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   FG Baden-Württemberg, 20.09.2006 - 12 K 136/05   

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https://dejure.org/2006,18334
FG Baden-Württemberg, 20.09.2006 - 12 K 136/05 (https://dejure.org/2006,18334)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.09.2006 - 12 K 136/05 (https://dejure.org/2006,18334)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. September 2006 - 12 K 136/05 (https://dejure.org/2006,18334)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 7g Abs. 1, 3, 4, 5 § 16 § 34
    Voraussetzungen für die Bildung einer Ansparrücklage; Ertrag aus der Auflösung einer Ansparrücklage anlässlich einer Betriebsveräußerung als Veräußerungsgewinn

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Voraussetzungen für die Bildung einer Ansparrücklage - Ertrag aus der Auflösung einer Ansparrücklage anlässlich einer Betriebsveräußerung als Veräußerungsgewinn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2007, 1164
  • EFG 2007, 580
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 10.11.2004 - XI R 56/03

    Auflösung einer Ansparrücklage wegen Betriebsveräußerung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 20.09.2006 - 12 K 136/05
    Somit war die Rücklage nicht zu Gunsten des laufenden Gewinns, sondern des Veräußerungsgewinns aufzulösen (vgl. BFH-Urteil vom 10. November 2004 XI R 56/03, BFH/NV 2005, 845).

    Die Revision war im Hinblick auf das beim BFH unter dem Aktenzeichen X R 31/03 anhängige Verfahren zuzulassen, dem die gleiche Rechtsfrage zugrunde liegt, sowie im Hinblick auf das BFH-Urteil vom 10. November 2004 XI R 69/03, BFHE 208, 190, das die Finanzverwaltung über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht anwendet (vgl. auch BFH-Urteil vom 10. November 2004 XI R 56/03, BFH/NV 2005, 845 und BFH-Beschluss vom 05. Dezember 2005 XI B 3/05, BFH/NV 2006, 546).

  • BFH, 10.11.2004 - XI R 69/03

    Gewinn aus Auflösung einer Ansparrücklage in Folge der Einbringung eines

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 20.09.2006 - 12 K 136/05
    Die Revision war im Hinblick auf das beim BFH unter dem Aktenzeichen X R 31/03 anhängige Verfahren zuzulassen, dem die gleiche Rechtsfrage zugrunde liegt, sowie im Hinblick auf das BFH-Urteil vom 10. November 2004 XI R 69/03, BFHE 208, 190, das die Finanzverwaltung über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht anwendet (vgl. auch BFH-Urteil vom 10. November 2004 XI R 56/03, BFH/NV 2005, 845 und BFH-Beschluss vom 05. Dezember 2005 XI B 3/05, BFH/NV 2006, 546).
  • BFH, 25.04.2002 - IV R 30/00

    Bildung einer Ansparrücklage vor Betriebseröffnung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 20.09.2006 - 12 K 136/05
    Allerdings muss die Investition ausreichend konkretisiert sein (BFH-Urteil vom 25. April 2002 IV R 30/00, Amtlich nicht veröffentlichte Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2002, 1097), d.h. Funktion sowie voraussichtliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind zu benennen.
  • BFH, 05.12.2005 - XI B 3/05

    Auflösung Ansparrücklage

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 20.09.2006 - 12 K 136/05
    Die Revision war im Hinblick auf das beim BFH unter dem Aktenzeichen X R 31/03 anhängige Verfahren zuzulassen, dem die gleiche Rechtsfrage zugrunde liegt, sowie im Hinblick auf das BFH-Urteil vom 10. November 2004 XI R 69/03, BFHE 208, 190, das die Finanzverwaltung über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht anwendet (vgl. auch BFH-Urteil vom 10. November 2004 XI R 56/03, BFH/NV 2005, 845 und BFH-Beschluss vom 05. Dezember 2005 XI B 3/05, BFH/NV 2006, 546).
  • BFH, 20.12.2006 - X R 31/03

    Auflösung einer Ansparrücklage anlässlich einer Betriebsveräußerung oder

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 20.09.2006 - 12 K 136/05
    Die Revision war im Hinblick auf das beim BFH unter dem Aktenzeichen X R 31/03 anhängige Verfahren zuzulassen, dem die gleiche Rechtsfrage zugrunde liegt, sowie im Hinblick auf das BFH-Urteil vom 10. November 2004 XI R 69/03, BFHE 208, 190, das die Finanzverwaltung über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht anwendet (vgl. auch BFH-Urteil vom 10. November 2004 XI R 56/03, BFH/NV 2005, 845 und BFH-Beschluss vom 05. Dezember 2005 XI B 3/05, BFH/NV 2006, 546).
  • BFH, 12.12.2001 - XI R 13/00

    Ansparabschreibung - Ansparrücklage auch ohne echte Investitionsabsicht

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 20.09.2006 - 12 K 136/05
    Das Gesetz enthält keine ausdrückliche Regelung darüber, ob und ggf. wie nachzuweisen ist, dass eine Investition im Sinne von § 7g Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 EStG "beabsichtigt" ist (Urteil des BFH vom 12. Dezember 2001 XI R 13/00, Sammlung der Entscheidungen des BFH - BFHE - 197, 448, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2002, 385).
  • BFH, 28.11.2007 - X R 43/06

    Auflösung einer Ansparrücklage zugunsten des Betriebsveräußerungsgewinns -

    Das Finanzgericht (FG) gab der dagegen gerichteten Klage mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2007, 580 veröffentlichten Urteil statt.
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