/NV 2005, 845).Die Revision war im Hinblick auf das beim BFH unter dem Aktenzeichen X R 31/03 anhängige Verfahren zuzulassen, dem die gleiche Rechtsfrage zugrunde liegt, sowie im Hinblick auf das BFH-Urteil vom 10. November 2004 XI R 69/03, BFHE 208, 190, das die Finanzverwaltung über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht anwendet (vgl. auch BFH-Urteil vom 10. November 2004 XI R 56/03, BFH/NV 2005, 845 und BFH-Beschluss vom 05. Dezember 2005 XI B 3/05, BFH/NV 2006, 546).
- BFH, 10.11.2004 - XI R 69/03
Gewinn aus Auflösung einer Ansparrücklage in Folge der Einbringung eines …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 20.09.2006 - 12 K 136/05
Die Revision war im Hinblick auf das beim BFH unter dem Aktenzeichen X R 31/03 anhängige Verfahren zuzulassen, dem die gleiche Rechtsfrage zugrunde liegt, sowie im Hinblick auf das BFH-Urteil vom 10. November 2004 XI R 69/03, BFHE 208, 190, das die Finanzverwaltung über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht anwendet (…vgl. auch BFH-Urteil vom 10. November 2004 XI R 56/03, BFH/NV 2005, 845 und BFH-Beschluss vom 05. Dezember 2005 XI B 3/05, BFH/NV 2006, 546). - BFH, 25.04.2002 - IV R 30/00
Bildung einer Ansparrücklage vor Betriebseröffnung
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 20.09.2006 - 12 K 136/05
Allerdings muss die Investition ausreichend konkretisiert sein (BFH-Urteil vom 25. April 2002 IV R 30/00, Amtlich nicht veröffentlichte Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2002, 1097), d.h. Funktion sowie voraussichtliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind zu benennen.
- BFH, 05.12.2005 - XI B 3/05
Auflösung Ansparrücklage
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 20.09.2006 - 12 K 136/05
Die Revision war im Hinblick auf das beim BFH unter dem Aktenzeichen X R 31/03 anhängige Verfahren zuzulassen, dem die gleiche Rechtsfrage zugrunde liegt, sowie im Hinblick auf das BFH-Urteil vom 10. November 2004 XI R 69/03, BFHE 208, 190, das die Finanzverwaltung über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht anwendet (vgl. auch BFH-Urteil vom 10. November 2004 XI R 56/03, BFH/NV 2005, 845 und BFH-Beschluss vom 05. Dezember 2005 XI B 3/05, BFH/NV 2006, 546). - BFH, 20.12.2006 - X R 31/03
Auflösung einer Ansparrücklage anlässlich einer Betriebsveräußerung oder …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 20.09.2006 - 12 K 136/05
Die Revision war im Hinblick auf das beim BFH unter dem Aktenzeichen X R 31/03 anhängige Verfahren zuzulassen, dem die gleiche Rechtsfrage zugrunde liegt, sowie im Hinblick auf das BFH-Urteil vom 10. November 2004 XI R 69/03, BFHE 208, 190, das die Finanzverwaltung über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht anwendet (…vgl. auch BFH-Urteil vom 10. November 2004 XI R 56/03, BFH/NV 2005, 845 und BFH-Beschluss vom 05. Dezember 2005 XI B 3/05, BFH/NV 2006, 546). - BFH, 12.12.2001 - XI R 13/00
Ansparabschreibung - Ansparrücklage auch ohne echte Investitionsabsicht
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 20.09.2006 - 12 K 136/05
Das Gesetz enthält keine ausdrückliche Regelung darüber, ob und ggf. wie nachzuweisen ist, dass eine Investition im Sinne von § 7g Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 EStG "beabsichtigt" ist (Urteil des BFH vom 12. Dezember 2001 XI R 13/00, Sammlung der Entscheidungen des BFH - BFHE - 197, 448, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2002, 385).
- BFH, 28.11.2007 - X R 43/06
Auflösung einer Ansparrücklage zugunsten des Betriebsveräußerungsgewinns - …
Das Finanzgericht (FG) gab der dagegen gerichteten Klage mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2007, 580 veröffentlichten Urteil statt.