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   VG Stuttgart, 16.11.2011 - 12 K 2286/11   

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https://dejure.org/2011,1196
VG Stuttgart, 16.11.2011 - 12 K 2286/11 (https://dejure.org/2011,1196)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 16.11.2011 - 12 K 2286/11 (https://dejure.org/2011,1196)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 16. November 2011 - 12 K 2286/11 (https://dejure.org/2011,1196)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Drittschutz bei Aufnahme in eine Grundschule

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entfalltung eines Drittschutzes durch die Entscheidung über die Aufnahme eines Schülers in eine Grundschule

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klagebefugnis; Schulrecht - Aufnahme in Grundschule; Schulbezirke; Drittschutz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Aufnahme in Schulen - Klage gegen Aufnahme eines anderen Schülers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Auseinandersetzung zwischen Grundschülern

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Schüler gegen Schüler - Klage gegen Schulaufnahme eines anderen Schülers

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Ein Schüler hat keinen Anspruch darauf, dass ein anderer Schüler nicht in seine Schule aufgenommen wird

  • juraexamen.info (Kurzinformation)

    Klagebefugnis im Verwaltungsrecht (speziell Schulrecht)

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Streit zwischen Schülern steht Schulaufnahme nicht entgegen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Streit und Gewalt zwischen Schülern: Schüler kann Aufnahme eines Mitschülers an gleicher Grundschule nicht verhindern - Vorschriften des Schulgesetzes zur Aufnahme vom Schülern dienten allein öffentlichem Interesse und nicht Schutz konkreter einzelner Mitschüler ...

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 24.11.1995 - 9 S 3100/95

    Aufnahme eines Schülers in eine Schule - Abweisung wegen Sicherheitsbedenken;

    Auszug aus VG Stuttgart, 16.11.2011 - 12 K 2286/11
    Das vertrete auch der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, der in seinem Urteil vom 24.11.1995 - 9 S 3100/95 - festgestellt habe, die Ablehnung der Aufnahme eines Schülers aus Sicherheitsbedenken sei von der Entscheidungsbefugnis des Schulleiters gedeckt.

    a) Die Befugnis des Schulleiters zur Aufnahme eines Grundschülers ist in § 41 Abs. 1 Satz 3 1. Var. SchG geregelt (vgl. dazu auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 24.11.1995, VBlBW 1996, 148).

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der vom Kläger zitierten Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 24.11.1995 (VBlBW 1996, 148).

  • VG Stuttgart, 09.08.2011 - 12 K 2293/11

    Antragsbefugnis; Schulordnungsrecht; Schulrecht - Aufnahme in Grundschule;

    Auszug aus VG Stuttgart, 16.11.2011 - 12 K 2286/11
    Im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (12 K 2293/11) hat das Gericht unter anderem Stellungnahmen des Beigeladenen, des Polizeipostens A. sowie des Klassenelternvertreters zu den behaupteten Sachverhalten eingeholt.

    Dabei bedarf es keiner Entscheidung, ob auch ihnen die notwendige Klagebefugnis (§ 42 Abs. 1 2. Alt. u. Abs. 2 VwGO) fehlt (offengelassen im Beschluss zum Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes vom 9.8.2011 - 12 K 2293/11 -).

  • BVerwG, 31.08.1995 - 5 C 11.94

    Sozialhilfe - Deutsche im Ausland - Gewöhnlicher Aufenthalt - Untätigkeitsklage -

    Auszug aus VG Stuttgart, 16.11.2011 - 12 K 2286/11
    Denn es mangelt diesen Verpflichtungsbegehren an der nicht nachholbaren Sachurteilsvoraussetzung des vorherigen Behördenantrags (vgl. zu diesem Erfordernis BVerwG, Urt. v. 31.8.1995, BVerwGE 99, 158; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 9.11.2006 - 13 S 2193/06 -).
  • BVerwG, 03.08.2000 - 3 C 30.99

    Krankenhauspflegesätze; Genehmigung von Krankenhauspflegesätzen; Anfechtung der

    Auszug aus VG Stuttgart, 16.11.2011 - 12 K 2286/11
    Drittschutz vermitteln jedoch nur solche Vorschriften, die nach dem in ihnen enthaltenen, durch Auslegung zu ermittelnden Entscheidungsprogramm für die Behörde auch der Rücksichtnahme auf Interessen eines individualisierbaren, d.h. sich von der Allgemeinheit unterscheidenden Personenkreises dienen (so insbes. BVerwG, Urt. v. 30.8.2000, BVerwGE 111, 354 m.w.N.; Wysk in: Wysk, Komm. z. VwGO, § 42 Rn. 129).
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